Full text : 1920 (0001)

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5. Sind Angestellte trotz Ueberschreitens der Verdienst—
grenze von 5000 Mi. weiter in ihrer Krankenkasse ver—
blieben und als versicherungspflichtige Mitglieder behandell
worden, so gilt diese Mitgliederschaft als zu Recht be—
stehend.
Ottweiler, den 5. Juni 1920.
Der Vorsitzende des Versicherungsamtes:
J. V. Paque.

Gebührenordnung
für die Befreijung vom Jeuerwehrdienst.
In Ausführung des Ortsstatuts über die Einrich—
tung des Feuerlöschwesens in den Landgemeinden der
Buürgermeisterei Stennweiler, des 8 68 des Communal—
Abgaben⸗Gesetzes vom 14. Juli 1893 und des Gesetzes
vom 20. Dezember 1904 betreffend die Befugnis der
Polizeibehörde zum Erlaß von Polizeiverordnungen über
die Verpflichtung zur Hilfeleistung bei Bränden (Gesetz
sammlung S. 291) wird mit Zustimmung des Kreis—
ausschusses für den Umfang der Landgemeinden der
— 8 Stennweiler folgende Gebuͤhren-Ordnung
erlassen:

84.
Alle gemäß 8 8 des Ortsstatuts zum Feuerlöschdienst
Verpflichteten, welche vom persönlichen Dienst befreit zu
werden wünschen, haben, soweit nicht eine Befreiung
auf Grund des 8 4 des Ortssftatts eintritt, alljährlich
ein an die Gemeindekasse im Voraus zu zahlendes
Feuerwehrgeld zu entrichten. Das Feuerwehrgeld be
rägt 50 Prozent der zu zahlenden staatlichen Ein—
kommensteuer, mindestens aber 10 Mark und höchstens
50 Mark jährlich.
Der auf Befreiung gerichtete Antrag ifst spätestens
innerhalb 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist
der von dem Bürgermeifter aufgestellten Liste (F 88 der
Satzung) der zum Feuerwehrdienft Verpflichteten bei dem
Bürgermeister zu stellen. Der einmal gestellte Antrag
gilt für solange, als er nicht schriftlich oder zu Protokols—
zurückgezogen wird; die Zurücknahme hat bis zum 1. De—
zember zu erfolgen.

82.
Das Feuerwehrgeld ist teils zu Feuerlöschzwecken,
teils auf Vorschlag des Vorstandes zur Unterstützung
bedürftiger und würdiger Mitglieder der Wehr, teils
auf Vorschlag des Vorstandes zugunsten aller Mitglieder
der Wehr bei zu veranstaltenden Festlichkeiten zu
verwenden.

84
Vorftehende Gebührenordnung tritt mit dem Tage
Veröffentlichung in Kraft.
Schiffweiler, den 1. Aprik 1920.
Der Bünpgermeister:
Siegel) König.

K. A. Nr. 4947.
Genehmigt.
Ottweiler, den 24. April 1920.
Der Rreissaussehuss des Kreiset Ottweller:
Der Vorsitzende:;
(Siegel) 3. V.: Dr. Rech, Reg.⸗Ass.
Bekanntmachung
bdetr. Ausgabe von Fleisch und Fett im Rreise Ottweller
in der Zeit vom 6. bis 12. Jun 1920.
1) Auf den Wochenabriß der Reichsfleischkarte Nr.
283, 150 Gramm Gefrierfleisch. Preis pro Pfund 8,50 Mt.
2.) 200 Gramm Margarine zum Preise von 9 Mt.
das Pfd. 100 Gramm Speck zum Preise von 8.550 Mtk.
das Pfd.
Neunkirchen (Saar), den 8. Juni 1920..
Fleisch⸗ und Fettverteilungsstelle
des Kreises Ottweiler.
Bekanntmachung.
Wir beabsichtigen den Anftrich sowie die Beschriftung
der Wegweiser und Ortstafeln an den Kreisfstraßen zu
angemessenen Preisen zu vergeben,
Leistungsfähige Interessenten wollen sich bis 15. ds,
Mis. zwecks näherer Auskunft auf dem Kreisbauamt—
Zimmer Nr. 74 melden.
Ottweiler, den 7. Juni 1920.
Die Kreisstraßenverwaltung:
Dr. Eberbach.
Viehsencheupolizeiliche Auordnung.
In Neunkirchen⸗Schlawerie, Elversberg, Theley und
Wiesbach ist die Maul- und Klauenseuche amtlich fest—
geftellt worden. Der Ortsteil Schlawerie, sowie die
Gemeinden Elversberg, Theley und Wiesbach werden
zu Sperrgebieten erklärt, jedoch wird die Benutzung des
Klauenviehs der unverseuchten Gehöfte zur Feldarbeit
innerhalb der Gemarkung gestattet.
In der Gemeinde Wiebelskirchen ist die Maul⸗
und Klauenseuche amtlich festgestellt worden
Die ganze Gemeinde Wiebelskirchen wird A Sperr⸗
gebiet erklärt, jedoch wird die Benutzung des Klauenviehs
unverseuchter Gehöfte zur Feldarbeit innerhalb der Ge—
markung gestattet.
Im Sperrgebiet gelten solgende Bestimmungen:
Sämtliches im Sperrgebiet befindliche Klauenvieh,
Rindvieh, Schafe, Ziegen und Schweine, ist der
Stallsperre unterworsen.
Die Plätze vor den Stalltüren und den Gehöfts⸗
eingängen, sowie die gepflasterten Wege an den
Ställen und auf den Höfen sind mehrmals täglich
durch Uebergießen mit Kalkwasser zu desinfizieren
            
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