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K. A. Nr. 6641/1331.
Genehmigt.
Ottweiler, den 4. 11. 1921,4. 3. 1922.
Der Kreisausschußz des Kreises Ottweiler.
gez. Dr. Rech.
Regierungskommission
des Saargebietes.
Direktion des Innern
und Präsidialbüro.
J.C.Tgb. Nr. X 161/22.
Auf Grund des 8 77 des Kommunalabgabengesetzes vom
I. Juli 1893 wird der durch den Kreisausschuß des Kreises
Ottweiler am 4. März d. Is. erteilten Genehmigung zu der
von dem Gemeinderat der Gemeinde Heiligenwald am 30. Jan.
1922 beschlossenen Ordnung betreffend die Erhebung einer Lust—
barkeitssteuer im Bezirke der Gemeinde Heiligenwald die Zu—
stimmung erteilt.
Das Mitglied der Regierungs—
kommission für die Angelegen—
heiten d. Finanzen u. Forsten:
gez. Unterschrift.
Vorstehende Lustbarkeitssteuerorduung wird hiermit zur
zffentlichen Kenntnis gebracht.
Wemmetsweiler, den 19. August 1922.
Der Bürgermeister.
J. V.:
Babilon, Beigeordneter.
Bekannptmachung.
Der Gemeinderat von Illingen hat mit Rücksicht auf die
erhöhten Selbstkosten des Wassers beschlossen, das Wassergeld
ab 1. August 1922 auf 0,70 Fres. pro Kubikmeter festzusetzen
und das Wassergeld von den Frankenempfängern in Franken
und von den Markempfängern in deutscher Geldwährung nach
dem jeweiligen Durchschnittskurs des Verbrauchsmonats vor—
läufig bis J. April 1923 zu erheben.
Illingen, den 16. August 1922.
Der Bürgermeister:
Dopopler.
Bekanntmachung.
Für die mit Wirkung vom 1. Januar 1922 für das
Saargebiet errichtete landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sind
die Kreisvertreter zur Genossenschaftsversammlung zu wählen.
Sämtliche Gemeindevertretungen des Kreises sowie die Stadt—
verordnetenversammlungen von Ottweiler und Neunkirchen
werden hierdurch gemaäß 8 3 der Verordnung der Regierungs—
kommission des Saargebiets vom 22. Juni 1922 (Amtsblatt
der Regiernngskommission des Saargebiets vom 24. Juni 1922
Nr. 11) und auf Grund des 8 6 der Satzung der landwirt—
schaftlichen Berufsgenossenschaft für das Saargebiet aufgefordert,
zur Bezeichnung je eines Wahlmannes für die Wahl zweier
Kreisvertreter und zweier Ersatzmänner zur Genossenschaftsver—
sammlung zu schreiten.
Der Wahlmann ist auf Vorschlag der in deren Gemeinde—
bezirk wohnhaften Genossenschaftsmitglieder aus der Zahl der
dem Gemeindebezirk angehörenden Unternehmer, deren Betriebe
nach 8 915 der Reichsversicherungsordnung der Unfallversiche
rung unterliegen, oder deren gesetzlichen Stellvertreter, zu be
zeichnen.
Die Bezeichnung derselben hat durch schriftliche Anzeige
unter genauer Angabe von Vor- und Zunamen, Stand und
Wohnort durch Vermittelung der Herren Bürgermeister bei mir
spätestens zum 25. September 1922 zu erfolgen.
Gemeinden, welche diese Frist versäumen, bleiben bei der
Wahlhandlung, zu welcher der Termin demnächst anberaumt
verden wird, unvertreten.
Ottweiler, den 28. August 1922.
Der Vorsitzende des Sektionsvorstandes“
Dr. Rech, Landrat.
Bekanntmachung.
Zweckverband Stromversorgung Weiherzentrale.
Dem Zweckverband hat sich mit Genehmigung des Kreis
ansschusses inzwischen weiter angeschlossen:
„die Gemeinde Merchweiler, Kreis Ottweiler“.
Ottweiler, den 23. August 1922.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Dr. Rech, Landrat.
Bekanntmachung.
Der Wahlausschuß hat in seiner Sitzung vom 18. August
1922 als Ersatzmann für das freiwillig ausgeschiedene Gemeinde
ratsmitglied Herr Schiffler-Merchweiler Herrn Veter Meiser 5
hestimmt.
Illingen, den 26. August 1922.
Der Bürgaermeister: Doppler—
Abgabe o0n Butter
auf Marke Nre 5 und 6.
Auf die Empfangsmarke der Butter- und Käsekartt
Nr. 5 werden in der Zeit vom Montag, den 28. August bis
einschließlich Donnerstag, den 7. September 1922 in den Ge—
schäften 75 Gramm Butter verausgabt zum Vreise von 30.-Mark
(1 Pfund 200.— Martk).
Die Geschäfte haben die eingelösten Empfangsmarken Nr
5 bis 15. September bei der Markenkontrollstelle in SaarbrückenJ
Markthalle, einzureichen.
In dem gleichen Termin (28. August bis 7. September
sind die Butterbestellmarken Nr. 6 in den Geschäften
abzugeben. Die Geschäfte haben die eingezogenen Bestellmarken
Nr. 6 bis Dienstag, den 12. September auf Klebebogen z1u
100 Stück der Markenkontrollstelle einzusenden.
Ottweiler, den 26. August 1922.
Der Landrat: J. V. Heinrichs.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Beschlusses des Kreistages vom 27. Mär—
1921 in Verbindung mit den Beschlüssen des Kreisausschusses
vont 25. Juli und 28. August 1922 werden gemäß 8 4 des
Kreis- und Provinzialabgabengesetzes dom 23. April 1906 die
in den 88 1, 2 und der UNreiskrankenhausgebührenordnuno