Full text : 1920 (0001)

gewählt und beftätigt worden.
Ottweiler, den 6. Oktober 1820.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
J. V.: Dr. Rech, Reg.⸗Rat.
Bekanntmachung.
Der Lehrer Friedrich Hussong aus Neunkirchen ist
zum Gemeindevorsteher der Gemeinde Neunkirchen ge—
wählt und von mir bestätigt worden.
Ottweiler, den 4. Oktober 1920.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
J. V.: Dr. Rech, Reg.⸗Rat.

Or Ang
üäüber die Erhebung von Gebutzren für die Benutzung
der Gemeindebockhaltung in Schiffweiler.

Auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung
von Schiffweiler vom 7. September 1920 wird hierdurch
in Gemaßheit des 8 4 des Kommunalabgabengesetzes
vom 14. Juli 1893 fuͤr Schiffweiler nachstehende Ordnung
uber die Erhebung von Gebühren für die Benuzgung der
BGemeindebockhaltung erlasn
Zur Deckung der Unterhaltungskoften der Gemeinde—
bockhaͤltung wird von den Viehbefitzern an Sprunggeld
eine Gebühr von 10 Mark für jedes vorhandene Mutter—
tier erhoben.

82.
Diese Gebühr ist binnen 14 Tage nach erfolgter
Zahlungsaufforderung an die Gemeindekasse hierselbst zu
entrichten.

83.
Gegen die Heranziehung zu den Gebühren nach vor—
stehender Ordnung steht den Abgabepflichtigen gemäß
AD
spruches zu. Dasselbe ist binnen einer Frist von 4 Wochen,
vom erften Tage nach erfolgter Zahlungsaufforderung
ab gerechnet, bei dem Gemeindevorstand-Bürgermeister
einzulegen.

F 4.
Die Gebühren haben die Eigenschaft von Gemeinde—
abgaben und unterliegen dem Zwangsvollstreckungsver—
fahren.

85.
Diese Gebührenordnung tritt sofort nach erfolgter
Veröffentlichung in Kraft.
Schiffweiler, den 15. September 1920.
Der Gemeindevorstand:
König, Bürgermeister.

K. A. Nr. 10995

Genehmigt.
Ottweiler, den 29. September 1920.
Der Kreisausschuß des Kreises
J. V.: gez. Dr. Rech.

Ottweiler

Veröffentlicht!
Schiffweiler, den 7. Oktober 1920.
Der Bürgermeister:
IJ. V.: Der Beigeordnete: Peter

Nachtrag
zur Ordnung über die Erhebung von Gebähren
für die Benutzung der Gemeindezuchtstierhaltung
in Schiffweiler.

Auf Grund der 88 4 und 7 des Kommunalabgaben⸗
gesetzes vom 14. Zuli 1893 und des Beschlusses des
Bemeinderates zu Schiffweiler vom 7. September 1920
wird die Ordnung über die Erhebung von Gebühren
für die Benutzung der Gemeindezuchtstierhaltung in Sehiff—
weiler in nachstehender Weise abgeändert:
81.
Zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gemeinde—
zuchtstierhaltung werden von den Viehbefittzern an Sprung
geld 50 Mark pro Jahr für jedes gedeckte Tier erhoben.
82.
Dieser Nachtrag tritt mit dem 1. Oktober 1920 in
raft.
Schiffweiler, den 15. September 1920.
Der Bürgermeister
gez. König.

Nr. 10996.

Genehmigt.
Ottwe iler, den 29. September 1920.
Der Kreisausschuftz des Kreises Ottweiler
J. x: ». Dr. Rech.

Veröffentlicht!
Schiffweiler, den 7. Oktober 1920.
Mer Bürgermeister:
J. : Der Beigeordnete: Peter

VBeranntura
Nachstehend bringe ich die Namen derjenigen Personen
welchen in dem abgelaufenen Monat vom Landratsamt
Ottweiler Jagdscheine ausgefertigt worden sind, zur all—
gemeinen Kenntnis:
1. Neuhaus Johann Friedrich, Fabrikant, Ottweiler,
2. Schmitt Stephan, Müller, Thalexweiler.
3. Hornberger Carl, Lehrer, Thalexweiler,
Schmitt Johann, Händler, Thalexweiler,
Saar Wilhelm, Vergmann, Hierscheid,
Müller Carl, Katasterkontrolleur, Tholey,
Krumpen Heinrich, Techniker, Ottweiler,
Eisenbeiß Otto, Lederhändler, Neunkirchen,
. John Ludwig, Bergmann, Wiebelskirchen,
10. Hell Carl, Geschäftsführer, Berschweiler.
11. Wagner Georg, Ackerer, Berschweiler,
12. Hoppstädter Friedrich, Bauunternehmer, Spiesen.

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