Full text : 1920 (0001)

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6. Steiger a. D. Wirth, Landsweiler,
7. Bergmann Jakob Wachter, Neunkirchen,
8. Bergmann Johann Bakes-Nicolai, Theley.
b. Zu stellvertretenden Mitgliedern die Herren:
1. Kausmann Wendel Back, Ottweiler,
2. Landwirt Michel Lauck, Hasborn,
3. Brauereidirektor Karl Simon jr., Ottweiler,
4. Bergmann Friedrich Kohler, Elversberg.
6. Wahl von je sieben Mitgliedern des Ausschusses
zur Auswahl der Schöffen und Geschworenen
für die Amtsgerichtsbezirke Ottweiler, Neunkirchen
und Tholey.
Gewählt wurden: a. für den Amtsgerichtsbezirk Ott—
weiler die Herren:
1. Bergmann Johann ZewesvBrill, Hüttigweiler,
2. Lehrer Thönes, Illingen,
3. Gemeindevorsteher Prinz, Landsweiler,
4. Bemeindevorsteher Hennes, Münchwies,
5. Apotheker Johann Fritz Neuhaus, Ottweiler,
6. Bergmnann Auguft Werkle, Ottweiler,
7. Bergmann Jakob Schneider, Hangard.
b. Für den Amtsgerichtsbezirk Neunkirchen die
Herren:
1. Zahnarzt Peter Rawer, Neunkirchen,
2. Bäckermeister Karl Moritz, Elversberg,
3. Steiger Johann Schröder, Wiebelskirchen,
4. Hüttenmeister Johann Heck, Neunkirchen,
5. Betriebsdirektor Hugo Schmalenbach, Neunkirchen,
6. Bergmann Gustav Meng, Wellesweiler,
7. Metallarbeiter August Päetzel, Neunkirchen, Her—
mannstraße 83.
c. Für den Amisgerichtsbezirk Tholey die Herren:
1. Gemeindesorsteher Peter Bourguignon, Tholey,
2. Pens. Bergmann Johann Backes-Nicolai, Theley,
3. Landwirt Nikolaus Ziegler, Dirmingen,
*. Bergmann Johann Becker, Eppelborn,
5. Unternehmer Auguft Knab, Berschweiler,
6. Bergmann Peter Backes, Theley,
7. Bergmann Jakob Ames, Sozzweiler.
7. Wahl von drei Mitgliedern der Kontroll⸗
kommission der Kreissparkasse.
Gewählt wurden die Herren:
1. Pastor Jakob Schäfer, Wiesbach,
2. Brauereidirektor Karl Simon jr. Ottweiler,
3. Rentmeister Heinrich Wagler, Wiebelskirchen.
8. Neuwahl eines Kreisdeputierten an Stelle des
in der Sitzung des Kreistages vom 33. August
1920 gewählten Kaufmannes Alfons Herzberger,
der die Annahme der Wahl abgelehnt hat.
Es wird Herr Kaufmann Julius Herzberger
aus Neunkirchen gewählt.
Ferner wurden folgende Beschlüsse gefaßt;
9. Bewilligung der Mittel für eine Kanalisations-⸗
anlage auf der Kreisstraße 1 Fürth-Lautenbach.
Der Kreistag erklärt sich mit der sofortigen Aus—
führung der Anlage einverstanden mit der Maßgabe, daß

die Kosten vorschußweise gedeckt und die Mittel dem
nächstiährigen Fonds für Kreisstraßenunterhaltung vor—⸗
weg entnommen werden.
10. Festsetzung einer Geschäftsordnung für den
Kreistag.
Die den Mitgliedern in einem Abdruck zugegangene
Geschäftsordnung wurde durchberaten und nach einigen
Abänderungen angenommen.
11. Neugründung einer beamteten
Stenographenfsftelle.
Die Stelle wurde genehmigt.
12. Neuordnung der Gehälter der Beamten und
Angestellten.
Die im Entwurf vorliegende Besoldungsordnung
wurde einstimmig genehmigt und der Kreisausschuß be—
auftragt, die Ausführungsvorschriften nach Anhörung der
Beamten- und Angestellten-Vertreter zu erlassen.
13. Abtretung des Viehhofes in Ottweiler an die
Stadtgemeinde Ottweiler zu Wohnungsbauzwecken
gegen noch näher zuvereinbarende Bedingungen.
Die Vorlage wurde einstimmig angenommen und
der Kreisausschuß beauftragt, die näheren Bedingungen
festzulegen.
14. Abtretung eines in Wiebelskirchen belegenen
Grundftücks an die Gemeinde Wiebelskirchen zur
Verwendung für Wohnungszwecke.
Die Vorlage wurde einstimmig angenommen und
der Kreisausschuß beauftragt, die Verhandlungen zum
Abschluß zu bringen.
15. Stellungnahme des Kreistages zu der Frage
der Besetzung des erledigten Landratspostens.
Der Kreistag beschließt unter dem Vorsitz des Kreis⸗
deputierten Herrn Moritz einstimmig, der Regierungs-—
kommission die Ernennung des Regierungsrates Dr. Rech
zum Landrat des Kreises Ottweiler in Vorschlag zu bringen.
Ottweiler, den 20. Oktober 1920.
Der Landrat:
Dr. Rech.

Abänderung —
der Lustbarkeitssteuerordnung der Stadt Ottweiler
vom 29. Angust 1914.
Gemäß Beschlusses der Stadtverordneten-Versamm—
lung vom 31. RAugust ds. Is., genehmigt von der Regierungs⸗
kommisston des Saargebietes unterm 1. Oktober 1920,
Nr. J. C. T. B. 4157, ist die Lustbarkeitssteuerordnung der
Stadt Ottweiler vom 29. August 1914 hinsichtlich der
Steuersätze und Steuer-Ermäßigung wie folgt geändert
worden:
Nach 8 sollen nunmehr erhoben werden:
Für die Veranstaltung einer Tanzlustbarkeit:
a) wenn fie bis 12 Uhr nachts dauert 50. — Mk.
b) wenn sie bis 1 Uhr nachts dauert 62.550,
c) wenn sie über 1 Uhr nachts dauert 100.—
            
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