Full text : 1922 (0003)

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) Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der
Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind.
Die zu Wählenden müssen in dem Bezirk derjenigen Spruch—
kammer, welcher sie als Beisitzer angehören sollen, ihre Handels—
niederlassung oder ihre Beschäftigung haben.
Wahlberechtigt sind:
Solche Kaufleute, welche das 20. vebensjahr vollendet
iimd in dem Bezirk der Spruchkammer ihre Handelsnieder—
lassung haben.
Solche Handlungsgehilfen, welche das 20. Lebensjahr
vollendet haben und in dem Beairk ihrer Spruchkammer
beschäftigt sind.
Auch weibliche Personen sind wahlberechtigt.
Die vorstehenden, unter 1bis 4 genannten nicht wählbaren
Personen find auch nicht wahlberechtigt. Handlungsgehilfen,
deren Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt den, Betrag
von 100000 Mark oder 8000 Franken übersteigt, sowie Gehilfen
und Lehrlinge in Apotheken sind weder wählbar nöch wahlbercchtigt.
Den Kaufleuten stehen gleich die Mitglieder des Vorstandes
einer Aktiengesellschaft oder einer eingetragenen Geupvssenschaft
oder einer als Kaufmann geltenden juüristifchen Person, sowie
die Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Jeder Wahlberechtigte darf sein Wahlrecht nur an einer
Wahlstelle ausüben, und zwar an derjenigen, in, deren Bezirt
er zur Zeit der Aufstellung der Wählerlisten jeine Handelsnieder⸗
lassung hat oder beschäftigt ist.
Die Wählerlisten liegen zu jedermanns Einsicht offen vom
15. bis 29. September 1922 und zwar für den Bezirk der
J. Stadt Reunkirchen auf dem Bürgermeisteramt Neun—
kirchen, früheres Hotel zur Post, Earteneingang, Zim—
mer Nr. 2,
Buͤrgermeistetei Wiebelskirchen im Rathaus Wiebels
kirchen, Zimmer Nr. 4
3. Buͤrgermeisierei Spiesen auf dem Bürgermeisteramt
Spiesen, Zimmer Nr. J,
l. Gemeinde Heiligenwald in der Wohnung des Gemeinde—
vorstehers Kiefer in Heiligenwald,
Bürgermeisterei Uchtelfangen im Rathaus in Illingen,
Zimmer Ne. 3,
Buͤtgermeisterei Dirmingen bei Gemeindevorsteher Gordner
in Dirmingen,
Buͤrgermeisterei Eppelborn im Rathaus Eppelborn, Zim⸗
mer Nr. 3,
3) Gemeinde Wemmetsweiler
im Rathaus Wemmetsweiler,
9) Bürgermeisterei Tholey
anf dem Bürgermeisteramt Tholen,
10) Stadt Ottweiler
im Rathaus in Ottweiler, Zimmer Nr. 8
11) Bürgermeisterei Stennweiler
anf dem Bürgermeisteramt Schiffweiler, Zimmer Pr. 8.
Die Einsichtnahme in die Wählerlisten kann nur während
der Dienststunden stattfinden. Einwendungen gegen die Rich—
tigkeit oder Vollständigkeit der Listen müssen spätestens binnen

8 Tagen nach beendeter Auslegung, also spätestens bis zum
2. Oktober 1922 bei dem Gemeindevorstand eingereicht und
unter Vorlage entsprechender Bescheinigungen begründet werden.
Einmal eingetragene Personen dürfen nur gestrichen werden,
nachdem ihnen zuvor Gelegenheit zur Aeußerung gegeben worden it.
Für Personen, die bis zum Tage der Wahl in die visten
nicht aufgenommen sind, ruht das Stimmrecht.
Die Wahlberechtigten werden hiermit aufgefordert, Walhl
vorschlagslisten bis spätestens 39. September 1922 einzureicher
und zwar:
1) Die Wahlberechtigten des Spruchkammerbezirks Neun
kirchen bei dem Vorsitzenden des dortigen Wahlausschusses
Herrn Kaufmam August Schulbte, Mennkirchen, Marki—
platz 7,
die Wahlberechtigten des Spruchkammerbezirks Illingen
bei dem Vorsitzenden des dortigen Wahlausschusses, Herrn
Raufmann Emil Robert Levy, Illingen, Hauptstraße 52,
die Wahlberechtigten des Spruchkammerbezirks Tholey bei
dem Vorsitzenden des dortigen Wahlausschusses, Herrn
Kaufmann Ed. Jos. Jacob, Tholey, Hanptstraße 164
die Wahlberechtigten des Spruchkammerbezirks Ottweiler
bei dem Vorsitzenden des dortigen Wahlausschusses, Herrn
Amtsgerichtsrat Urban beim Amtsgericht Ottweiler.
Die Vorschlagslisteu, die für die Kaufleute und die Hand—
ungsgehilfen getrenut sein müssen, dürfen höchstens 6 Namein
inthalten. Sie müssen von mindestens 10 Wählern des betr
Wahltörpers unter Benennung eines für weitere Verhandlungen
bevollmächtigten Vertreters unterzeichnet lein.
Für den Bezirk der Spruchkammer Tholey genügt die Un
erzeichnung durch mindestens 5 Wähler des hetreffenden Wah
körpers.
Es wird darauf hingewiesen, daß bei der Wahl nur fü—
unveränderte Vorschlagsliften gestimmt werden darf.
Ottweiler, den 8 September 1922.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses
Der. Rech, Landrat.

Ausguhe von Gern guf Marke Nr. 4bis 4.
Die Empfangsmarke der Eierkarte Nr. 4 ist von Diens
tag, den 12. September, bis einschließlich Samstag, den 23
September in den Geschäften abzugeben. Auf jede Marte ge—
langen 3 Eier zur Ausgabe zum Preise von 18.— Mk. pro Stück.
Die Geichäfte haben die Empfangsmarke Nr. 4 bis zum
2. Oktober bei der Markenkontrollstelle in Saarbrücken 1, Markt
halle, einzureichen.
In dem gleichen Zeitraum vom 12. September bis 23.
Septeiber sind die Bestellmarken der Eierkarte Nr. 5 von den
Bezugsberechtigen in den Geschäften abzugeben. Letztere haben
die Vestellmarken bis spätestens Mittwöch, den 27. September
auf Klebebogen bis zu 100 Stück der Markenkontrollstelle ein
zureichen.
Ottweiler, den 11. September 1922.
Der Landrat: J. V. Heinrichs.
            
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