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Herausgegeben vom Landraksamt Ottweiler. Druck und Exrpeoitiva: Albert Koch, Olweiler. Zernfprecher: Amt Reaunkirchen 186
Bezugspreis bei der Post bestellt für das Jahr Mk. 8.—. Angeigenannahme: Verlag der „Disweiler Zeiuung“ Du .
Anzeigengebühren: Die einspaltige Petitzeile Mk. O.40. Rabalt nach Tartf. Erscheianugze weise: Wöcheuklien l(Freitag⸗).
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Ar. 31
Freitag, den 19. Rovember
1920
gInhalt.
Bekanntmachungen betr. Körkommission, — betr. Errichtung einer Zwangsinnung für das Phetohandwerk, — betr.
Nachtrag zur Polizeiverordnung betr. Marktverkehr, — betr. Nachtrag zur Ordnung für die Erhebung einer Ge—
meindesteuer bei dem Erwerbe von Grundstücken, — betr. Nachtrag zur Lustbarkeitssteuerordnung, — betr. Ordnung
für die Erhebung eines Zuschlages zur Zuwechssteuer, — betr. Zuzugszenehmigung, — betr. Fleischbeschauer, —
betr. Centralwohnungskommission, — betr. Schulgels an den staatlichen höheren Schulen, — betr. Zuckerpreis. —
betr. Ausgabe von Weizenmehl, — betr. Ausgabe von Fleisch.
unentgeltlich zu haben. Die Anmeldungen sind bis zum
25. Nov. ds. Is. durch die Landrats- bezw. Bezirksämter
einzureichen. Orte und Termin der Körung werden
noch bekanntgegeben werden und den einzelnen Hengst⸗
besitzern mitgeteilt.
Saarbrücken, den 6. November 1920.
Das Mitglted der Regierungslommission für die
Augelegenheiten Jandwirtschaft.
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Bekanntsnachung.
Im Anschluß an die Körordnung für die Privat—⸗
beschäler der Rheinprovinz vom 1. 10. 1880 und die
Hengstkörordnung vom 20. 6. 1918 wird für den Umfang
des Saargebietes eine besondere Körkommisston gebildet.
Das Saargebiet bildet einen Körbezirk; alle innerhalb
des Körbezirks zum Decken fremder Stuten verwendeten
Hengste müssen angekört, d. h. von der Kommission als
zuchttauglich anerkannt sein.
Die Kommission setzt sich zusammen:
Aus einem von der Regierungskommisftion zu er—⸗
nennenden Vorsitzenden.
Aus zwei Mitgliedern, gestellt von den Kreisen oder
Bezirken in denen die Hengste stehen; die Wahl dieser
Miͤglieder erfolgt durch die Kreistage bezw. Bezirkstage.
Einem von der Regierungskommission zu ernennenden
tierärztlichen Sachverständigen, der nur begutachtend
und nicht beschließend tätig ist.
Bis auf Widerruf ernenne ich zum Vorsitzenden den
Landwirt Philipp Karl Schmeer aus Bischmisheim und
zum tierärztlichen Sachverständigen den Kreistierarzt
Dr. Finkenbrink zu Saarbrücken.
Einmal angekörte Hengtte mühsen bei jeder Jahres—
örung von neuem vorgefahrt werden. Nachkörungen
finden nur dann statt, wenn der Antragsteller die Kosten
der Körung übernimmt. Für jeden der Körkommisston
vorgeführten Hengst wird ein Körgels erhoben, das von
der Regierungs-Kommisfton festgesetzt wird. Bis auf
weiteres betraͤgt die Körgebühr 100 Nit. für einen Hengst.
Diese Gebühr ist an die Landeskasse des Saargebietes,
Hoftscheckkonlo Köln 89 188 einzusenden und die Onittung
der Anmeldung beizufugen. Formnlare zur Anmeldung
der Hengste sind auf den Landrats- bezw. Bezirksamtern
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batr. die Errichtur
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n Begziek des
Eine Anzahl Handwerker hat einen Antrag auf Er⸗
richtung einer Zwangsinnung für das Photogrophen⸗
handwerkeftir den Bezirk des Saargebietes gestellt. Nach
ę10h a der Reichsgewerbeorbnung soll festgestelt werden
ob die Mehrbeit der Beteiligten der Errichtung zustimmt
Ich fordere hierdurch alle Handwerker, welche im
Bezirke des Saargebietes das Photographenhandwerk
selbständicg betreiben, auf, sieß über die Errichtung der
Zwangeinnung zu äußern, und zwar schriftlich bis zum
30. NRoyemser 1920 der mündlich vom 15. bis 30.
November 1820, werktäalich von 9 bis 121/, Uhr vor⸗
miitags ich Geschäftszimmer des Verficherungsamtes
Saurbrücten-dtadt, Gerberstraße 12.
Nur solxe Erklärungen sins gültig, welche klar
erkennen lassen, ob der Erklärende der Errichtung der
Zwangsinnung zustimmt oder nicht.
Aeußerungen, die nach dem 30. November 1920
ingebßen. bieißen unberüslichtigt.