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Amtliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler.
Herausgegeben vom Landratsamt Ottweiler. Druck und Expedition: Neunkirchener Zeitung, Neunkirchen-Saar, Hüttenbergstraße 42.
Fernsprecher: 20. — Erscheinungsweise: Wöchentlich 1J Mal (Donnerstaags).
Nr. 49
Domnerstag, den 21. Dezember
1928
—
Inhalt;
Verordnung betr. die Gebühreordnung für Hebammen.
Verfügung betr. Errichtung von Kriegerdenkmäleru.
Bekanntmächung betr. Schweineseuche.
Bekanutmachung betr. Wahlen zum Kreisgewerbegericht.
Bekanntmachung betr. Wahlen zum Kreiskaufmannsgericht.
Verordnung betr. Neufestsetzung des Brotpreises.
Bekanntmachung betr. Fleischbeschaugebührenordnung.
Bekanntmachung betr. Erhebung von Eichgebühren.
Verordnung betr. Versicherungspflicht und Grundlöhne in der
Krankenversicherung.
Verordnumg betr. Grundlöhne in der Krankenversicherung.
Bekanntmachung betr. Entschädigung für Verluste an Viehseuchen
(Versicherungsbeiträge)
Bekanntmachung betr. Ausstellung von Jagdscheinen.
Verordnung
betr. die Gebührenordnung für Hebammen.
Die Regierungskommission des Saargebietes verordnet auf
Grund des 8 19 der Anlage zum Abschnitt IV (Teil 3) des
Friedensvertrages von Versailles und gemäß dem Beschlusse der
Regierungskommission des Saargebietes in der Sitzung vom 8.
Dezember 1922 was solqdt:
*8*1.
Als Gebührensätze werden die Gebührentaxen der Verordnung
vom 27. September 1922 auf das 6 fache (sechs-) für den Um—
fang des Saargebietes vom J. Dezember 1922 ab erhöht
82.
Die Verordnung der Regiernugskommission vom 27. Sep—
tember 1922 wird aufgehoben.
Der Regierungskommissar für Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen
bestimmt, wann und in welchem Umfanage diese Ver—
ordnung außer Kraft tritt.
Saarbrücken, den 8. Dezember 1922.
Im Namen der Regierungskommission,
Der Prasident:
gez. B. Raruilt, Staatsrat.
Verfügung
betr. Errichten von Kriegerdenkmälern.
Nach Einsicht des Preußischen Gesetzes gegen die Verun—
staltung von Ortschaften und landschaftlich hervorragenden Gegen—
den vom 15. Juli 1907, sowie des Artikels 101 10 des Polizei—
Strafgesetzbuches für Bayern vom 26. Dez. 1871, und nach
Einsicht des 8 19 der Anlage zu Abschnitt 1V (Teil 3) des
Friedensvertrages von Versailles wird verfügt:
Artikel 1.
Die Erlaubnis zum Errichten von Kriegerdenkmälern wird
von dem mit den Ängelegenheiten des Innern beauftragten
Mitglied der Regierungskoinmüsion erteilt, bei kirchlichen Dent—
mälern im Einvernehmen mit dem mit den Angelegenheiten des
Kultus beauftragten Mitglied der Regiernngskommission
Artikel 2.
WVor ECrteilung der Erlaubnis ist das Gutachten des Kon—
ervators der geschichtlichen Denkmäler des Saargebietes in
Saarbrücken einzuholen, der für das Saargebiet die Aufgaben
einer Beratungsstelle für Kriegerdenkmäler übernimmt.
Saarbrücken, den 9. November 1922.
Der Präsident der Regirrungskommission:
gez. V. Ranlt, Staacsrat.
Bekanntmachung.
Bei den am 11. Dezember 1922 erkrankten Schweinen des
Peter Jochum, Illingen und Andler, Hüttigweiler, Provinzial—
straßze 68 wurde Schweineseuche amtlich festgestellt. Ueber die
GBehöfte wird hiermit die Stallsperre verhängt.
Illingen, den 18. Dezember 1922.
Die Polizeiverwaltung.
Bekannturachung
betreffend die Wahlen zum Kreisgewerbe⸗Gericht.
Bei der am 26. November ds. Irs. vorgenommenen Wahl
der Beisitzer für das Kreisagewerbegericht in Neunkirchen
wurden gewählt:
A. Im Spruchtkammerbezirk Nennkirchen.
Seitens der Arbeitgeber:
1. Willy Stein, Betriebschef, Neunkirchen, Bachstraße 1,
2. August Schulte, Kaufmann, / Marktstraße 7,
3. Heinrich Model, Schreinermeister; n, Bismarckstraße,
4. Paul Archinal, Betriebschef, Prinz⸗Heinrichstr.?
5. Josef Rothenberg, Kaufmann, Stummstr. 3,
3. Friedr. Durst, Schuhmachermeister, Marktstraße 3
Seitens der Arbeitnehmer:
Peter Bohnenberger, Metallarbeiter, Neunkirchen, Rollerstr. 2
Adam Schneider, Manrerpolier, Neunkirchen, Falkensteinstr. 20
Josef Gauer, Maschinenmeister, Hüttenbergstr. 42
Anton Nätzer, Walzendreher, Vnisenstr. La,
Karl Albrecht, Metallarbeiter, — Seilergasse 4,
Ludwig Böshaar, Hüttenlokomotivführer, Nennkirchen,
Göthestraße 14.