Full text : 1922 (0003)

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Amtliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler.

Herausgegeben vom Landratsamt Ottweiler. Druck und Exrpedition: Neunkirchener Zeitung, Neunkirchen-Saar, Hüttenbergstraße 42
Fernsprecher: 20. — Erscheinungsweise: Wöchentlich 1 Mal (Donnerstaas).

Nr. 45

Donnerstag, den 28. November

192

Inhalt:
Bekanntmachung betr. Regulierung der Blies.
Bekanntmachung betr. Viehzählung.
Bekanntmachung betr. Ausgabe von Eiern.

mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu
10 000 Mk. bestraft, auch kann Vieh, dessen Vorhandensein
verschwiegen worden ist, im Urteil „Fur dem Staat verfallen“
erklärt werden.
Saarbrücken, den 3. November 1922.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten der Landwirtschaft
gez. Dr. Hector.
F. d. A.:
gez. Unterschrift.

Regulierung der Blies.

Die Pläne und der Erläuternngsbericht zur Regulierung
der Blies zwischen Neunkirchen und Wellesweiler liegen gemäß
3 165 des 'preußischen Wassergesetzes in der Zeit vom 21. No
—
sedermanns Einsicht offen. Widersprüche gegen den Ausban
und Ansprüche auf Herstellung und Unterhaltüng von Einrich
tungen oder auf Entschädigungen können bis zum 19. Dezem
ber 1922 schriftlich oder mündlich auf dem Bürgermeisteramt
Zimmer Nr. 20 zu Protokoll gegeben werden. Diejenigen, die
gegen den Ausbau der Blies ihre Einwendungen nicht inner
halb der obigen Frist geltend machen, verlieren ihr Wider
pruchsrecht, und nach Feststellung des Planes können, nur noch
die im 8 172 des Wassergesetzes bezeichneten Ansprüche aeltend
gemacht werden.
Neunkirchen, den 16. November 1922.
Das Stadtbauamt.

Ausgabe von Eiern auf Marken
Ur. 6 und 7.

Die Empfangs marke der Eierkarte Nr. 6 ist von Mon—
tag, den 20. November bis einschließlich Samstag, den 25. Noe
veluber 1922 in den Geschäften abzugeben. Auf jede Mark—
gelangen 2 (zwei) Eier zum Preise von 82 Mt. pro Stück zur
zAlusgabe. Die Geschäfte haben die Empfangsmarke Nr, 6 bis
zum“d. Dezember bei der Markenkontrollstelle in Saarbrücken1
Markthalle einzureichen.
In dem gleichen Zeitraum (20.—25. November) sind die
Bestellmarken Nr. 7 von den Bezugsberechtigten in den Ge—
schäften abzugeben. Letztere haben diese Bestellmarken bis spä—
lestens Freitag, den 1. Dezember auf Klebebogen bis zu 10
Stück der Markenkontrollstelle einzureichen.
Ottweiler, den 16. November 1922.
Der Landrat.
J. B.
Heinrichs, Kreissekretär.

Bekauntmachung.
Am 1. Dezember 1922 findet innerhalb des Saargebietes
eine allgemeine Viehzählung statt. Es werden gezählt Pferde
ohne Militärpferde, Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziecgen, Ka—
ninchen und Federvieh.
Vieh, das am Zähltage vorübergehend nicht. ortsanwesend
ist, ist nur bei der Haushaltung zu zählen, zu der es gehört
Ain 1. Dezember verkauftes Vich ist nur beim Verkäufer zu
zählen. Das bei Metzgern und Händlern stehende oder am
Zähltage eintreffende und in der Nacht zum 1. Dezember 1922
deförderte, zum Schlachten oder Verkauf, bestimmte Vieh ist be
den Schlächtern usiw. zu zählen, sofern die Tiere nicht erst am
Zähltage gekauft sind. Militärpferde werden nicht gezählt.
Biehherden und einzelnes Vieh sind stets in der Gemeinde zu
zählein, in der sie sich auf der Weide befinden; handelt es sich
Am Tiere, die zur Fütterung übernommen sind, so wer den sie
in der Haͤushaltung dessen gezählt, bei dem sie stehen, auch
wenn sie nicht dessen Eigentum sind.
Die Ergebnisse der Viehzählung dienen lediglich den Zwecken
der Verwaltung, der Statistik und Förderung der Tierzucht,
nicht zu Steuerzwecken. Jeder Tierbesitzer ist zur richtigen An—
gabe seines Viehbestandes verpflichtet. Wer sich vorsätzlich einer
derpflichteten Anzeige eutzieht oder wissentlich unvoͤllständige
oder unrichtige Angaben macht, wird in Ausführuug der Ver
orduung vom 30. Januar 1917 (R. G. Bl. Nr. 19 S. 81
            
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