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Amtliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler—
Herausgegeben vom Landratsamt Oktweiler. Druck und Expedition: Albert Koch, Olbepeiler. Fern sprecher: Amt Neunkirchen l826
Bezugspreis bei der Post bestellt für das Tahr Mk. 8. —. Anzeigenannahme: Verlag der Skiweiler Zeilung“ Oliweailer
Anzeigengebühren: Die einspaltige Petilzeile Mk. O.40. Rabalt nach Tarif. Erscheinungsweise: Wöchentlich 1 Mal (Freita gs).
Ar. 34
Freitag, den 10. Dezember
1920
Inhalt.
Bekanntmachungen betr. Brot⸗ und Mehlversorgung, — betr. Fluchlinienfestsezung, — betr. Luftbarkeitssteuerordnung
der Gemeinde Wiebelsklirchen, — betr. ausgefertigte Jagdscheine, — betr. Klauenviehmärkte, — beir. Gebuhren⸗
freiheit im amtlichen Dienstverkehr, — betr. Weigenmehl⸗Ausgabe, — betr. Fleisch-Ausgabe. — Viehseuchenpolizei⸗
liche Ansrdnung.
Brot⸗ und Mehlversorgung.
Mit Rücksicht auf die erheblich geftiegenen Gestehungs⸗
koften der Bäcker für die Herstellung des Brotes und die
erhöhten Preise für das Brotgetreide hat die Oberpreis⸗
prüfungskommission des Saargebiets die nachftehend ver⸗
zeichnete Erhöhung der Brot⸗ und Mehlpreise beschlossen.
Infolgedessen erhalten in Abänderung meiner Ver—
ordnungen vom 18. September 1919, 80. Januar 1020,
27. März 1820 und 6. Rai 1920 betr. Brot und Mehl,
die 84 Abs. 2 und 87 Ubs. 1 folgende Fassung:
84Abs. 3: Der Preis beträgt 5,60 Rark für das
vierpfündige und 2,25 Mark fur das zweipfündige Brot.
Dieser Preis gilt für jegliches gemischte Brot, ganz
gleich, ob das Mehl von Kommunalverband geliefert
wird oder sonstiger Herkunft ist.
Die Brote muüssen nach 2⸗tägigem Lagern, also am
Verkaufstage, das volle Gewicht aufweisen.
87 Abs. 1: Für inländisches Mehl werden fol—⸗
gende Kleinverkaufspreise festgesetzt:
Roggenmehl
Weizenmehl1,60 Mark das Pfund.
Gerstenmehl
Inländisches Weizenauszugsmehl 2,00 Mark das Pfund
Diese Anordnung tritt am 8. Dezember ds. Irs
in Kraft.
Ottweiler, den 6. Dezember 1920.
1646) Der Landrat: Dr. Rech.
Fluchtlinienfestsehung.
gwischen der Reunkirchener- und Ludwigstraße zu
Spiesen oberhalb der Wirtschaft Hellriegel ist eine Ver⸗
bindungsstraße geplant. Der Fluchtlinienplan mit Höhen⸗
plan liegt gemäß 8 7 des Fluchtliniengeseßes vom 2. Juli
1875 in der Zeit vom 8, Dezember 1920 bis einschließlich 6.
Jan. 1921 in der Wohnung des Herrn Gemeindevorstehers
Bayer zu Spiesen zu Jedermanns Einficht offen. Ein—
spruche gegen die Fluchtlinienfestsetzung find während
dieser Zeit bei dem Unterzeichnelen schristlich einzureichen
oder mündlich zu Protokoll zu geben. Später eingehende
Einsprüche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Neunkirchen (Saar), den 2. Dezember 1920.
Der Gemeindevorftand:
Ludwig, Bürgermeister.
Lustbarkeitssteuer⸗Oroͤnung der
Gemeinde Wiebels Kirchen.
Auf Grund des Veschlusses der Gemeindevertretung
vom 1. Oktober 1920 wird gemähß 88 18, 15, 18 und
82 des Kommunal⸗-Abgaben-Gesetzes vom 14. Juli 18093
py Gemeinde Wiebelskirchen folgende Steuerordnung
erlassen:
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Die im Bezirke der Gemeinde Wiebelskirchen statt⸗
indenden öffentlichen Luftbarkeiten, sowie diejenigen
Luftbarkeiten, welche von geschlossenen Vereinen oder Ge—
sellschaften oder von zur Veranstaltung einzelner Lust⸗
barkeiten gebildeten Vereinigungen oder von Einzelper⸗
sonen veranstaltet werden, unterliegen ainer Gemeindefteuer
nach Maßgabe der nachstehenden Vorschriften:
82.
Die Steuer wird durch eine Karten- oder Pausch
stener erhoben.
83.
Der Steuer unterliegen:
Theatervorftellungen aller Art. insbesondere auch
kinematographische Vorstellungen,
Konzerte,
Spezialitäten, Varietee-Vorftelluugen, gewerbsmäßige
Mufik-, Gesang- und deklamatorische Vorstellungen
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