Full text : 1920 (0001)

X

Jeder ebgeleitete Eigentuwgerwerb eines im Ge—
meindebezirke Welleorzeiler belegenen Orunudkencks oder
Frwerb eines Kechts, fer das die cuf Crundftücke bezügl.
Vorschriften gelten, xnterliegt ciner Stener von drei vom
Hundert des Wertes des veräunßerten Srundsitids oder
RKechts. Ausgensamen And Grundstücke und Rachte im
Werte bis zu 82000 Er, xud Gebaͤude im Werte bdies
zu 10000 Tark.
Im kbrigen gelten alle Veklimmungen der zeitigen
Ordnung vom 20. Nevemee 1920.
2
Der Nachtrat tritt mit dem Tage der Serkändung
im Kreisblatt in Kraft.
Nounkdircheu den 2. Geptember 1920.
DSer Aßrgermeibeor.
.:
oAlmenn.

Borftehender Nechtragß wird nach Kenehmigung des
Kreisausschusses und Zußiwemung der Aegierungstom—
misslton hiernit zur Effcatlichen Kenptaie gebradt.
Neeaunkirchenn, den 21. Geptemker 1920.
9 —D ——

un.

2 3.
zur Ordnnnge Abor die Soscaneg von Gefßubhrer
sür dis Bennung der Gom ιαα ιοσß”α,
—————
Auf! Grund der 354 und 7 des Konmunalabgaben'
gesetzes vom 14. Juli 1893 und des Veschlusses des
Semeinderates zu Lands weilert vsm 80. Septenber 1920
wird die Ordnung Aber die Ezbebung von Gebühren
für die Benprtzung der Cemeinbezrcatstierhaltung in
Landsweiler in nedheheme Weise abgeändert:
—1.
Zur Decung der Unterhaltungslshen der Gomeinde—
zuchterholtung werden von den Viehbektern e Sprung—
geld 80 Mark pro Jahr w geres gedecte Tier echoben.
Dieser Nachtrag tritt mit dem 1. Oktober 1920
in Kraft.
Schiffweiler, den 8. Oktober 1920.
VS Burgoomeißer.
J. B.
Der Veißgesrduete: gez. Peter.

Tæ 1

J. Nr. 12180. Senehmigt!
Ottweiler, dae W. Oktober 1820.
Der Nreis qcs schun vos Kreises Ottweiler:
gez. Dr. Rech, Landrat.
Beröffentlicht!
Schiffweiler, den 5. November 1820.
Ser VBisgepaster.

Bekanntwmachung.
Auf Srund des Beschlusses dee Kreistages vom
27. Rärz 1920 in Verbindung mit dem Beschlusse des
Preicausschuhes von 8. Kopenber 190 werden die in
81 ver Ordnung Sbar die Erhebung von Gobehren für
hie Benugung des Kreiskrankenhauses vem 88. Särz 1990
aufgeführten Bflegekostensätze mit Wirkung vom 16. Ro—
vember 1980 ab wie folgt geandert:
A. Fer Argake aus den Kreise II. Klasse III. Rlasse
J. Erwachsene 38. — Eꝛt. 22.- Mt.
8 Kinder untsr 10 Jahren 890. —, 18. — ,
3* Kranke, die auhechalb des
Kreises ihren Wehnsiß heben:
a) aber Ritglieder von Krankenkassen End oder zu
Laston andorer gemeinnütziger Unternehrrungen
(Armenverbände usw.) verrsegt werben:
De ge wie zu A.
4e III. Klasse
— Wi
—

b) sonß
1. Errzachsene
2. Kinbet anter 10 Jahren
D. Für nicht krauke Säuglinge
in alle Fällen: 62— 3.
Ottweiler, den 8. Nernember 190.
Dec Borßtzäßude des Qroaizanoschrfses
Dr. Rech, Laudreét.
Vererdnung betreffend Maßnahmen
gegen Wohnungsmangel
sr don LErcac Ottreollar ve . Oltaobee 1018
—A
über Maßnahmen gegen Wohnungsiangel von WB. Goht.
1918 und 22. Zuni 1928 (X. Bl. 1818 Seite 1148
f., 1819 S. 803) verordiae ich sür den Beeeisyz das Lreises
Dttweiler, mit Kunsßsnahme der Bärgermeistereibezirke
seunkirchen und Wiebelskirchen, wit ——— des
Herrn Regierungspräßdentön in Trior, als den Beauf—
tragten des Herrn Gtaatskos missars für das Wohnungs
wesen folgondes:

51.
Ich untersage, daß ohne vorhsrgetzende Zustim wun
des Bürgerweistsramtes
a) Gebaude eder Teile von Sobsudon abgebrchen;
b) Täume, die bis zus 1. Oktober 1918 zu Wohbn—
zwecer bosticanat oder batutgzt waren, zu anderen
Zwecken insbesendere els Pabrit⸗, Lagere, Werb
ftütten⸗,, Bionk⸗oder GestyAsterüume vorwöendet
c) mehrere Mohnungen zu giner vereinigt werden.
Die Zustimmung der Gecrsindebehtedsn (des VBürger
meihers) darf nur versagt wordon, wonn des gzuß andige
——— sich mit der Versagung binversanden er
lärt hat.

33.
Der Berfüuͤgungesberechtigte hat
a) dem zustandigen Durgermeisteramte unverzuq
            
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