Full text : 1920 (0001)

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Zlauenseuche in den Gehöften von Wilhelm Martin und
Wilhelm Muüller, Seitersweg Nr. 4 und 6 und Witwe
Speer, Seitersweg Nr. 2, sowie in dem Gehöfte des
Wilhelm Flaccus, Gäßlingstraße 49, festgestellt. Der
Teit pes Seitersweges, welcher von der —A
zur Kaiserstraße hinüberführt, sowie die Gäßlingstraße
verden zum Sperrgebiet erklärt.
Der Kreistierarzt hat in Calmesweiler in den Ge⸗
höften von Nikolaus Hübgen und Alois July die Maul⸗
und Klauenseuche feftgeftellt.
Die Straßze nach Macherbach sowie die Straße nach
Aschbach von der Brücke vis einschließlich Haus Nr. 10
wird zum Sperrgebiet erklärt.
Der Kreistierarzt hat in Ottweiler weiter in dem
Gehöfte des Landwirts Ferdinand Reinshagen, Bismarck⸗
firaße die Maul- und Klauenseuche festgestellt. Das ge⸗
hannte Gehöft wird zum Sperrgebiet erklärt.
Im Sperrgebiet gelten folgende Bestimmungen:
Sämtliches im Sperrgebiet befindliche Klauenvieh,
Rindvieh, Schase, Ziegen und Schweine, ist der
Stallsperre unterworsen.
Die Plätze vor den Stalltüren und den Gehöfts⸗
eingängen, sowie der gepflafterten Wege an den
Staͤllen und auf den Höfen sind mehrmals täglich
durch Uebergießen mit Kalkwasser zu desinfizieren.
Das Geflügel der verseuchten Gehöfte ist so zu
derwahren, daß es den Hof nicht verlassen kann.
4. die Hunde sind feftzulegen.
5. Das Beireten der Ställe ist nur den Besitzern
uind den mit der Wartung und Pflege der Tiere
heauftragten Personen und den Tierärzten geftattet.
Händlern und Schlächtern, Viehkastrierern und
Anderen in den Ställen gewerbsmäßig verkehrenden
Personen ist das Betreten der verseuchten Ge⸗
höfte untersagt.
Die Abgabe roher Milch aus den verseuchten Ge⸗
höften ist verboten.
Die Einfuhr von Klauenvieh in das Sperrgebiet
ist verboten.
Das Durchtreiben von Klauenvieh durch das
Sperrgebiet ist verboten.
Ottweiler, den 8. Mai 1920.
Der Landrat.
J. V. Dr. Rech.

Bekanntmachung.
Bei den am 27. April 1920 erkrankten Kühen des
Johann Scherer zu JIlingen, wurde Maul—
ünd Klauenseuche amtlich festgeftellt. Ueber das
Behöft wird hiermit eie Stallsperre verhängt.
JUlingen, den 28. April 1920.
Die Polizeiverwaltung.

Bekanntmachung.
Unter dem Viehbestande des Jakob Meiser zu
Illingen wurde Maul- und Klauenseuche
amtlich festgestellt. Ueber das Gehöft wird hiermit die
Stallsperre verhängt.
JIllingen, den 28. April 1920.
Die Polizeiverwaltung.
Irn den Gehöften von: Georg Diesel, Spital⸗
straße 32, Wilhelm Martin, Seitersweg 4,
Wilheim Müller, Seitersweg 6, Witwe Friedrich
Speer, Seitersweg 2, Friedrich Sick, Feldstraße 9
ist durch den Herrn Kreissstierarzt hier, weiterhin die
Wlaul⸗ und Klauenseuche amtlich feftgeftellt worden.
Gehöftssperre ift verhängt.
Ottweiler, den 30. April 1920.
I Die Polizeiverwaltung.
Der Bünpgermeistern:
J. V.: Der Beigeordnete: Kausch.
Wichtig für Flachsanbauer.
Die Abnahme des Strohflachses und die Rücklieferung
von Leinen oder anderen Webwaren sind bisher nicht
so glatt verlaufen, wie es für die Flachsanbauer wünschens⸗
wert war. Nach langen Bemühungen und Verhandlungen
mit den in Beiracht kommenden Stellen ist es endlich
gelungen, den Aufkauf des Strohflachses, die Bezahlung
desselben und die Rücklieferung von Leinen so zu ge—
stalten, daß nicht nur die Landwirte zufriedengestellt
werden, vielmehr werden diese Angelegenheiten in Zukunft
so erledigt, daß dadurch der größte Anreiz für die
Wiederaufnahme des Flachsanbaues gegeben ist.
Der Strohflachs wird von nun an durch die länd⸗
lichen Genossenschaften der Rheinprovinz aufgekauft, be⸗
wertet und bar bezahlt. Durch dieselben wird auch in
allerkürzefter Zeit Zwirn, Weißleinen, Rohleinwand,
Drell, Säcke und dergl. zurückgeliefert. Dadurch fallen
die bisherigen Uebelftände, mit denen der Flachsanbauer
rechnen mußte, vollfiändig fort, nämlich, daß das Stroh
schlecht bewertet und erst nach langer Zeit bezahlt wurde
und ferner, daß er überhaupt keine Leinwand oder
dieselbe erft nach 2 Jahren erhielt.
Die bequemste und billigfte Art und Weise, um in
den Besitz von Leinwand zu gelangen, wird in der
Zukunft für jeden Landwirt die sein, Flachs zu hauen.
Für das Jahr 1919 werden die rückzuliefernden Mengen
nach folgender Staffel berechnet:
Bei Ablieferung 82 qm br. obder 00,n v
von mindestent⸗ Weikleinen Nohleinen
, dz Strohflachs 9 Meter
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und 200 Gramm Naähzwirn

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