Full text : 1922 (0003)

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Diese Oronung tritt rückwirkeno ab . Auril 1321 in Kraft
Ottweiler, den 20. Zertenber 1921.
Dei ermeifter, orenz.

Wird mit dem Beifügen veröffentlichzt, daß diese Ordnung
unterm 18. Oktober 1922 mir Nr. 660422 vont Verwaltungs—
ausschuß des Saargebietes aufgrund der x8 4, 8 und 77 des
Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 18833 und des Artitels
13 der Verordnung der Regierungstommtissian vom 15. Juni
4921 genehmigt worden ist.
Ottweiler, den 24. Okitober 19822.
Der Bürgermeister, Larenz.

Betanzmamnzung.

J Bei der Wahl der Vertratteunsmänner ulid Ersatzmänner
für die Angestelltenversicherung sind im Wahltreiie Ottweiler
gewählt worden

a) Vertrauenszmänner:
August Hofmann, ANnappschaftsgeschäftsführer, Reunkirchen
Wilhelmstraße,
2. Jutius Müller, Notar, Neunkirchen, Wiltzelmstraße,
3. Georg Rueß, Kaufmann, Neunkirchen, Schillerstratze 14,
1. Karl Ktannengießer, Hüttenangestellter, Reunkirchen, Kron
prinzenstraße 50,
Josef Banur, Hüttenangestellter. Meunkirchen, Hüttenberg
straße 6ö,
u. Artur Sender, Kaufmann, Reunkirchen, Göthestraße 17.
b) Erste Ersatzmänner:
1. Hermann Berker, Kausmann, Ottweiler, Vittoriastraßen?
2. Franz Emmerich, Banmternehmer, Reunkirchen, Ludwig
straße 13,
Hermann Offermann, Bürgermeister, Wiebelskirchen, Brücken
straße,
Heinrich Reuter, Hüttenbeamter, Wiebelstirchen, Ostertal—
straße 25,
5. Williz Eisenbeis, Werkmeister, Neunkirchen, Hernmaunstr. 72,
3. Josef Wilhelms, Hüttenangestellter, Neimkfirchen, Martt
straße 2.
c) Ziueite Ersatzmänner:
Adolf Stummbillig, Kaufmann, Neunkirchheu, Hüttenberg
straße 22,
2. Fritz Volz, Kaufmann, Wiebelskircheen, Wilhelmstraße N,
3. Samuel Winter, Kaufmann, Neunkirchen, Bahnhoffstr. 52
1. Otto Schwärtzel, Hüttenangestellter, Neunkirchen. Bogel
straße 2,
Johann Kilian, Kaufmann, Neunkirchen, Herniannstr. l
Paul Seibert, Hüttenangestellter, Neunkirchen, Karlstr. 42
Dieses Wahlergebnis wird hierdurch gemäß 832 der Wathl
zronung vom 3. Juli 1912 bekannt genacht.
Otiweiler, deu 28. Oktober 122.
Der Wahlleiter: Dr. Rech, Laudrat.
Verordunng.
Auf Grund des Artikels 19 der Anlage 4 Teil 35 des
Fricdensvertrages von Versailles und auf vorund des Beschlusses
der Regiernugskommifstont wird die Verordnung betreffend Brot—
oersorgung Nr. Thdom 3. Februat 1922, Amtsblatt der Re
gierungstommission des Sgargebiers, Stück 3, mit Wirkung
hou: 23. Tktober 1122, wie folat grändert

Der Brotvreis für ein Vierpfundbrot, das auf Brotmarker
abgegeben wird, beträgt vom 29. Oktober 1922 ab 225 Mark,
der Mehlpreis für das Brotmehl, das anftelle von Brot au
Brotmarken verabfolgt wird, beträgt 45,50 Mk. pro Pfund.
Saarbrücken, den 25. Oktober 1922.
Im NRNamen der Regierungskommission des Saargebiets:
Der Präsident: gez. Rault.

Ortageseß.

In Gemäßheit des 5 4 des Kommunalabgabengesetzes
vont 14. Juli 1893 wird auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses
vom 28. September 1922 das folgende Ortsgesetz betreffend die
Erhebung laufender Gebühren für die Inanspruchnahme der
itnterirdischen Kanalisation der HVemeinde Wiebelskirchen erlassen

81.
Zur teilweisen Deckung der Unterhaltungskosten hat jeder
Einwohner, welcher sich an die bestehende Kanalisation an
schließt, eine Gebühr zu entrichten.
82.
Die Höhe der Gebühr beträgt pro Kubikmeter umbauten
Raumes, welcher zu Wohn- und Wirtschaftszwecken dient, 36
Pfg. Von der Heranziehnng zu dieser Gebühr sind ausgeschlossen
Scheunen und solche Räune, die zunt Aufbewahren von Futter
horräten dienen.

833
J2
Mehrere Eigentümer eines Grundstückes haften für di—
sSehiihr als Gesamtschuldner

8
Diese Gebühren sind halbjährlich zu entrichten. Sie sin.
fällig mit Beginmmädes lekbßten Monats der Erhebungdsperiode

85.
Die Gebührenpflicht beginnt nit Ablauf des Vierteljahres
in welchem die Anschlußleitung hergestellt ist; sie endigt mit
den Abschlus des Vierteliahres, in welchem die Anschlußleitinto
heseitict ist

85 6
Die Gebühren haben die Eigenschaft von Gemeindeabgaber
und nuterliegeli dem 2vandsvoltstrreckundasverfahren.

J7.
Dieses Ortsgesetz tritt sofort nach der öffentlichen Bekaunt
maächuug in Kraft. Das Ortsgdesetz voin 18. Mai 1922 wirt
aufgehoben.
Wiebelskirchen, den 28. September 1922.
Der Gemeindevorftand.
gez. Offermann, Bürgermieister

K. A. Ir. 5720.
Genmnehmigt.
Ottweiler, deu 23. Oktober 1322.
Der Kreisausschusz des Kreises Ottweiler
gez. Dr. Rech, Landrat

Vorsteheudes vom Kreisausschuß Ottweiler unterm 23. C
tober 1922 geuehmigtes Ortsgesetz wird hierntit veröffentlicht
Wiebelskirchen, den 27. Oktober 1922.
Der Bürgermeister.
            
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