Die Wahl findet am
Sonutag, den 26. Novemnber statt.
Die Wahlhandlung begiunt um 9 Uhr vormittags
und dauert bis 5 Uhr nachmittags.
Nach 8 30) des Gewerbegerichtsstatnts kaun das Wahlrecht
nur in Person und durch Abgabe eines Stimmzettels ausgeübt
werden. Die Stimmzettel müssen aus weißem Papier herge—
stellt sein und dürfen keine äußerlichen Kennzeichen haben, auch
nicht unterschrieben sein oder einen Protest oder Vorbehalt ent—
halten. Sie sind außerhalb des Wahllokals handschriftlich oder
im Wege der Wervielfälktigung herzustellen.
Jeder Wahlberechtigte darf sein Stimmrecht nur an einer
Wahlstelle ausüben, und zwar der Arbeitgeber mur an, der—
jenigen, in deren Bezirk er zur Zeit der Aufstellung der Wähler—
liste wohnt oder eine gewerbliche Nicderlassung hat, der Arbeit—
nehmer an derjenigen, in deren Bezirk er zur Zeit der Auf—
stellung der Wählerliste wohnt oder in Arbeit steht.
Die Wähler haben sich über ihre Wahlberechtigung dem
Wahlvorstand gegenüher auf Erfordern auszuweisen. Hierzu
genügt für die Ärbeitgeber die Bescheinigung der Krantenkasse
oöder der Polizeibehörde oder der Handelskammer darüber, daß
der Gewerbetreibende mindestens einen Arbeiter das Jahr hin—
durch oder zu gewissen Zeiten des Jahres beschäftigt, für die
Arbeiter ein Zeugnis ihres Arbeitgebers oder der Polizeibehörde,
durch welches bestätigt wird, daß der Arbeiter innerhalb des
Bezirkes seiner Kammer in Arbeit steht oder wohnt. Die An—
erkennung anderer Ausweise bleibt dem Ermessen des Wahl—
vorstandes überlassen.
Amtliche Umschläge für die Stimmzettel befinden sich im
Wahllokal. Möglichst frühzeitiges Erscheinen der Wähler iß
zur glatten Abwickelung der Wahl dringend erwünscht.
Ottweiler, den 14. November 1922.
Der Landrat: Dr. Rech.
Gemeindevorstehermall.
Der zum Gemeindevorsteher der Gemeinde Landsweiler
gewählte Buchhalter Jakob Bechtel zu Landsweiler ist gemäß
8 23 der Kreisordnung von mir bestätigt worden.
Ortweiler, den 13. November 1922.
Der Landrat: Dr. Rech.