Full text : 1920 (0001)

Ottweiler Kreisblatt
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*Amtliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler.
Herausgegeben vom Landratsamt Otfweiler. Oruck und Erpedition: Albert Koch, Ouweiler. Fernsprecher: Amt Neunkirchen 186
Bezugspreis bei der Post bestellt für das Jahr Mk. 8.-. Anzeigenannahme: Verlag der „Ottweiler Zeitung“ Oltweiler.
Anzeigengebühren: Die einspallige Pefitzeile Mk. O.40. Rabatt enach Tarif. Erscheinungsweise: Wöchentlich 1 Mal (Freitags).

Ar. 11

Freitag, den 11, Suni

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Inhalt.

kreistagswahlen in Ottweiler. — Gemeinderatswahlen in Neunkirchen. — Bekanntmachung betr. Gemeinderats—
wahlen in Wiebelskirchen. — Bekanntmachung betr. Gemeinderatswahlen in Tholey. — Bekanntmachung beir.
Hemeinderatswahlen in Schiffweiler. — Bekanntmachung betr. Gemeinderatswahlen in Illingen. — Bekanntmachung
betr. Krankenversicherungspflicht. — Gebührenordnung sür die Befreiung vom Feuerwehrdienst. — Bekanntmachung
beir. Ausgabe von Fleisch und Fett im Kreise Ottweiler. — Bekanntmachung der Kreisstrakenverwaltung. —
Viehseuchenpolizeiliche Anordnungen.

Kreistagswahlen.
Auf Anordnung der Regierungskommission für das
Saargebiet finden die Kreistagswahlen am
Sonntag, den 18. Juli 1920
statt und zwar in der Zeit von 8 Uhr vormittags bis
b Uhr abends.
Die Wählerlisten liegen vom Samstag, den 12. ds
Mis. ab auf die Dauer von 2 Wochen in den für' die
Hemeinderatswahlen bezeichneten Räumen und zu den
ebendort angegebenen Tageszeiten zur Einsicht der Be—
zeiligten offen. Einsprüche gegen die Eintragung oder
Nichteintragung in die Wählerliste sind bis spätestens
25. Juni beim zuftändigen Bürgermeister zu erheben.
Zu Mitgliedern des Wahlausschusses habe ich die
Kreislagsmitglieder Wilhelm Schmidt in Ottweiler und
Johann Witt in Schiffweiler, zu stellvertretenden Mit⸗
gliedern die Kreistagsmitglieder Julius Lämmert und
Johann Gleitz aus Neunkirchen berufen.
Die Stimmbezirke und Wahlvorfteher werden später
bekannt gegeben. s
Die Wahlvorschläge
sür die Kreistagswahlen sind bis spätestens zum 3. Juli
an mich einzureichen. Jeder Wahlvorschlag muß enthalten:
1. Die Angabe der Bewerber nach Voꝛ- und Zuname.
Stand oder Beruf, Wohnort und Wohnung,
Die Unterschriften der Unterzeichner und Angabe
ihres Standes oder Berufes, Wohnort u. Wohnung.
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 50
XL—
enthalten, als Vertreter zu wählen sind. Die Zahl der
. wählenden Vertreter beträgt 33. Ein und derselbe
ewerber kann nicht gleichzeitig auf mehreren Wahblvor⸗
schlägen vorgeschlagen werden.
Als Anlagen fsind den Wahlvorschlägen beizufügen:
1. Die durch 8 14 Absatz 2 der Waohlordnung vor⸗

2.

geschriebenen Zustimmungserklärungen der vorge—
schlagenen Bewerber,
Bescheinigungen der Gemeindebehörden über die
Wählbarkeit der Bewerber und das Wahlrecht der
Unterzeichner des Wahlvorschlages (Eintragung in
die Wählerliste).
Die Gemeindebehörden haben solche Bescheinigungen
auf Antrag unverzüglich gebührenfrei auszustellen. Jeder
Wähler kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Weiter soll der Wahlvorschlag enthalten die Be⸗
zeichnung eines Vertrauensmannes, der für die Ver—⸗
handlungen mit mir als Wahlkommissar und dem Wahl⸗
ausschuß und zur Rücknahme des Wahlvorschlages be⸗
vollmächtigt ift. Fehlt die Bezeichnung des Vertrauens⸗
mannes, so gilt der erste Unterzeichner als solcher.
Soll spaͤter ein Vertrauensmann durch eine andere
Person ersetzt werden, so ist hierzu die Erklärung von
mehr als der Hälfte der Unterzeichner erforderlich
und genügend.
Ottweiler, den 8. Juni 1920.
Der Wabhlkommissar.

Gemeinderatswahlen.
Auf Grund des 89 der Ausführungsverordnung
zur Wahlordnung für die Gemeinderatswahlen im Saar⸗
gebiet sfordere ich hiermit als Wahlkommissar zur Ein⸗
reichung von Wahlvorschlägen für die Gemeinderaiswahlen
in der Bürgermeisterei Neunkirchen auf.
Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 26.
ds. Mis. einschließlich bei mir eingereicht werden.
Jeder Wahlvorschlag muß enthalten:
Die Angabe der Bewerber nach Vor⸗ und Zuname,
Stand oder Beruf, Wohnort und Wohnung.
2. Die Unterschriften der Unterzeichner und Angabe ihres
Standes oder Berufes, Wohnort und Wohnuna.
            
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