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Amtlichesß Nachrichtenblatt fur den Kreis Ottweiler,
Zerans gegeben vom Laudraccamt Onweiler. Oruck und Expedttion: Albert Koch, Otwweiler. Fernsprecher: Amt Neunkircheu lB86
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Ar. 30
Freitag, den 12 November
1920
Inhalt.
Bekanntmachungen betr. Umsatzsteuer, — betr. Ladenschluß in Wiebelskirchen, — betr. Senehmigung zu einer Haus⸗
lollekte, — betr Rachtrag zur Ordnung für die Erhebung einer Gemeindesteuer bei dem Arwerbe von Grundkücken
im Bezirke der Gemeinde Wellesweiler, — betr. Rachtrag zur Ordnung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Gemeindezuchtftierhaltung in Landsweiler, — betr. Erhöhung der Krankenhausgebühren, — betr.
Masßnahmen gegen Wohnungsmaugel und der Mieterschugverordnung, — batr. Ausfertigung von Jagdscheine, —
betr. Ausgabe ven Weizenmehl, — betr. das Ergebnis der Ziegenbockkbrungen.
Bekanntugnachung
betr. Umsatzzsteuer.
Nach 81 Absatß 3 des Umsaßtkteuergesetzes vom
26. Juli 1918 sind Lieferungen, die auf Grund einer
Verkeigerung erfolgen, unbeschadet der Steuerpflicht das
dersteigerers wegen seiner etwaiten sonstigen geschäft⸗
lichen Tätigkeit äuch dann steuerpflichtig, wenn der Auf⸗
wraggeber eine selbftändige gewerbliche Tätigkeit nicht
wsnbt. Es finden häufig Versteigerungen von Haus
gerät und sonstigen Gegenständen statt, ohne daß die
Umsatzsteuer entrichtet wird. Versteigerer ist derjenige,
der die Sachen ausbietet und den Zuschlag entgegen⸗
ummt. Er hat als Steuerpflichtiger die Steuer von
den erzielten Meiftgeboten zu entrichten und von jeder
Versteigerung die Ümsaßsteuer-Erklärung nach dem vor⸗
geschriebenen Formular innerhalb 2 Wochen nach der
Lersteigerung bdei dem Umsazsteuerant — Kreisausschuß —
inzureichen. Die Steuer iit gleichzeitig mit der Abgabe
der Erklärung zu entrichten.
Unterlassung der Abgabe der Umsatzsteuer⸗Erklärung
hat Festsetzung einer Ordnungsstrafe zur Folge.
Ottweiler, dea 3. Rovenber 1920.
Der Kreisenoschnsz — Umsatgsteneramt
Der Vorsigende: Dr. Resch.
Ladenuschluß.
Die Tage, an denen die Verkaufsstellen in der Ge—
neinde Wiebelskirchen für den geschäftlichen Verkehr bis
pätestens 10 Uhr abends geöffnet sein durfen, werden
ür das Jahr 1921 wie folgt festgesegt:
1. Die HaufrtAnungstage der Bergarbeiter, ausschließ—
lich der in inMonaten Januar und Februar.
2. der Eame Aalmsonntag,
3., Atern,
. — Pfingsten,
5., F „dar Ortskirmes.
6. die füinf lezten Wochentage vor Weihnachten, aus—
schließlich Heiligenabend,
7. der Wochentag vor Neujahr.
Wiebelskirchen, den 4. November 1920.
*8 Bargermeifteramt.
Genehmigung.
Dem katholischen Schwesternhaus in Landsweiler
wird die Erlaubnis erteilt, zur Weihnachtsbescheerung
an Kinder der unbemittelten Bevölkerung in der Zeit
vom 20. November bis 20. Dezember 1920 eine Haus⸗
kollekte bei den katholischen Bewohnern des Kreises Ott⸗
weiler, Saarbrucken⸗Stadt und Land abhalten zu lassen.
Mit der Einsammlung der freiwilligen Gaben wird
im Kreise Ottweiler und Saarbrücken Schwester Mar⸗
zella, Dienerin des hlst. Herzens Jesu, betraut.
Der Präsident der Regiorungskommisston:
gez. V. Rault, Staatsrat.
Nachtrag
zur Ordnang für die Erhebung einer Séemeinde⸗
stener bei dem Erwerbe von Grundstäcken im
Bezirke der Gemeinde Belles weiler.
81.
Die obenbezeichnete Ordnung vom 20. 11. 19 wird
folgendermaßen abgeändert. Der 81 Abs. 1 lautet
künftig folgendermaßen: