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Amtliches Nachrichtenblat für den Kreis Ottweiler,
Herausgegeben vom Landraksamt Ottweiler. Druck und Expedition: Albert Koch, Olpweiler. Fernsprecher: Amt Reunkirchon 186
Bezugspreis bei der Post bestellt fur das Jahr Mk. 8.—. Anzeigenannahme: Verlag der „Siiweiler Zeilung“ Olsweilor.
Anzeigengebühren: Die einspaltige Petitzeile Mk. 0.40. Rabatt nach Tarif. Erscheinungsweise: Wöthenklich 1 Mal (Freita 6).
Ar. 35
Freitag, den 17. Dezember
1920
Inhalt.
Bekanntmachungen betr. Brot- und Mehlversorgung, — betr. Lieferung von Edelreiser, — betr. Entrichtung der
Umsatzsteuer, — betr. Nachtrag über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindezuchtftierhaltung
in Stennweiler, — betr. Verordnung und Tarif für die Erhebung indirekter Abgaben bei der Einfuhr von Waren
in das Saargebiet. — Viehseuchenpolizeiliche Anerdnung.
Boikenapfel, Rheinischer Winterrambour, Baumanns
Renette, Schẽner von Boskop,
2. Birnensorten: Amanlis Butterbirne, Gellerts
Butterbirne, Köstliche von Carneu, Paftorenbirne
zum Umpfropfen älterer Obstbäiume unentgeltlich unter
folgenden Bedingungen abzugeben:
1. An einen Besteller werden nicht mehr als fünf Sorten
abgegeben,
2. Zeder Antrag muß eine genaue Angabe enthalten über:
a. die Anzahl der gewünschten Reiser und Sorten,
b. die Anzahl und das Alter der Väume, die um—
gepfropft werden sollen.
Diejenigen Obstbaumbesitzer, welche Edelreiser zu
erhalten wünschen, müssen umgehend beim zuständigen
Bürgermeisteramt unter Anzabe des Namens, Standes,
Wohnortes, sowie der Post- und Eisenbahnftation am
melden, wieviel Edelreiser und welthe Gorten sie wünschen.
Ferner muß bei der Anmeldung die Anzahl und das
Alter der Bäume, die umgepfropft werden sollen, an—
gegeben werden.
Es können nur solche Anträge berücksichtigt werden.
die bis Ende des Monats eingebracht sind.
Ottweiler, den 7. Dezember 10920.
Der Ditektor der Lokalabteilung:
—15577 Dr. Rech, Landrat.
Brot⸗ und Miehlversorgung.
Mit Rückscht auf die erheblich gestiegenen Geftehungs⸗
kosten der Bäcker für die Herstellung des Brotes und die
erhöhten Preise für das Brotgetreide hat die Oberpreis⸗
prüfungskommission des Saargebiets die nachftehend ver⸗
zeichnete Erhöhung der Brot⸗ und Mehlpreise beschlossen.
Infolgedessen erhalten in Abänderung meiner Ver⸗
ordnungen vom 18. September 1919, 30. Januar 1920,
27. März 1920 und 6. Kai 1920 betr. Brot und Mehl,
die 84 Abs. 2 und 87 Abs. 1 folgende Fassung:
8 4 MBbs. 3: Der Preis beträgt 5,50 Rark für das
vierpfündige und 2,75 Mark für das zweipfündige Brot.
Dieser Preis gilt für jegliches gemischte Brot, ganz
gleich, ob das Mehl vom Kommunalverband geliefert
wird oder sonstiger Herkunft ist
Die Brote müssen nach 2-tägigem Lagern, also am
Verkaufstage, das volle Gewicht aufweisen.
87 Abs. 1: Für inländisches Mehl werden fol—
gende Kleinverkaufspreise fefstgesetzt:
Roggenmehl
Weizenmehl 1,60 Mark das Pfund.
Gerstenmehl
Inländisches Weizenauszugsmehl 2,00 Mark das Pfund
Diese Anordnung tritt am 8. Dezember ds. Irs
in Kraft.
Ottweiler, den 6. Dezember 1820.
546) Der Kaudrat: Dr. Rech.
—O—— —
Betanutmachung
betreffend die Entrichtung der Umsatzstexer für
das Kalenderjahr 1920.
Auf Grund des 851 der Ausführungsbestimmungen
zum Umsatzsteuergesetze werden die zur Entrichtung der
Umsatzsteuer verpflichteten gewerbetreibenden Personen,
Gesellschaften und sonstigen Personenvereinigungen in
den Bürgermeistereien Wiebelskirchen, Sltennweiler,
Uchtelfangen, Eppelborn, Dirmingen und Tholey aufge—
52 e 4484
Bekannuterachung.
Die Landwirtschaftskammer beabsichtigt auch im
Frühjahr 1921 eine beschränkte Anzahl Edelreiser:
1. Apfelsorten: Scharlamoski, Wintergold—
»armäne, Landsberger Renette, Großer rheinischer Bohn—⸗
wfel, Roter Bellefleur (Siebenschläfer, Malmedyer),