Full text : 1922 (0003)

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Amtliches Nachrichtenblatt für den KRreis Ottweiler.

Herausgegeben vom Landratsamt Ottweiler. Druck und Expedition: Neunkirchener Zeitung, Neunkirchen-Saar, Hüttenbergstraßze 42
Fernsyrecher: 20. — Erscheinungsweise: Wöchentlich 1I Mal (Donnerstaas)

Nr. 47

Domerstag, den 7. Dezember

1920

Nachtrag zur Ordnung über die Erhebung von Gebühren für die Be—
nutzung der Gemeindefuhrwerkswage in Schiffweiler.
Nachtrag zum Ortsgesetz betr. die Exrhebung laufender Gebühren für
die Benutzung der unterirdischend Kangalisation in Landsweiler.
Nachtrag zur Ordnung über die Erhebung von Gebühren für die Ge—
meindezuchtstier⸗ und Ziegenbockhaltung in Spiesen.
Nachtrag zur Ordnung betr. die Xrtzebung einer Hundesteuer in der
Gemeinde Spiesen.
Nachtrag zur Ordnung betr. die Erhebung einer Hundesteuer in der
Gemeinde Elversberg.
Verordnung betr. Erhöhung des Brotpreises.
Abänderung der Bekaunntmachung betr. Verkehrserleichterungen für den
Grenzverkehr an der Grenze gegen das Saargebiet. Köln.)
Bekanntmachnng betr. Verkehrserleichterungen für den Grenzverkehr
an der Grenze gegen das Saargebiet. (Würzburg.)
Erlaß betr. die Uebertragung der Veranlagung der Umsatzsteuer an
die Finanzämter.
Bekanntmachung betr. Zuteilung der Umsatzsteuerämter an die Finanz—
ämter.
Bekanntmachung betr. Erhöhuig der Kreiskrankenhausgebühren.
Berfügung betr. den Verkauf von Gegenständen des notwendigen
Lebensbedarfs.
Nachtrag zur Ordnung über die Erhebung einer Kreissteuer für
den Betrieb einer Gastwirtschaft usw.
Bekanntmachunga betr. Benutzung der Kreiskraftwagen.

Inhalt:

K. A. Nr. 633394.. Genehmigt.
Ottweiler, den 20. November 1922.
Der Kreisausschufß;z des Kreises Ottweiler
qez. Dr. Rech,
Landrat.

Veröffentlicht.
Schiffweiler, den 27. November 1922.
Der Bürgermeister

Nachtrag
zum Ortsgesetz betr. die Erhebung laufender Gebühren
für die Inanspruchnahme der unterirdischen Kanalisation de
Gemeinde Landsweiler.

Auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung zu
Landsweiler vom 7. November 1922 und in Gemäßheit des 8
4 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 wird das
Ortsgesetz betreffend die Erhebung laufender Gebühren für die
Inanspruchnahme der unterirdischen Kanalisation der Gemeinde
Landsweiler vom 11. Juni 1908 in nachstehender Weise abge
äündert:

8 L.
8*
Die Gebühr wird von 35 Pfeunig anuf 372,, Pfennig pro
Kubikmeter umbauten Raumes erhöht.
82
Dieser Nachtrag tritt mit dem Tage seiner Veröffentlichung
in Kraft.
Schiffweiler, den 14. November 1922.
Der Bürgermeister. gez. König.
K. A. Nr. 6451.

Uadhtrag

zur Ordnung über die Erhebung vou Gebühren für die
Benutzung der Gemeinde-Fuhrwerkswage in Schiffweiler.

Auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung von
Schiffweiler vom 9. November 1922 und in Gemäßheit des 8
4 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 wird die
Ordnung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
der Gemeinde-Fuhrwerkswage in Schifsweiler vom 14. Dezem
ber 1921 in naächstehender Weise abgeändert:
81.

Genehmig
Ottweiler, den 20. November 1922.
Der Kreisausschuf; des Kreises Ottweiler
gez. Dr. Rech, Landrat.
Veröffentlicht.
Schiffweiler, den 27. November 1922.
Der Bürgermeisfter.
Nachtrag
zur Ordnung über die Erhebung von Gebühren für die Gemeinde
zuchtstier⸗ und Ziegenbockhaltung in der Gemeinde Spiesen
Auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 23. Oktober
1922 wird die in Gemäßheit des 8 4 des Kommunalabgaben
gesetzes vom 14. Juli 1893 erlassene Ordnung über die Er—
hebung von Gebühren für das Bedecken von Rindvieh und
Ziegen wie folgt abgeändert:

Die Gebühr wird
1) für eingesessene Fuhrwerksbesitzer
a) für Gewichte bis zu 10 Zentner auf 60 Mek.
b) für höhere Gewichte auf 100 Mk.
für nichteingesessene Fuhrwerksbesitzer
a) für Gewichte bis zu 10 Zentner auf 120 Mk
b) für höhere Gewichte auf 200 Mk.
erhöht.

82.
Dieser Nachtrag tritt mit dem Tage seiner Veröffentlichung
in Kraft.
Schiffweiler, den 11. November 1922.
Der Bürgermeister.
gez. Köniq.

8I.
Zur teilweisen Deckung der Unterhaltungskosten der Gemeinde
            
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