Full text : 1922 (0003)

eiler Kreisblatt

Amtliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler.

Herausgegeben vom Landratsamt Ottweiler. Druck und Expedition: Neunkirchener Zeitung, Neunkirchen-Saar, Hüttenberastraße 42
Fernsprecher: 20. — Erscheinunasweise: Wöchentlich 1 Mal (Donnerstagsd.

Nr. 40

Domerstag, den 19. Oktober

1920

ssÄ

Inhalt:
Bekanntmachung betr. Kreis-Gewerbegerichtswahl.
Bekanntmachung betr. Reufestsetzung der Ortslöhne.
Bekanntmachung betr. Wandergewerbescheine.
Verordnung betr. Erhöhung des Brotpreises.
Rachtrag zur Ordnung betr. die Erhebung einer Steuer für das
Betreiben von Geldwechselgeschäften in Illingeu-Gennweiler.
Bekanntmachung betr. Ersatz von Gemeinderäten in Heiligenwald
Bekanntmachung betr. die Wahlen zum Kreiskaufmannsgericht.
Vekanntmachung betr. Aufhebung der Wahlitellen in Dirmingen u
Eppelborn für die Wahlen zum Kreistaufmannsgericht.
Bekanntmachung betr. Osfenlage der landwirtschaftl. Heheralsen.

dy Wahlstelle: Wenmetsweiler, umfassend den Bezirt
der Gemeinde Wemmetsweiler.
»Wahllokal: Wirtschaft Altenhofen in Wemmets
weiler.
3. Der Spruchkammerbezirk Tholey umfaßt den Bezirk der
Bürgermeisterei Thohey. Es iit eine Wahlstelle ein—
gerichtet.
Wahllokal: Bürgermeisteramt Tholey.
Der Spruchtammerbezirk Ottweiler umfaßt die Bürger—
meistereien Ottweiler und Stennweiler. Es sind folgende
Wahlstellen eingerichtet:
Wahlstelle: Ottweiler, umfassend den Bezirk der
Ztadt Otywweiler.
Wahllokal: Sitzungssaal des Rathauses in Otr
weiler.
Wahlstelle: Schiffweiler, umfassend die Gemeinden
der Bürgermeisterei Stennmeiler.
Wahllokal: Wirtschaft Nikolaus Schmitt, Raiser
straße 64 in Schiffweiler.
Die Wahlhandlung beginnt in sämtlichen Wahlstellen um
9 Uhr vormittags und dauert bis 5 Uhr nachmittags.
Zu wählen sind für jede Spruchkammer 6 Beisitzer aus
dem Areise der Arbeitgeber und 6 Beisitzer aus dem Krreise der
Arbeitnehmer.
Wählbar sind nur Personen, die das 25. Lebensjahr voll
endet haben und zwar auch Personen weiblichen Geschlechrs.
Personen, die nach 8 32 des Gerichtsverfassungs-Gejetze
zum Aunte eines Schöffen unfähig sind, sind nicht wählbar.
Die zu Wählenden müssen in dem Bezirt dersenigen Spruch—
kammer, für welche sie gewählt werden sollen, ihre Wohnung
oder Beschäftigung haben.
Wahlberecchtigt sind:
) Solche Arbeitgeber, die das 20. Lebensjahr vollendet haben
und in dem Bezirk ihrer Spruchkammer wohnen oder eine
gewerbliche Niederlassung haben.
Solche Arbeitnehmer, die das 20. Lebensjahr vollendet
haben und in ihrem Spruchtammerbezirk beschäftigt sind.
oͤder, falls sie außerhalb dieses Bezirks in Arbeit stehen, in
dem Spruchkammerbezirk wohnen.
Auch weibliche Personen sind wahlberechtigt. Wer nach 832
des Gerichtsverfassungs-Gesetzes zum Amte eines Schöffenn un
fähig ist, ist nicht wahlberechtigt.
Mitglieder einer Innung, für die ein Schiedsgericht in Ge—
mäßheit des 8 81b Nr. 4 und der 88,91 -916 der Gewerbe
Ordnung errichtet ist, und deren Gesellen (Gehilfen, und Ar
beiter, sowie Gehilfen und Lehrlinge in Apotheken oder Handels
geschäften sind weder wählbar noch wahlberechtigt.
Als Arbeitgeber gelten die selbständigen Gewerbetreibenden
die wenigstens einen Arbeiter das Jahr hindurch oder zu ge—
wissen Zeiten des Jahres beschäftigen. Den Arbeitgebern stehen
gleich, die mit der Leitung eines Gewerbebetriebs oder eines

Bekauntmachnunug.
Die Wahl der Beisitzer für das Kreis-Gewerbegcricht in
Neunkirchen findet am
Sonntag, den 26. November 1922
statt. Im Kreise Ottweiler werden 4 Spruchkammerbezirke ge
bildet:
1. Der Spruchtkammerbezirk Neunkirchen umfaßt, die Bür—
germeistereien Neunkirchen, Wiebelskirchen, Spiesen und
zußerdem die Gemeinde Heiligenwald. Es sind folgende
Wahlstellen eingerichtet:
Waahlstelle: Neunktrchen, umfassend den Bezirk der
Lürgermeisterei Reunkirchen.
Wahllokal: Fortbildungsschule in der Viktoriastr.
Wahlstelle: Wiebelskirchen, umfassend die Gemeinden
der Bürgermeisterei Wiebelsktirchen.
Wahllokal: Wirtschaft Kausch, Wiebelskirchen
Vomburgerstraße.
Wahlstelle: Spiesen, umfassend den Bezirk der Bür—
zermeisterei Spiesen-Elpersberg.
Wahllokal: Schulhaus Mittelberg in Spiesen.
Wahlstelle: Heiligenwald, umfassend die Gemeinde
Zeiligenwald.
Wahllokal: Wirtschaft Brachle.
Der Spruchkammerbezirk Jllingen umfaßt die Bürger
meistereien Uchtelfangen, Dirmingen, Eppelborn und Wem—
metsweiler mit Ausnahme der Gemeinde Heiligenwald.
Es sind folgende Wahlstellen eingerichtet:
a) Wahiftelle: Illingen, umfassend die Gemeinden des
Bürgermeistereibezirks Uchtelfangen.
Wahllokal: Bürgermeisteramt in Illingen, Zimmer
Nr. 7.
Wahlstelle: Dirmingen, umfassend die Gemeinden
des Bürgermeistereibezirks Dirmingen.
Wahllokal: Evangelisches Schulhaus, Saal der
Oberklasse in Dirmingen.
Waͤhlstelle: Eppelborn, umfassend die Gemeinden des
Bürgermeistereibezirks Eppelborn.
Wahllokal: Neues Schulhaus in Eppelborn, Saal
Nr. 1.
            
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