Full text : 1922 (0003)

*
E

spätestens 20. Juni der Käseverteilungsstelle, Saarbrücken 1
Markthalle, unter Angabe des Lieferanten einzureichen.
Eine direkte Abgäbe der Marken an die Lieferanten ist nicht
statthaft; Lieferungen auf diese Marken werden nicht ausgeführt.
Da in Anbetracht der Empfindlichkeit des Artikels die
Lieferung nur in ganzen Kisten erfolgen kann, wird denjenigen
Geschäften, die nicht mindestens 200 Marken einnehmen, anheim—
gestellt, sich mit Kollegen zwecks Lieferung zu vereinigen.
Nach dem Abgabetermin bei der Käsestelle eingehende Mar
sen werden nicht beliefert.
Ottweiler, den 7. Juni 1922.
Der Landrat: J. B. Heinrichs.
Bekanntmachung.
Durch den Wahlausschuß der Bürgermeisterei Stennweiler
ist gemäßeg 24 der Wahlordnung für die Gemeinde- u. Kreis—
tagswahlen im Saargebiet an Stelle des ausgeschiedenen Ge—
meinderatsmitgliedes Gewerkschaftssekretär Peter Zimmer zu
Schiftweiler, der Fahrhauer Peter Brill hierselbst als Ersatz—
mann zum Gemeindeverordneten der Gemeinde Schiffweiler be—
stimmt worden.
Zchiffweiler, den 31. Mai 1922.
Der Wahlkommissar:
König, Bürgermeister.
Bekanntmachung.
Auf Grund 8 12 der Bekanntmachung über die Errichtung
von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25.
September 1915ff. (Reichsgesetzblatt S. 607 sff.) und gemäß
der Verordnung der Regierungskommission des Saargebietes
über das Preisprüfungswesen des Saargebietes vom 23. Juni
1920 (Amtsblatt Seite 36) wird im Einverständnis mit der
Regierungskommisfion des Saargebietes (Ernährungsabteilung)
in Gemäßheit des Beschlusses der Oberpreisprüfungskommission
für das Saargebiet vom 53. Mai 1922 hiermit für das Saar—
gebiet bekanntgegeben.
Die in der Bekanntmachung vom 13. April 1922 festge
setzten Höchstzuschläge für die Herstellung von Wecken, Weiß—
brot und Eemischtbrot werden hiermit wie folgt erhöht:
1 Für Wecke und Weißbrot
auf 720,65 Mark je 100 6Bg Mehl zuzüglich der Preis von
75 kg Kohlen

Für Gemischtbrot
auf 478,60 Mark je 100 kg Mehl zuzüglich der Preis voꝛ
50 k8 Kohlen.
Saarbrücken, den 8. Mai 1922.
Namens der Oberpreisprüfungskommission für das Saargebiet
Herzberg, Erster Vorsitzender.

Bekanntmachung.

Da alle Ermahnungen bis jetzt keinen Erfolg brachten, wird
wiederholt darauf hiugewiesen, daß das Betreten der Erben Sello'⸗
schen Privatwaldungen, Felder und Wiesen auf das Strengste
verboten ist. — Alle Personen, die ohne schriftlichen Ausweis
hon der Verwaltung in den Erben Sello'schen Besitzungen be—
troffen werden, kommen unnachsichtlich zur Strafanzeige. — Das
Schutzpersonal, sowie die Feld- und Polizeibeamten werden un—
nachsichtlich vorgehen.
Die Ueberhandnahme von Wild-, Forst- und Felddiebstählen,
sowie die Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmungen zwingen
zur äußersten Strenge.
Ferner soll nochmals darauf hingewiesen werden, daß es
verboten ist in dem Erben Sello'schen Besitz die nicht öffentlichen
Wege zu begehen und zu befahren, das Tabakrauchen, insbesondere
das Rauchen von Zigaretten, das Weiden von Vieh, das Ab—
reißen und Abschneiden von Weiden- und anderen Blütenkätzchen,
überhaupt das Zerstören von Sträuchern, die der Frühtracht der
Bienen dienen, das Nachstellen des Wildes und der Vögel, das
Zerstören deren Brut und Gelege, vor Allem das Mitführen
und Freilaufenlassen von Hunden — Werden freilaufende Hunde,
sowie jagende Hunde betroffen, werden dieselben sofort unschäd
lich gemacht. — Weiter sind alle Wege, auch die öffentlichen in
den Erben Sello'schen Besitzungen auf die Dauer von 4 Wochen
bis 1. Juli geschlossen.
Die Herren Bürgermeister und Ortsvorsteher der in Be
tracht kommenden Gemeinden werden höflichst ersucht, dies im
Interesse ihrer Gemeindemitglieder ortsühlich bekannt zu geben
eventl. gegen Vergütung.
Forsthaus Merchweiler, den 29. Mai 1922.
Die Erben Sello'sche Forst- und Gutsverwaltung:
C. Bitsch, Privatoberförster
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.