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auf den Preis des Mehles gestattet. Weißbrote unter
einem Pfund Gewicht dürfen nicht hergestellt werden.
Ottweiler, den 30. August 1920.
Der Landrat:
J. V.: Dr. Rech, Reg.-Rat.
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Dietz Oskar, Hüttenbeamter zu Neunkirchen
Roeder Wilh., Verwaltungsbefl. zu Forsth. Spieserhöhe
Dswald Joh. Nikolaus, pens. Bergm. zu Berschweiler
Motzheim Walter, Bürgermeistereisekr. zu Illingen
Meisberger Peter, Tabakarbeiter zu Illingen
Speicher Peter, Bergmann zu Göttelborn
Rüffler Ludwig, Landwirt zu Gennweiler
Roeder Hein., Schulamtsbewerb. zu Forsth. Spieserhöhe
Groß Gustav, Lokomotivführer zu Wiebelskirchen
Hasmann Adam, Anftreichermeister zu Wiebelskirchen
Backes Wilhelm, Gastwirt zu Eppelborn
Wahl Peter, Bergmann zu Hierscheid
Hell Peter, pens. Bergmann zu Berschweiler
Schneider Peter, Gastwirt zu Berschweiler
Oswald Georg, Bergmann zu Berschweiler
Haußecker Georg, Gutsbesitzer zu Haus Furpach
Haußecker Ernst, Volontär zu Haus Furpach
Zaußecker Robert, Volontär zu Haus Furpach
Bach Friedrich, Hüttenmeister zu Kohlhof
Ldauer Wilhelm, Lokomotivführer zu Ottweiler
Oswald Auguft, Bergmann zu Berschweiler
Hüttel Aloys, Hegemeister zu Illingen
Wagner Valentin, Bergmann zu Berschweiler
Müller Nikolaus, Polizeisergeant a. D. zu Illingen
Leidner Ewald, Kaufmann zu Illingen
Hoffmann Nikol., Polizeiwachtmeister zu Merchweiler
Hoffmann Peter, Bäcker und Wirt zu Raßweiler
Lüpke August, Steiger zu Heiligenwald
Mathis Karl, Grubenschlosser zu Landsweiler.
Ottweiler, den 31. August 1920.
Der Landrat:
J. V.: Dr. Rech, Reg.-Rat.
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Bekanntmachung.
Die Pensionsregelungsbehörde 26 zu Trier, welche
bisher der Regierung angegliedert war, ist als Reichsbe⸗
hörde nunmehr aus dem Geschäftsbereich der Regierung
in Trier ausgeschieden und steht als selbftändige Behörde
unter dem Neichsarbeitsministerium. Alle Briefe und
Anträge, welche die Geschäfte dieser Pensionsregelungs⸗
behörde betreffen, sind ausschließlich an diese selbst, nicht
an die Regierung oder an den Regierungs-Präsidenten
zu richten.
Ottweiler, den 23. August 1920.
Landrat:
Rech, Reg.⸗Rat.
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0.
1J.
42.
—43.
44.
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5.
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Bekanntmachung.
Nachstehend bringe ich die Namen derjenigen Per—⸗
sonen, welchen in dem abgelaufenen Monat vom Land—
ratsamt Ottweiler Jagdscheine ausgefertigt worden sind,
zur allgemeinen Kenntnis.
1. Dr. Diederichs Paul, prakt. Arzt zu Schiffweiler
2. Wolter Johann, Gastwirt zu Neunkirchen
3. Schneider Franz, Kaufmann zu Elversberg
4. Volz Friedrich, Kaufmann zu Wiebelskirchen
5. Müller Karl, Kaufmann zu Wiebelskirchen
6. Wiesen Franz, Maurermeister zu Eppelborn
Drehmer Friedrich, Gastwirt zu Neunkirchen
Klein Nikolaus, Gastwirt zu Neunkirchen
9 Sartinger Heinrich, Studienrat zu Neunkirchen
10. Biesenbach Karl, Bürgermeistereisekretär zu Neunkirchen
11. Schneider Ludwig, Kaufmann zu Neunkirchen
12. Meiser Jakob, Ziegeleibesitzer zu Elpersberg
13 Meiser Heinrich, Kaufmann zu Elversberg
14 Kirst Eugen, Justizkanzleibeamter zu Wiebelskirchen
15. Schmidt Nikolaus, Meggermeister zu Thalexweiler
16. Schmitz Nikolaus, Hauptlehrer zu Wiesbach
17. Lemmer Rudolf, Privatförster zu Gut Imbsbach
18. Lentes Hans, Bürgermeister zu Eppelhorn
19. Reinshagen Adolf Conrad, Gärtnereibes. zu Ottweiler
20. Grim Nikolaus, Ackerer zu Tholey
21. Kühl, Amtsrichter zu Ottweiler
22. Eisenbeis Friedrich, Rentner zu Wellesweiler
28. Eisenbeis Andreas, Ingenieur zu Wellesweiler
24. Heintz Friedrich, Bauwerkmeister zu Neunkirchen
25. Blatt Adolf, Installateur zu Neunkirchen
26. Jacob Eduard Josef, Kaufmann zu Tholey
27. Becker Lorenz, Dachdeckermeister zu Wiebelskirchen
28. Beße Jakob, Lokomotivführer zu Neunkirchen
29. Beße Franz, Lokomotivführer zu Neunkirchen
30. Stummbillig Adolf, Kaufmann zu Neunkirchen
31. Zeinenweber Wilhelm, Kaufmann zu Ottweiler
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80.
Bekanntmachung.
Mangels Zufuhr kann in dieser Woche im Kreise
Ottweiler kein Gefrierfleisch ausgegeben werden.
Fleisch- und Fettverteilungsstelle
des Kreises Ottweiler.
Fleischbeschaugebühren.
Mit Rücksicht auf die eingetretene weitere Verteuer⸗
ung aller Lebensbedürfnisse werden die bisherigen Ge—
bühren usw. für die Ausübung der Fleischbeschau in den
Kreisen Searbrücken-Land, Saarlouis, Merzig, Ottweiler
und St. Wendel vom 1. September ds. Irs. ab in
folgender Weise abgeändert:
J. Ordentliche Fleischbeschau.
A. Die in den einzelnen Bezirken den Fleischbe⸗
schauern zustehenden Beschaugebühren betragen bis auf
weiteres:
a) für Einhufer je Tier 12, — Mk, dazu die Fahrkoften
wie bei der Ergänzungsfleischbeschau (vergleiche Il nach⸗
stehend) sie sind von den Tierbesitzern unmittelbar an
die Beschautierärzte zu entrichten.