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Da seitens der Kanfleute für den Spruchkammerbezirtk
Neunkirchen nur eine Vorschlagsliste eingereicht worden ist, so
findet gemäß * 24 Absatze! des Kaufmannsgerichtsstatuts und
833 Absatz 6 des Gewerbegerichtsstatuts bei dieser Gruppe
keine Wahl statt. Die in der Vorschlagsliste gültig verzeich—
neten Personen gelten in der Reilsenfolde des Vorschlags als
gewählt.
Wegen der am 29. Oktober d. Is. von 9 Uhr vormittags
bis 12 Uhr mittags stattfindenden Wahl der Listen der Ange—
stellten verweise ich auch auf meine Bekanntmachung vom's.
September d. Is., veröffentlicht im Kreisblatt Nr. 35 und 37
vom 14. und 28. September d. Is.
Nach 8 24, Absatz 4 des Naufmannsgerichtsstatuts und
* 30 des Gewerbegerichtsstatuts) kann das Wahlrecht nur in
Person und durch Abgabe eines Stimmzettels ausgeübt werden.
Die Stimmzettel müssen aus weißem Papier hergestellt sein und
dürfen keine äußerlichen Kennzeichen haben, auch nicht unter—
schrieben sein, oder einen Protest oder Vorbehalt enthalten. Sie
sind außerhalb des Wahllokals handschriftlich oder in Weae der
Vervielfältigung herzustellen.
Es kann nur für unveränderte Vorschlagslisten gestimmt
werden. Auch die Reihenfolge der in der Vorschlagsliste An—
gegebenen darf nicht geändert werden. Es ist nicht nötig, daß
alle Namen bei der Wahl aufgeführt werden;, es genügt und
ist im Interesse der Vereinfachung des Wahlgeschäfts vielmehr
empfehlenswert, daß der Wähler die Bezeichnung der viste für
die er sich entscheidet, mit angeführtem Buchstaben angibt.
Für die Besetzung der Spruchkammeru in Ottweiler, Tholey
und Illingen sind Wahlvorschläge nicht eingereicht worden. Es
wird darauf hingewiesen, daß gleichwohl auch in diesen Bezirken
für welche Vorschlagslisten nicht aufgestellt sind, die Wahl statt—
sindet.
Nach 8 24, Absatz 4 des Nausmannusgerichtsstatuts und
833B, Absatz 7, des Gewerbegerichtsstaätuts können, wenn keine
Vorschlagslisten eingereicht sind, beliebige wählbare, Personen
gewählt werden. Bei der Ermittelung des Wahlergebnisses wird
ede dieser Personen als besondere Liste behandelt.
Die zu Wähilenden müssen in dem Bezirk derjenigen Spruch—
kammer, welcher sie als Beisitzer angehören, sowie ihre Handels—
niederlassung oder ihre Beschästigung haben.
Jeder Wahlberechtigte darf sein Stimmrecht nur an einer
Wahlstelle ausiben und zwar nur an derjenigen, in deren Be—
zirk er zur Zeit der Aufstellung der Wählerliste seine Handels—
ziederlassung oder seine Beschäftigung hatte.
Die Wähler haben sich über ihre Wahlberechtigung dem
Wahlvorstande gegenüber auf Erfordern auszuweisen.
Als Wahlausweis genügt für die Handlungsgehilfen ein
Zeugnis ihres Arbeitgebers oder der Polizeibehörde, durch welches
bestätigt wird, daß der Wähler innerhalb seines Bezirks he—
schäftigt ist.
Amtliche Umschläge für die Stimmzettel befinden sich im
Wahllokal. Möglichst frühzeitiges Erscheinen der Wähler ist
zur Beschleunigung und glatten Abwickelung des Wahlgeschäfts
dringend erwünscht.
Ottweiler, den 16. Oktober 1922.
Der Landrat: Dr. Rech.
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Bekauntmachung.
Die Waͤhlstellen in Dirmingen und Eppelborn für die Wahl
der Beisitzer des Kreiskaufmannsgerichts werden hiermit auf—
Jsehoben. Die Wahlberechtigten aus den Bürgermeistereibezirker
Dirmingen und Eppelborn üben ihr Wahlrecht bei der Wahl
telle Illingen aus. Wahllokal: Bürgermeisteramt in Illingen
Zimmer Mr. 7.
Ottweiler, den 14. Oktober 1922.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses
Dier. Rech, Landrat.
Menluge der landwirtschüftlichen Heherolen.
Die Heberollen über die von den Unternehmern land- und
forstwirtschaftlicher Betriebe, sowie Gärtnerei- und Fricdhofsbe
rriebe, zur Deckung des Gesamtbedarfs der Rheinischen land—
virtschaftlichen Berufsgenossenschaft für 1921 und zutr Schaffung
eines Grundstocks der landwirtschaftlichenn Berufsgenossenichaft
ür das Saargebiet, zu zahlenden Beträge liegen während der
Zeit vom 20. Oftober 1922 bis einschließzlich 2. Novem—
ber 1922 auf den betreffenden Stadt- bezw. Gemeindekassen
des dtreises zur Einsicht der Beteiligten öffentlieh aus. Etwaige
Finsprüche gegen die Beitragsberechnung nicht aber gegen die
Veranlagung der Betricbe) sind bei dem Sektionsvorstand ireis
usschuß hierselbst einzulegen, unbeschadet der Vervftlichtung zur
prlänfigen Zahlung der berechneten Beträge. Die Einspruchs—
rist beträgt 2 Wochen vom Tage nach der Ossenlage der
Heberollen an berechnet. Sie endet mithin am 16. November 1922
Bodennutzungen von insgejamt weniger als 25 ar gelten
richt als versicherter landwirtschaftlicher Betrieb, wenn sie ohne
drößere Viehhaltung und hauztsächlich ohne fremdes Personal
zur Gewinnnung der Erzeugnisse für den eigenen Hausbedarj
yewirtschaftet werden. Es liegt deshalb im JInteresse der Unter—
aehmer, die sich für versicherungspflichtig halten, daß sie sich
)avon überzengen, ob die Heberolle ihren Betrieb richtig auf—
rührt. Wird die Ausschliczung aus der Versichcrung Zund
der Beitragserhebung nicht für zutreffend erachtet, so ist
Versicherungsautrag untker Angabe der bewirtschafteten,
»esonders der etwa hinzugepachteten Fläche, der Zahl und Tage
der erforderlichen fremden Arbeitskräfte und der Größe und Abt
der Biehtzaltung an deu Settionsvorstand Kreisausschuße z—
telleun. Die Beitragsleistung zur landwirtschaftlichen Berufs—
genossenschaft erstreckt sich auf die Unfallversichernng der in den
and- und forstwirtichaftlichen Betrieben, sowie Gärtnerei- und
Friedhofsbetrieben tätigen Arbeitskräfte. Betriebsunternehmer
ind ihre Ehegatten sind nach der Satzung ohmne besonderen
Beitrag mit versichert, wenn ihr steuerbares Gesamteinkommen
15000 Mkt. nicht übersteigt. Wollen derartige Unternehmer nicht
nur nach dem Durchschnittsverdienst landwirtschaftlicher Arbeiter,
ondern nach ihrem hoͤheren tatsächlichen Einkommen entschädigt
verden, so müssen sie gegen einen mäßigen Beitragszuschlag
eine erhöhre Rentenversicherung beantragen. Im übrigen können
Unternehmer-Ehegatten mit 15000 bis 10000 Mk. Gesamt—
einkommen sich selbst versichern. Auch hierfür wird dann ein
Beitragszuschlag ersoben. Dahingehende Versicherungsanträgt
sind ebenfalls bei dem Sektionsvorstande (Kreisausschuß in
Ottweiler) zu stellen.
Ottweiler, den 14. Oktober 1922.
Namens des Sektionsvorstandes
Der Vorsitzende:
Der. Rech, Landrat.