Full text : 1920 (0001)

19

D

Bekanntmaehung
üher die Abhaltung des Impfgeschäfts in der Bürgermeisterei Stennweiler im Jahre 1020.

Impfort

Schiffweiler
Neues Schulhaus

Landsweiler
Neues Schulhaus

Heiligenwald
Uuteres Schulhaus
in der Schulstraße

Stennweiler
Schulhaus

Welschbach
Schulhaus

Zugehörige
Gemeinden

Leopoldsthal
Graulheck

Reden

Der Impfunge! Nachschau
Tag Stunde Tag Stunde

Impfungen

5. 5.

2 Uhr
nachm.
3 Uhr
nachm.

12. 5.

2 Uhr
nachm.
2u/. Uhr
ichm.

Die impfpflichtigen Schuüler und die
Ruckftändigen.

5. 5.

12. 5.

Die impfpflichtigen Schülerinnen

25. 5.

4 Uhr
nachm.
5 Uhr
nachm.

1.6.
1.6.

4 Uhr Die Rückständigen und die im , und II
nachm. Quartal 1919 geborenen Kinder.
4/, Uhr Die im III. und IV. Quartal 1819
nachm. geborenen Kinder.

25. 5.

8 5.

A —A
Achne 15. 5.— chm'
zuh Uhr Zu/, Uhr
n — 15. 5. *7u

Die impfpflichtigen Schüler und die
Nückständigen.

8. 5.

J

Die impfpflichtigen Schülerinnen

29. B.

A
3 Uhr4
nachm. d
4 Uhr 5.6.
nachm. 5.6

3 Uhr JDie Rückftändigen und die im J. und II
nachm. — Quartal 1819 geborenen Kinder.
32, Uhr/ Die im III. und IV. Quartal 1819
nachm. gehorenen Kinder.

29 5.

10. 5.

—A
A

4 Uhr
nachm.
41/, Uhr
nachm.

Die impfpflichtigen Schüler und die
Rückständigen

10. 5.

Die impfpflichtigen Schülerinnen

26. 5.
26. 5.

3 Uhr 2.6.
nachm. *
4 Uhr 2.6.
nachm

3 Uhr
nachm.
3ꝛ/ Uhr
nachm.

Die Rückständigen und die im J. und II
Quartal 1919 geborenen Kinder.
Die im III. und IV. Quartal 1819
gehorenen Kinder

12. 5.

43/,3 Uhr 4 Uhr
ndb 18. 8. nachm.
48/, Uhr 41, Uhr
nachm! nachm.

Die 1919 geborenen Kinder.
Die impfpflichtigen Schliler und
Schüuͤlerinnen.

12. 5.

12. 5.

51/, Uhr
nachm.
6 Uhr
nachm.

5 Uhr
19. 5. nahmn.
5i/, Uhr
18. 5. — Aach

Die 1819 geborenen Kinder.

12. 5.

Die impfpflichtigen Schüler und
Schuͤlerinnen.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß erkrankte Kinder entweder im Impftermine dem Impf—⸗
arzte vorgestellt, oder durch Vorlage einer Bescheinigung des behandelnden Arztes entschuldigt werden müssen, wid⸗
rigenfalls Bestrafung wegen vorschriftswidriger Entziehung von der Impfung zu gewärtigen steht.

Schiffweiler, den 26. April 1920

Der Bünqgoarmeistor,
            
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