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Die Körungen finden an den von den Herren Bir⸗
jermeistern noch näher bekannt zu gebenden Stellen in
den einzelnen Gemeinden statt. Die Ziegenbbcke aus den
Otlen, die hier nicht aufgefüihrt sind, mussen an die von
den Herrn Burgermeistern zu bezeichnenden Körorte ge⸗
bracht werden.
Samstag, den 25. September 1020.
123/, Uhr nachmittaas in Ottweiler
1 Wiebelskirchen
10/. Hangard
2 Fuürth
2u autenbach
Nünch wies
gu Wellesweiler
4u/ Kohlhof
5 „Spupiesen
S,, „Elversberg
Gi „Neunlkirchen.
Dienstag, den 28. September 1020.
8ge / Uhr vormittags in Stennweiler
ou * „Schiffweiler, auch für
Leopoldsthal
Landsweiler
Heiligenwald
Merchweiler
Bemmetsweiler
hüuitigweiler
Illingen
Uchtelfangen⸗Kaisen
„dhumes
Wiesbach
„Sabach
„Eppelborn
„Berschweiler
ve ä „Dirmingen.
Donnerstag, den 30. September 1920.
3 Uhr vormittags in Welschbach u. Hirzwetler
8, „Wustweiler
9 Bubach⸗Calmesweiler
—W— Aschbach
10 Thalexweiler
10. Steinbach
10/ Dörsdorf
110. Scheuern
12 Neipel
121/. Lindscheid
12. Ueberroth
1. asborn
1*. Theley
2!. Sotzweiler
2!/. Bergweiler
3 Tholen.
lungsorten bei Vermeidung einer Geldfirafe pünltlich
vorzuführen.
Die Korgebühr beträgt für jeden Ziegenbock 7,60
Mk., in den außerterminlichen Körungen 20,00 Mt.
Ottweiler, den 17. September 1920.
Der Landrat:
J. V.: Dr. Rech, Reg.⸗Rat.
Viehstuchenpolizeiliche Anordnung.
Die in den Gemeinden:
1. Wiebelskirchen, 2. Eppelborn,
3. Bubach, 4. Furth,
5. Theley, 3. Merchweiler,
7. Wemmeisweiler, . Dorsdorf,
9. Hüttigweiler, 1. Vindscheid,
11. Sogweiler, 12. Ueberroth,
13. Niederhofen
jeinerzeit festgestellte Maul⸗ und Klauenseuche ist erloschen.
Die seinerzeit angeordneten Sperrmaßnahmen werden
daher aufgehoben.
Ferner ift in den Gemeinden:
Hangard, 2. Ottweiler,
Wellesweiler, c. Lautenbach,
Illingen⸗Gennweiler, 6. Wuftweiler⸗Hosterhof,
Reunkirchen, 8. Schiffweiler⸗Leopoldsthal.
3. Landsweiler, 10. Dirmingen
die Maul⸗ und Klauenseuche zurückgegangen. Die für
diese Gemeinden seinerzeit angeordneten Sperrmaßnahmen
werden daher, mit Ausnahme der noch verseuchten Ge⸗
höfte, aufgehoben. Fuͤr die noch verseuchten Gehöfte bleiben
bdie Sperrmaßnahmen noch weiter bestehen.
Ottweiler, den 17. September 1920.
Der Landrat:
J. V.: Dr. Rech. Req.⸗Rat.
Bekauntmachung
betr. Aussgabe von Fleisteh und Fett in der Zeit von
19. bis 25. September 1920.
1.
Auf den Wochenabriß der Reichsfleischkarte Nr. 88
125 Gramm Gefrierfleisch zum Preise von 11,80 Mk.
das Pfund.
Margarine ist zum Preise von 8 Mk. pro Pfd. und
helles Speisebsl zum Preise von 20 Mt. pro kag in
den Verkaufsftellen erhältlich.
Fleisch⸗ und Fettverteilungs stelle
des Kreises Ottweiler.
2
1207)
Dem Schauamt sind sämtliche Zuchtziegenböcke der
betreffenden Gemeinden, auch die von Privaten und Ge⸗
nofsenschafien gehaltenen an den vorbezeichneten Gestel⸗