Full text : 1920 (0001)

Ottweiler Kreisblatt

Amtliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler,

Herausgegeben vom Landratsamt Ottweiler. Druck und Erpedition: Albert Koch, Ottweiler. Fernsprecher: Amt Neunkirchen 186.
Bezugspreis bei der Post bestellt für das Jahr Mk. 8.—. Anzeigenannahme: Verlag der „Ottweiler Zeitung“ Oltweiler.
Anzeigengebühren: Die einspaltige Petitzeile Mk. O.40. Rabatt nach Tarif. Erscheinungsweise: Wöchentlich 1 Mal (Freitags).

Ar, 20

Freitag, den 27. August

1920

Inhalt.

Bekanntmachung betr. Aenderung bei der Kreistagswahl. — Bekanntmachung betr. Schmiede-Zwangsinnung. —
Bekanntmachung betr. Einsicht der Jahresrechnungen des Schulverbandes Neunkirchen. — Bekanntmachung betr.
Prämiierung genossenschaftlicher Anlagen. — Verbrauchsregelung betr. Brot und Mehl. — Obstversteigerung an
den Kreisstraßen des Kreises Ottweiler. — Kleinverkaufspreise für Obst und Gemüse. — Bekanntmachung betr.
Fleisch-Ausgabe im Kreise Ottweiler. — Nährmittelausgabe. — Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.

Bekanntmachung.
Der zum Mitglied des Kreistages gewählte Berg—
mann Franz Hell in Schiffweiler ist infolge verspäteter
Abgabe der Annahmeerklärung durch den Wahlausschuß
seines Mandates verlustig erklärt und an seiner Stelle
ist der Pfarrer Jakob Schaefer aus Wiesbach mit
20400 Stimmen als gewählt bezeichnet worden, nachdem
die beiden in der Reihenfolge vor diesem zunächst ge—
wählten Bewerber des Zentrumsvorschlages, Wilhelm
Kirsch aus Aschbach mit 20486 Stimmen und Jakob
Bechtel aus Landsweiler mit 20405 Stimmen schriftlich
auf ein Mandat verzichtet haben.
Ottweilher, den 14. August 1920.
Der Wahlkommissar: Der Landrat:
J. V.: Dr. Rech, Reg.⸗Rat.
Bekanntmachung.
Nachdem bei der gemäß 8 1000 der Gewerbe⸗-Ord—⸗
nung veranlaßten Abstimmung die Mehrzahl der beteilig—
ten Handwerker sich für die Einführung des Beitrittszwanges
 ausgesprochen hat, wird hiermit angeordnet, daß
zum 1. Septiember 1920 eine Zwangsinnung für das
Schmiedehandwerk des Kreises Ottweiler mit dem
Sitze in Neunkirchen errichtet wird.
Von dem genannten Zeitpunkte ab gehören alle Ge—
werbetreibenden, welche das Schmiedehandwerk im Kreise
Ottweiler betreiben, dieser Zwangsinnung an.
Die bisher zur Metallhandwerkerzwangsinnung
Neunkirchen gehsrigen selbständigen Schmiede der
Gemeinden Neunkirchen, Wellesweiler und Kohlhof
scheiden mit dem gleichen Tage aus der letzteren Innung
aus.
Saarbrücken, den 17. Juli 1920.
Regierungskommission des Saargebietes.
Abteilung Handel und Gewerbe.
gez. Tils.

44 „.
var mug.
Die Jahresrechnungen des Schulverbandes Neun—
tirchen-Nieder-Neunkirchen für die Jahre 1917, 1918, 1919
liegen vom 20. ds. Mts. ab auf dem Schulbüro (altes
Hotel zur Post, Bahnhofstr. 3) zu Jedermanns Einsicht
14 Tage lang offen.
Neunkirchen, den 16. August 1920.
Der Bürgermeister.

VBekanntmachung.
Zur Prämiierung gut unterhaltener genossenschaft⸗
licher Meliorationsanlagen ist für dieses Jahr ein Betrag
von 500 Mk. ausgeworfen.
Prämiierungsanträge von Meliorationsgenossen⸗
schaften, Ent- und Bewässerungsgenossenschaften, sowie
Wiesengenossenschaften bitte ich mir bis 1. Ottober 1920
durch die Bürgermeisterämter einzureichen. Nach diesem
Termin wird Besichtigung und Prämiierung der Anlagen
erfolgen. Bedingung für die Gewährung einer Prämie
ist: Gute, ordnungsmäßige Unterhaltung sämtlicher ge—
pichasmicher Anlagen (Gräben, Bauwerke, Drainagen
usw)
Es kommen nur solche Genossenschaften in Frage,
bei denen die gesamte Unterhaltung der Anlagen einheit⸗
lich durch einen Wiesenwärter erfolgt.
Dem Wiesenwärter ist jeweils mindestens die Hälfte
der Prämie durch die Genossenschaft zu überweisen.
Ottweiler, den 24. August 1920.
Die Auffsichtsbehörde:
Der Landrat: J. V.: Dr. Rech, Reg.-Rat.

Verbrauchsregelung
betr. Brot und Mehl im Erntejahr 1920/21.
Meine Verordnung vom 18. September 1919 betr.
            
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