Full text : 1922 (0003)

Gttweiler Rreisblatt

Amtliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler.

Herausgegeben vom Landratsamt Ottweiler. Druck und Expedition: Neunkirchener Zeitung, Neunkirchen-Saar, Hüttenbergstraße 42
Fernsprecher: 20. — Erscheinungsweise: Wöchentlich 1J Mal (Donnerstags,.

Nr. 2d8

Donnerstag, den 3. August

1920

Juhalt:

Bekanntmachung betr. Aufmerksammachung auf die Verordnungen
der Reg.Kommission des Saargebiets im Reg.-Amtsblatt
Nr. 16 vom 20. Juli 1922.
Bekanntmachung betreffend Abänderung der Verordnung über die
Erhebung von Deckgebühren für die Stierhaltung im Bezirke
der Stadt Ottweiler.
Nachtrag zur Ordnung für die Erhebung einer Kreissteuer von
der Erlangung der Erlaubnis zum ständigen Betriebe der
Gastwirtschaft. Schankwirtschaft, oder des Kleinhandels mit
Branntwein im Kreise Ottweiler.
Bekanntmachung betr. Anschluß der Gemeinden Heiligenwald, Biet⸗
schied und Heusweiler an den Zweckverband Stromversorg—
ung Weiherzentrale.
Bekanntmachung betr. Fleischbeschau in den Gemeinden Hasborn—
Dautweiler, Scheuern, Neipel, Lindscheid, Ueberroth-Nieder—
hofen und Dörsdorf.
Bekanntmachung betr. Fleischbeschaugebühren.
Bekanntmachung betr. Urlisten in der Stadt Neunkirchen.

Deckfähigkeit durch andere Umstände erwiesen wird, wenn sie
18 Monate alt sind.

82.

111

8 5
8 2.
Diese Abänderung tritt nach erfolgter Genehmigung ir
Kraft.
Ottweiler, den 14. Juni 1922.
Der Bürgermeister.
Lorenz.

Beschlunß.
Auf Grund der 88 4, 8 und 77 des Kommunalabgaben
gesetzes vom 14. Juli 18153 wird die von der Stadtverordneten—
versammlung der Stadt Ottweiler am 13. Juni 1922 be
schlossene Festsetzung der Deckgebühren für die Stierhaltung im
Bezirke der Stadt Ottweiler hiermit genehmigt.
Saarbrücken, den 19. Juli 1922.
Der Verwaltungsausschußz des Saargebietes:
gez. Dr. Schlodtmann,
Oberregierungsrat.
Wird veröffentlicht!
Ottweiler, den 24. Juli 1922.
Der Bürgermeister:
F. V.: Der Beigeordnete: Pfordt.

Bekanntmachung.
Ich mache auf folgende im Amtsblatt der Reg. Kommission
des Saargebiets Nr. 16 vom 29. Juli 1922 heröffentlichte
Verordnungen aufmerksam:
Nr, 403 betr. Kohlenstener;
Nr. 1404 betr. Entschädigung der Mitalieder der Steuerkom—
missionen;
Nr. 405 bett. Berfügung zur Verordnung vom 22. Juni 1922
betr. Abänderung der direkten Steuergesetzgebung;
Nr. 408 betr. die Zuschläge für den Kohlenhandel;
Nr. 409 betr. die börsenmäßig gehandelten Waren;
Nr. 410 betr. die Höchstpreise für Limburger Käse,
Nr. 414 betr. die Berechnung der in Mark zuentrichtenden
Beiträge zur Kranken- und Invalidenversicherung.
Ottweiler, den 31. Juli 1922.
Der Landrat: Dr. Rech.
Bekanntmachung.
Auf Grund Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung
bom 13. Juni ds. Is. wird die unterm 16. September 1921
erlassene Ordnung betreffend die Erhedung von Deckgebühren
für die Stierhaltung im Bezirke der Stadt Ottweiler, geneh—
migt durch Beschluß des Verwaltungsausschusses des Saar—
gebietes am 12. Oktober 1921, Beschl. V. Nr. 208/21 wie
solat abgeändert;

Nachtrag
zur Ordnung für die Erhebung einer Kreisstener von
der Erlaugung der Erlaubnis zum ständigen Betriebe
der Gastwirtschaft, Schankwirtschaft, oder des Klein
handels mit Branntwein im Kreise Ottweiler.

81.
Die in der Ordnung vom 10. Januar 1921 vorgesehenen
Steuersätze werden um 100 Prozent erhöht—
82.
Dieser Nachtrag tritt mit dem Tage der Verkündung in
Kraft.
Ottweiler, den 15. Mai 1922.
Der Kreisausschußz: gez. Dr. Rech.
Der vorstehende, durch Beschluß des Verwaltungsausschusses
vom 19. Juli 1922 genehmigte Nachtrag wird hiermit ver
öffentlicht.
Ottweiler, den 24. Juli 1922.
Der Borsitzende des Kreisausschusses:
Dr. Rech, Landraf

81
Von den Rindviehhaltern ist eine Gebühr zu entrichten, die
jährlich 160 Mtk. beträgt für jedes deckfähige weibliche Tier.
Als deckfähig gelten Tiere, sofern nicht im einzelnen Falle die
            
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