Full text : 1922 (0003)

2—2 —

Ordnung
betreffend die Erhebung von Lustbarkeitsstenern im
Bezirke der Gemeinde Merchweiler, Bürgermeisterei
Uchtelfangen.

Auf Grund des Beschlusses des Gemeinderats vom 22. Ja—
nnar 1922 wird hierdurch in Gemäßheit der 88 13, 15, 18
und 82 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Inli 1893 an
Stelle der bisherigen die nachstehende Ordnung betreffend die
Erhebung von Lustbarkeitssteuern erlassen.

81

Für die im Bezirke der Gemeinde Merchweiler stattfindenden
öffenclichen Lustbarkeiten sind an die Gemeindekasse Illingen
nachstehende Steuern zu entrichten:
.Für die Veranstaltung einer Tanzlustbarkeit gleich welcher Art:
) gleichviel ob dieselbe bis 12 Uhr
nachts oder über 12 Uhr nachts
dauvrree e4
wenn dieselbe an einem Wochen—
tage stattfindet . .
2) Maskenbälle..
wozu jedoch jede Maske einer Karte
zu 5.— Mk. bedarf
für Hochzeitsfeiern, sofern ein Tanz—
eintrittsgeld erhoben wird
Geschlossene Hochzeitsfeiern sind
steuerfrei.
für einen Tanzkursus mit Schluß—
ball. 22.
Anstandskursus ist steuerfrei. Fin—
det ein Tanz statt, so wird die—
selbe Steuer wie bei einem regel
echten Tanzkursus erhoben.
Für die Veranstaltung eines Festes
inter freiem Himmel durch einen
Unternehmer, einen Verein oder
eine Gesellschaft einschl. Festzug
ür den Tag..
Für die Veranstaltung einer Kunst—
ceitervorstellung,
ad wenn bei derselben ein Eintritts
geld von höchstens 3 Mk. er—
hoben wird.
) wenn bei derselben ein Eintritts—
geld von mehr als 3 Mk. er—
hoben wird..
ewenn bei derselben ein Eintritts—
trittsgeld von über 5 Mk. er—
hoben wird ..
i. Für die Veranstaltung
a) eines Konzertes oder einer
Theatervorstellung..
bb) für die Veranstaltung eines Kinos
je Vorstelliungg
5. für gewerbsmäßige Musik-, Gesang—
nder deklamatorische Vorträge (so—

31

10 Proz. Kartensteuer,

Jenannte Tingel-Tangel) für den
Tag . .. 2
Für gewerbsmäßigẽ Vorträge auf
einem Klavier oder anderen musi
kalischen Instrumenten in Gastwirt
schaften, Schankstuben, öffentlichen
Vergnügungslokolen, Buden oder
Zelten mit Ausnahme der gegen
Geldeinwurf spielenden Automaten
a) bis Mitternacht für den Tag.
b) über Mitternacht hinaus für der
Tag
für gewerbsmäßige Vorträge au
selbsttätigen Musikwerken in Gast
wirtschaflen, Schankstuben und öf
fentlichen Vergnügungslokalen:
a) einer Spieluhr für das Jahr
b) eines Orchestrions für das Jahr
c) eines Grammophons für das Jahr
8. für Vorstellungen von Gymna
stikern, Equilibristen, Ballet- u. Seil
tänzern, Taschenspieler, Zauberkünst
lern, Bauchrednern u. dergleichen:
a) wenn bei denselben ein Eintritts
geld von höchstens 300 Pfg. er
hoben wird für den Tag ..
wenn bei denselben ein Eintritts
geld von mehr als 300 Pfg. er—
hoben wird für den Tag ..
9. Für den Betrieb eines Karussels.
a) eines durch Menschenhand ge
drehten für den 41. Tag. . 200. — Mk
b) für jeden weiteren Tag. . 1tX. — Mk.
c) eines anderweitig als zu a) an—
gegebenen gedrehten für den 1. Tag 500. — Mk.
für jeden folgenden Tag. . 250. — Mke.
d) für kleine Kectenkarussells
für den 1. Tagg.. 100. - Mtk
für den 2. Tag.. 50. — Mt
) für Luxuskarrussels für den 1. Tag 1000. — Mtk.
für den 2. Tag 500. — Mk.
10. für den Betrieb einer Schiffsschaukel
a) mit höchstens 6 Schiffchen für den
Fag
b) für den 2. Tag —
mit mehr als 6 Schiffchen für jedes
weitere Schiffchen für den 1. Tag
mehrreeee
für den 2. Tag mehr . . ..
c. für jeden folgenden Tag. ..
11. für den Betrieb einer Würfelbude
für den Tag...
für das Halten einer Schießbude
von über 4 Meter Frontlänge für
den Tag. . . .
für kleinere ... .
Für den Betrieb einer Phot gra—
phiebude für den Tag . ...
14. für den Betrieb einer:
a) Schlagmaschine.. .
bp) Ring- oder Plattenwerfens, Bol
zenschießen, Spieltisches oder Kunst

100. — Mek.

75. — Mek.
102. —
. — Mk
100. —

200. — Mk
800. — Mk
50. — Mt.

59. — Me.
25. — Me.
50. — Mk.

13.

100.- Mt.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.