Full text : 1922 (0003)

Ottweiler Kreisblaft

Amtliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler.

Herausgegeben vom Landratsamt Ottweiler. Druck und Expedition: Neunkirchener Zeitung, Neunkirchen-Saar, Hüttenberastraße 49
Fernsprecher: 20. — Erscheinungsweise: Wöchentlich 1 Mal (Donnerstaqs).

Nr. 177

Donnerstag, den 11. Mai

1922

Juhalt:
Verordnung betr. Erhebung eines Gemeindesteuerzuschlages zur
staatlich veranlagten Straßenabnutzungsgebühr von Kräft
fahrzeugen in Spiesen.
Nachtrag zur Ordnung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Gemeindezuchtstierhaltungin Schiffweiler.
Bekanntmachung betr. Verlegung der Büroräume des Oberver
sicherungsamtes
Bekanntmachung betr. die Sgar-Knappschasts-Berufsgenofsenschaft
Bekanntmachung betr. die Abhaltung des Impfgeschäftes in der
Bürgermeisterei Stennweiler im Jahre 1922.
Viehfeuchenpolizeiliche Anordnung für den Viehbestand des Neun—
kircher Eiseinverks.
VRiehseuchenpolizeiliche Anordnung für das Gut Baltersbach.
Bekanntmachung betr. Festsetzung der Grenze des Gemeindebezirks
Heiligenwald.
Ordnung über die Erhebung eines Zuschlages zur Straßenabnutzungsgebühr
 von Kraftfahrzeugen im Bezirke der Gemeinde
Landsweiler.
Ordnung für die Erhebung einer Gemeindesteuer bei der Veräuße—
rung bezw. dem Erwerbe im Bezirke der Gemeinde Heiligenwald.
Ausgabe von Eiern auf Bezugskarten.
Ausgabe von Käse oder Butter auf Bezugskarten.
Bekanntmachung betr. die Höchstzuschläge für Kartoffeln im Groß—
und Kleinhandel.
Bebührenordnung für die Bezirksschornsteinfegermeister des Kreises
Ottweiler.

vom 14. Inli 18163 und des Beischlusses des Gemeinderates zu
Schiffweiler vom 23. März 1922 wird die Ordnung über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemkeindezucht
stierhaltung in Schiffweiler voin 1. Dezember 1911 in nach
stehender Weise abacändert:

8 1.
Das zur teilweisen Deckung der Unterhaltungskosten der
Gemeindezuchtstierhaltung nach 8 I. der Ordnung zit erhebende
Sprunggeld wird auf 130 Mark für jede von den Viehbesitzern—
gehaltene Kuh und jedes gedeckte Rind erhöht.
8 2.
Dieser Nachtrag tritt mit dem 1. April 1922 in Kraf—
Schiffweiler, den 1. April 1922.
Der Vürgermeisfter: gez. König
M. A. Nr. 2219. Genehmigt.
Ottweiler, den 24. April 1922.
Der Kreisausschusz des Kreises Ottweiler
gez. Dr. Rech.
Veröffentlicht!
Schiffweiler, den 2. Mai 1922.
Der Bürgermeister.
Bekanntmachung
betr. Verlegung der Büroräume des Oberversicher—
ungasamtes.

Verordnung
betreffend Erhebung eines Gemeindestenerzuschlages
zur staatlich veranlagten Straßenabnutzungebühr von
Kraftfahrzeugen.
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlußes vom 24. März 1922
und 8 458. A. G. erhebt die Gemeinde Spiesen von den im
Gemeindebezirk wohnenden Kraftfahrzeugbesitkern zu der gemäß
Verordnung der Regierungskommission des Saargebiets vom
15. Juni 1921 Nr. 630 staatlich festgesetzten Straßenabnutzungs—
zebühr einen Zuschlag.
Dieser Gemeindesteuerzuschlag beträgt ein Drittel der staat
lich festgesetzten Sätze.
Spiesen, den 29. März 1922.
Der e. Bürgermeister: Nicola.
Genehmigt
Ottweiler, den 24. April 1922.
Der Kreisausschußz des Kreises Ottweiler:
Dr. Rech.
NUNachtrag
zur Ordnung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Gemeindezuchtstierhaltung in Schiffweiler.
Aufgrund der 88 4 und 7 des Kommunalabgabengesetzes

Das Büro, des Oberversichernngsaumtes für das Saargebie
ist von Saarbrücken 1, Vorstadtstraäße 63 nach Saarbrücken“
Roonstraße verlegt worden.
Saarbrücken, den 4. April 1922.
J. V.: Hartmann.
Bekanntmachung
betr. die Saar-Knappschafts-Berufsgenossenschaft.
Die vom 1. 7. 1921 ab errichtete Saar-Knappschafts-Berufs
genossenschaft hat ihren Sitz in Saarbrücken 2, St. Johanner
straße 40. ——
Die Genossenschaft erstreckt sich über das Saargebiet und
umfaßt alle in demselben befindlichen Kohlengruben, sowie die
dazu gehörigen Nebenbetriebe. Als Nebenbetriebe sind sämtliche
Betriebe anzusehen, die zu einer Kohlengrube gehören und der
selben Verwaltung unterstehen.
Die Fürsorge erstreckt sich nur auf solche Unfälle, die vom
Januar 1920 ab eintreten.
Saarbrücken, den 4. April 1922.

Der Vorstand.
            
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