Ottweiler Kreisblatt
Amtliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler,
Heraqusgegeben vom Landratsamt Ottweiler. Druck und Exrpedition: Albert Koch, Othweiler. Fernsprecher: Amt Neunkirchen 186.
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Rr.
Freitag, den 3. September.
1920
Inhalt.
Bekanntmachungen betr. des Gesamtschulverbandes Schiffweiler, — betr. Bestimmungen der Oberpreisprüfungs⸗
kommission, — betr. Selbständigkeitserklärung der Pensionsregelungsbehörde zu Trier, — betr. Namensverzeichnis
der ausgefertigten Jagdscheine, — betr. Fleisch- und Fettausgabe, — betr. Fleischbeschaugebühren, — betr. Getreide⸗
ankauf durch den Kommunalverband, — betr. Ausführungsanweisung, — betr. Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Auch in diesen Geschäften sollen durch die amtlichen
Preisprüfer Revisionen vorgenommen werden.
2. Die Kalkulationssätze für Bekleidungsstücke werden
unter Abänderung der Sätze vom 2. Februar 1920 wie
folgt festgesetzt:
Warengattung Gruppe! Gruppe II Gruppe Ill
250/. 881,,0. 400.
Bekanntmachung.
Die Rechnung des Gesamtschulverbandes Schiffwei—
ler — Landsweiler (Heiligenwald) für das Rechnungs—
jahr 1919 liegt mit den zugehörigen Belegen vom 4. bis
einschließlich 18. September 1920 im Rathause hierselbft,
Zimmer Nr. 16, zur Einsicht der Interessenten offen.
Schiffweiler, den 24. Auguft 1920.
Der Vorsitzende des Schulvorstandes:
König, Bürgermeister.
Bekanntmachung.
Herren⸗Sacko⸗Anzüge u.
Paletots bis 400 M. inkl. bis 600 M. über 600 M.
Burschen⸗Anzüge u. Paletots, 2850 M. „400 M.,„ 400 M.
Kinder⸗Anzüge 7—–12 und
Paletots „150 M., „300 M.,„ 300 M.
Kinder⸗Anzüge u. Paletots
0- 6 „150 Mk „, 250 M. „250 M.
Herrenhosen „100 M. 200 M. „ 200 M.
durschen⸗Hosen „ 60 M. „ 125 M. 125 M.
Durch die Oberpreisprüfungskommission des Saar—
gebietes sind folgende Bestimmungen erlassen worden:
1. Der 81 der Verordnung über die Buchführungs—
pflicht für den Althandel mit Möbel und sonstigen Haus—
haltungsgegenständen wird wie folgt abgeändert:
Personen, die gewerbsmäßig gebrauchte Möbel und
sonstige Haushaltungsgegenstände kaufen oder weiterver⸗
kaufen, sind verpflichtet, bei jedem Geschäft Art des Gegen⸗
standes, Name und Wohnung des Käufers und Verkäufers
Datum des Kaufes und Weiterverkaufes, Einkaufspreis
und Verkaufspreis, sowie Umfang etwa vorgenommener
Ausbesserungen oder anderer Aufwendungen dergestalt
festzustellen, daß sie jederzeit Auskunft geben und den
Nachweis durch Belege führen können.
Demnach wird den Althändlern auch der Handel mit
neuen Möbeln gestattet unter folgenden Voraussetzungen:
1. daß für die in Betracht kommenden Geschäfte die
Handelserlaubnis für neue Möbel schon vor Erlaß
der Verordnung vorhanden war,
daß die angeoroͤnete Buchführungspflicht auch für
neue Möbel genau und von alten Möbeln gesondert
durchgeführt wird,
daß an den zum Verkauf angebotenen Möbeln oder
sonstigen Gegenständen je nach Art ein Schild „altes
Stück“ oder „neues Stück“ angebracht wird.
Kinder⸗Hosen
Fantasie⸗Westen
Arbeiter⸗Westen
Bummi⸗Maäntel
Bozener Mäntel und Pelerinen
Berufskleidung
Einzelne Joppen
Morgenröcke und Schlafröcke
Behröcke und Gehrock-Anzüge
Cutaway und Westen
Frack- und Smoking⸗Anzüge
Stoffe, bis 60 Mk. Einkauf J
„von 60 Mk. bis 150 Mk. Einkauf, F
„über 150 Mk. Einkauf F W
Futtersachen „1
Maß⸗Kalkulation „III
3. Ausbeute und Preis für Weißbrot wird wie folgt
festgesetzt:
Auf 100 kg8 Weißmehl kommt eine Ausbeute von
125 kg Weißbrot bei einem zulässigen Wassergehalt der
inneren Krumme von 460/,.. Auf die Weißbrotausbeute
von 100 kg Mehl ist ein Bruttozuschlag von 127 Mk.
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