Full text : 1920 (0001)

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d) von Masken besucht wird, ohne Unter⸗
schied der Dauer
2. Für die Veranstaltung einer Kunstreiter⸗
vorstellung:
a) wenn bei ihr ein Eintrittsgeld von
höchstens 0.50 Mk. erhoben wird, ffür
den Tag 75. -
b) mehr als 0.50 Mk. Eintrittsgeld für
den Tag 125
z. Füir die Veranstaltung einer Theatervor⸗
stellung
„. Eines Konzerts
5. Für eine karnevalistische Sitzung (Musik⸗
vorträge usw.)
Für gewerbsmäßige Musik- Gesangs- oder
deklamatische Vorträge, bei denen ein
höheres Interesse der Kunst nicht vorliegt,
für den Tag
Für Vorträge auf einem Klavier oder
anderen Musikinstrumenten, sowie den Be⸗
trieb von Musikautomaten in Gastwirt⸗
schaften, Schankwirtschaften, öffentlichen
Vergnügungslokalen, Buden oder Zelten
a) bis Mitternacht für den Tag
b) über Mitternacht hinaus
Jahressteuer für in Schankstätten aufge⸗
stellte Musikinstrumente
a) für ein mechanisches Klavier
b) für eine größere Spieluhr oder ein
Orchester
—A
8. Für Vorskellungen von Gymnaͤstikern,
Equilibristen usw.
a) bei einem Eintrittsgeld von höchstens
30 Pfga., für den Tag
b) bei mehr als 30 Pfg., für den Tag
9. Für das Halten eines Karussels
a) eines nur durch Menschenhand ge⸗
drehten, für den Tag 125. — ,
d) eines durch Pferdekraft getriebenen,
auf den Tag 300. - ,
c) eines durch maschinelle Kraft beweg⸗
ten, auf den Tag 600. - ,
10. Für Aufstellung von Schaukeln bis zu
6 Schiffen, für den Tag 300. ,
für jedes weitere Schiff 50. — Mk. mehr
11. Für das Halten einer Würfelbade, für
den Tag 300. -
12. Für das Halten einer Schießbude, für
den Tag 250. -
13. Für jedes Preiskegeln usw.
a) bei einem Preiswerte der Gegenstände
bis 15. — Mt. Gesamtwert 20. ⸗
b) 15.— bis 80. - Mt. 30. ⸗
c) mehr als 80. - Mk. 50. -
4. Für Platten- u. Ringwerfen für den Tag 200. —

125. — Mk.

35. —
50. ⸗ e⸗

15. Für Schlagmaschinen und Kraftmesser,
für den Tag 100.— Mk.
16. Für das Aufftellen eines Kinomato⸗
graphen, für den Tag 200. ⸗
17. Für öffentliche Lustbarkeiten der vorher
nicht gedachten Art von 50. — Mt. bis 300. -
18. Für das Erscheinen in Maske auf öffent⸗
lichen Straßen und Plätzen und in öffent⸗
lichen Lokalen, für den Tag 10. -
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soll nuumehr folgende Fassung erhalten:
„An den 3 hohen Festtagen (Ostern, Pfingsten,
Weihnachten), den Kirmestagen, sowie bei —
geschlossenen Vereinsfestlichkeiten im Kalenderjahr wir
für die Veranstaltung einer Tanzlustbarkeit nur die
Hälfte der festgesezten Steuer erhoben. Für jede weitere
Tanzlustbarkeit seilens der Vereine im Kalenderjahr sind
die vollen Steuern zu zahlen.

Wird veröffentlicht!
Ottweiler, den 14. Oktober 1920.
Der Bürgermeister:
J. V.: Der Beigeordnete: Pfordt.

Bekanntmachung.
Errichtung einer Zwangsinnung für das
Waguerhandwerk im Kreise Ottweiler.

Die Liste über das Ergebnis der Abstimmung wegen
Errichtung einer Zwangsinnung für das Wagnerhand—
werk im Kreise Ottweiler, liegt in der Zeit vom 28.
Oktober bis einschließlich 5Z. Nopvember 1920 auf Zimmer
9 meines Büros während der Dienststunden zur Einsicht
und Erhebung etwaiger Einsprüche der Beteiligten öffent⸗
lich aus. Nach Ablauf dieser Frist angebrachte Einsprüche
müssen unberücksichtigt bleiben.
Ottweiler, den 14. Oktober 1920.
Der Vandrat: J. A.:; Paqué.
* * *
Versicherungeheitrag zur Rindriehpersicherung.
Mit Nückficht auf die außergewöhnliche Belaftung
des Rindviehentschädigungsfonds durch die aus Anlaß
der Maul- und Klauenseuche gezahlten und noch zu
zahlenden Entschädigungsbeträge hat der Provinzial—
ausschuß unterm 16. September ds. Is. beschlossen, daß
der durch den Beschluß vom 21. April ds. Is. auf
2.75 Mark festgesetzte Verficherungsbeitrag der Rind—
oiehverficherung sür das Rechnungsjahr 1920 um 9. — Mt.
zu erhöhen ist, sodaß für jedes Stück 11.75 Mark zu
entrichten sind.
Ottweiler, den 18. Oktober 1920.
Der Landrat
Ir. Rech.
            
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