Ottweiler Kreisblatt
Amtliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler,
Herausgegeben vom Landratsamt Ottweiler. Oruck und Expedition: Albert Koch, Ottweiler. Fernsprecher: Amt Neunkirchen 186
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Ar. 7
Freitag. den 14. Mai
1920
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Inhalt.
Brot⸗ und Mehlversorgung für den Kreis Ottweiler. — Bekanntmachung betr. Ausgabe von Fleisch und Fett im
Kreise Ottweiler. — Berichtigung. — Viehseuchenpolizeiliche Anordnungen.
Brot- und Mehlversorgung.
Die Reichsgetreidestelle, die nach wie vor das Saar⸗
gebiet mit Mehl versorgt, mußte infolge des Zukaufs von
Zusländischem Mehl das sich wegen des Kursstandes der
Mark sehr teuer stellt, den Mehlpreis um fast das Doppelte
des bisherigen erhöhen. Aus diesem Grunde und auch
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die Herflellung des Brotes ständig gestiegen sind, ist eine
Erhöhung des Brot- und Mehlpreises nicht zu umgehen
gewesen. Im Einvernehmen mit der Oberpreisprüfungs—
lommission für das Saargebiet ist daher der Brot⸗ und
Mehlpreis neu festgesetzt worden.
In Abänderung meiner Verordnungen vom 18.
September 1919, 80. Januar 1920 und 27. März 1820,
betr. Brot und Mehl, erhalten 84 Abs. 2Zund 87Abs.
1 folgende Fassung:
3 4 Abs. 2: Der Preis beträgt 4345 Mark für das
4,pfünndige und 2,23 Mark für das 2⸗pfündige Brot.
die Brote müssen nach 2-tägigem Lagern, also am Ver—
kaufstage, das volle Gewicht aufweisen.
87 Abs. 1: Für inländisches Mehl werden folgende
Kleinverkaufspreise festgesetzt:
Roggenmehl, Weizenmehl, Gerstenmehl
1,30 Mark das Pfund,
inländisches Weizenauszugsmehl 2,— Mark das Pfund.
Diese Anordnung tritt am 12. Mai 1020 in Kraft.
Ottweiler, den 6. Mai 1920.
Der Landrat
J. V. Dr. Nech, Reg.⸗Ass.
Bekanntmachung
betr. Ausgabe von Fleissch und Fett im Rreise Ottweller
in der Teit vom 9. bis 15. Mari0ꝛ0.
1) Auf den Wochenabriß der Reichsfleischkarte Nr.
19, 250 Gramm Gefrierfleisch. Preis pro Pfund 7,50 Mtk.
2) An die Fettversorgungsberechtigten:
300 Gramm Rübsl zum Preise von 10.50 Mk. das Pfd.,
100 Gramm Schinken und 100 Gramm Speck zum
Preise von 10 Mk. das Pfd.
Neunkirchen (aar), den 11. Mai 1920.
Fleisch⸗ und Fettverteilungsftelle
des Kreises Ottweiler.
Berichtigung.
In der Bekanntmachung vom 5. Mai ds. Is. über
die Festsetzung von Höchstpreisen für Bier. muß die Ziffer
2, wie folgt lauten:
Der Höchstpreis für Einheitsbier mit einem Stamm—
würzegehalt von 4241,, 5 beträgt 180 Mk prouhl,
für Spezialbier mit einem Stammwürzegehalt von 100,
300 Mt. pro h für die Brauerei.
Ottweiler, den 8. Mai 1920.
Der Landrat:
J. V.: Dr. Rech.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Der Kreistierarzt hat weiter in Oltweiler in sol⸗
genden Gehöften die Maul- und Klauenseuche festgestellt:
l. Nikolaus Feit, Seitersweg,
2. Geschwister Flackus, Seitersweg,
3. Witwe Vogel, Gäßlingstroße 50.
1.Christian Neufang, Bismardhtraße,
5. Friedrich Kuntz, Bäcker, Bismarckstraße und
8. Wilhelm Sahner, Steinbacherstraße 82.
Der ganze Seitersweg sowie die unter 4, 5 und
6 aufgeführten Gehöfte werden zum Sperrgebiet erklärt.
Im Sperrgebiet gelten folgende Bestimmungen:
Sämtliches im Sperrgebiet befindliche Klauenvieh,
Rindvieh, Schafe, Ziegen und Schweine, ist der
Stallsperre unterworfen.