Full text : 1922 (0003)

Ottweiler Rreisblatt

Amtliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler.

Herausgegeben vom Landratsamt Ottweiler. Druck und Erpedition: Neunkirchener Zeitung, Neunkirchen-Saar, Hüttenbergstraße 42
Fernsprecher: 20. — Erscheinungsweise: Wöchentlich 1 Mal (Donnerstags).

Nr. 22

Donnerstag, den 15. Juni

1922

Inhalt:
Steuerordnung betr. Erhebung einer Steuer für das Betreiben von
Geldwechselgeschäften.
Zuckerkarten-Ausgabe.
Nachweisung der Ergebnisse der Frühjahrstörung 1922.
Ordnung betr. die Erhebung einer Lustbarkeitsstener im Bezirke der
Gemeinde Landsweiler.
Bekanntmachung betr. Ausfertigung von Jagdscheinen.
Bekanntmachung betr. Sonntagsruhe im Handelsgewerbe (Ottweiler).
J J Schiffweiler),
Bekanntmachung betr. Saatgutanerkennung
Bekanntmachung betr. Ausgabe von Eiern.
Bekannutmachung betr. Gießereianlage.

gegen Zuwiderhandelnde eine Geldstrafe von 1000 Franes und
für Nichtbefolgung der Steuerpflicht eine Strafe bis zum
8fachen des Stenerbetrages festzusetzen.
F Artikel 6.
Das Rechtsmittelverfahren regelt sich gemäß der Verord
nung der Reg-kommission vom 15. 3. 1922 nach 8 69 und s
70 des K. A G. vom 14. 7. 1893.
Artikel 7.
Die Steuer soll erstmalig für das Steuerjahr 1921 und
zwar für die Zeit vom 1. 4. 1021 -31. 3. 1922 erhoben werden
Illingem, den 31. März 1922.
Der Bürgermeister: gez. Doppler
. A. Nr. 2143. Genehmigt:
Ottweiler, den 3. April 1922.
Namens des Kreisausschusses
Der Vorsitzende: gez. Dr. Rech
Saarbrücken, den 13. Mai 1922
Regierungskommission des Saargebietes.
J. E. Tgb. Nr. X. 237,22.
Auf Grund des 8 77 des Konmunalabgabengesetzes vom
14. Juli 1893 wird der durch den Kreisausschuß des Kreises
Ottweiler am 3. April 1922 erteilten Genehmigung zu der von
dem Gemeinderat der Gemeinde Illingen am 25. März 1922
erlassenen Ordnung betreffend die Erhebung einer Steuer für
das Betreiben von Geldwechselgeschäften hiermit die Zustimmung
erteilt.
Das Mitglied der Regierungs— Das Mitalied der Regierungs—
kommission für die Angelegen— kommission für die Angelegen
heiten der Finanzen u. Forsten heiten des Innern
gez. R. Waugh. gez. V. Rault.
An den Herrn Landrat in Ottweiler.
Vorstehende Ordnung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnie
gebracht.
Illingen, den 10. Juni 1922.
Der Bürgermeister; Doppler
Zuckerkartenausgabe.
In den nächsten Tagen erfolgt durch die Bürgermeisterämter
die Ausgabe der Zuckermarken für den Monot Inni 1922
sautend auf 3 Pfund Zucker.
Der Preis für ein Pfund Zucker beträgt:
9,50 Mk. für gemahlenen Zucker
10,— Mk. für Würfelzucker.
Ottweiler, den 9. Juni 1922.
Der Landrat: J. V. Heinrichs

Steuerordnung
betreffend Erhebung einer Steuer für das Betreiben' von
Geldwechselgeschäften,

Auf Grund der Berordnung der Regierungskommifsion des
Saargebietes vom 15. März 1922 (s. Amtsblatt der Regierungs—
kommission des Saargebietes vom 15. 3. 1922 Nr. 4 und des
8 18 des K. A. G. vom 14. 7. 1893 sowie des Beschlusses der
Gemeindevertretung von Hirzweiler vom 30. März 1922 wird
folgende Steuerordnung beschlossen:
Artikel 1.
Von den Unternehmungen, die gewerbsmäßig Devisen
Geldwechselgeschäfte) betreiben, soll eine jährliche Pauschsteuer
in Franes erhoben werden. Der Steuer unterliegen alle im
Bezirke der Gemeinde gelegenen Unternehmungen, insbesondere
auch alle Zweigstellen.
Artikel 2.
Die Stener beträgt für jede Wechselstube innerhalb des
Gemeindebezirks gleichmäßig 200 Franecs.
Artikel 3.
Die Steuer wird durch die Gemeindekasse mittelst besonderem
Steuerzettel angefordert und ist in vierteljährlichen aleichen Teil—
—VDD——
Artikel 4.
Die Steuer wird auf Antrag um die Hälfte ermäßigt,
wenn nachgwiesen wird, daß während einer Zeit von 6 Monaten
innerhalb eines Steuerjahres keine Geldwechselgeschäfte betrieben
worden sind.
Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen aus anderen
Gründen sind unzulässig.
Artikel 5.
Alle Geldwechselgeschäfte einschl. Zweigstellen sind vor Er
öffnung beim Gemeindevorstande (Bürgermeister) schriftlich an
zumelden und die evtl. notwendigen Auskünfte innerhalb der
gestellten Frist zu erteilen. Der Gemeindevorstand ist berechtigt.
            
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