zefährlichen, ungerechte Besteuerungen bringenden Mittel der
Umsatzsteuererhöhung gedeckt werden kann? Der Artikelschreiber
antwortet hierauf u. a.: Die Ausführungen der Regierungs⸗
kommission über den Ausgleich, den sie für die Erhöhung ihrer
Ausgaben bei den Beamtengehältern usw. haben müsse, können
nicht überzeugen. Unzweifelhaft ist, daß eine eine Erhöhung
dieser Ausgaben, eine Erhöhung der Beamtengehälter und der
Löhne der Staatsarbeiter usw. erfolgen muß, über diese Frage
besteht höchstens mit der Regierungskommission eine Meinungs—
verschiedenheit wegen der Höhe, indem nämlich die von der Re—
gierungskommission vorgesehene Erhöhung der Gehälter, Pen—
fionen, Löhne usw. für nicht genügend erachtet wird. Aber mit
der gegebenen Notwendigkeit zu zahlenmäßig höheren Ausgaben
in Franken ist doch noch lange nicht dargetan, daß der Regie—
rungskommission die Gelder dafür nicht zur Verfügung stehen und
daß sie nicht andere Mittel als Schaffung neuer
Steuerquellen hat, um das Ausgabenmehr zu decken. Zu—
nächst hätte sie doch einmal die Verpflichtung, den Ist—
Etat vorzulegen und nachzuweisen, wie sich Einnahmen
und Ausgaben gestaltet haben und welche angesammelten Mittel
zur Verfügung stehen. Es wäre dabei auch eingehend zu be—
legen, wie sich die Mehreinnahmen bei allen den—
jenigen Steuern, die bei der Geldentwertung automatisch
steigen, gestalten. Weiter hätte sie darzulegen, ob sie nicht durch
Einsparen an anderer Stelle, vor allem durch Abbau der
ausländischen Beamten in der Zentralverwal—
tung erhebliche Mittel freimachen kann. Dann hätte sie weiter
offenzulegen, in welchem Umfange durch kaufmännisch gebotene
Maßnahmen die Möglichkeit, bei den Ausgaben der Entwertung
nachzufolgen, geschaffen worden ist und weiter geschaffen werden
kann, mit anderen Worten, es ist Antwort zu geben auf die
Frage: Sind die jeweils angesammelten Mittel
por Entwertung geschützt? und kann nicht auf Grund
dieser Tatsache allein schon eine Anpassung der Gehälter usw. an
die durch die Inflation gestiegene Lebenshaltung ohne weiteres
erfolgen? Es muß allerdings bezweifelt werden, ob die Re—
gierungskommission diese kaufmännische Handlungsweise, die
zweifellos hätte Pflicht sein müssen, bisher in vollem Umfang
ausgeübt hat, denn es ist nicht unbekannt, welche ganz erhebliche
Menge Franken einzelnen bevorzugten Bankinstituten als Ein—
lage zugeflossen ist und dort natürlich restlos die Entwertung
mitgemacht hat. Und wie steht es schließlich mit den beiden
Haupteinnahmeposten der Saarregierung, mit den Beiträgen
und Steuern der Grubenverwaltung und mit den
Zollerträgnissen? Daß die vertragliche Regelung der
Steuerpflicht der Gruben dem durch das Saarstatut geschaffenen
Recht nicht entspricht und die Gruben ungerecht be—
günstigt, ist schon so oft dargelegt, daß hier nicht näher darauf
eingegangen werden muß. Und daß ferner immer noch ungeklärt
ist, ob dem Saargebiet restlos die ihm nach dem Saarstatut zu—
stehenden Zollerträgnisse zufallen, ist ebenfalls schon oft dargelegt
worden. Was aber hier noch besonders hervorgehoben werden
muß, ist die Frage, ob die Zahlung dieser vom französischen Staat
abzuführenden Beträge besonders bei den Beiträgen der Gruben
immer rechtzeitig erfolgt. Bei dem ganzen Steuersystem des
Saargebiets hat man das Prinzip der Gegenwartsbesteuerung
durchgeführt, das zweifellos, falls nicht etwa Mängel des Ver—
anlagungsverfahrens eine Verzögerung in der Zahlung der
Steuern bringen, grundsätzlich den Staat vor Entwertung der
Steuerbeträge, wenn auch nicht in vollem Umfang schützt. Ist
dieser teilweise Schutz bei Eniwertung auch bei sämtlichen Zah—
lungen des franzöfischen Staates gegeben, mit anderen Worten:
Erfolgen rechtzeitig und saufend ausreichende
Abschlagszahlungen durch den französischen
Staatinentsprechender Weise wie sie der Lohn—⸗
steuerpflichtige durch die Vorauszahlungen
leistet, Solange hier nicht restlose Klarlegung erfolgt, sind
Zweifel zu erheben, ob bei den Zahlungen des französischen
Staates die Rechtzeitigkeit immer gewährleistet ist. Bei der
Zollverwaltung scheint zwar nach unverbürgten Nachrichten
neuerdings eine regelmäßige Zahlungsweise üblich. Andererseits
sind — ebenfalls unverbürgt — Fälle bekannt geworden, wo
mit Verzögerung von einem Jahr große Beträge
feitens der Grubenverwaltung überwiesen
worden sind, Beträge, die infolge der Franken—
entwertung der Regierungskommission nicht
einmal mitn so Prozent ihres Goldwertes zu—⸗
kbießen. Finsichtlich der Zollverwaltung darf noch besonders
darauf verwiesen werden, daß die Kosten der Erhebung.
die bei der Abführung der Erträgnisse von der französischen Zolla
verwaltung eingezogen werden, eine erträgliche Höhe haben. I
es richtig, daß in diese Erhebungskosten auch die AUsgaben
für die Zollinie an der Westgrenze des Saar—
gebietes fallen, trotzdem diese Zollinie lLediglich den In—
teressen Frankreichs dient und Frankreich vor einem
etwaigen Schmuggel von Waren, die in Frankreich dem Monopol
unterliegen, bewahren soll.
Auf alle diese Fragen hat u. E. die Regie—
rungskommission zuerst Antwort zu geben, ehe
sie verlangen kann, daß man ernsthaft das Problem erörtert, ob
neue Steuerquellen zu schaffen sind und ob daher insbesondere
auch die vielleicht für einen späteren Zeitpunkt unvermeidbare
stärkere Heranziehung der Umsatzbesteuerung als Notaushilfs⸗
mittel in den Kauf genommen werden kaun.
Und dann noch ein sehr wichtiges: Für eine stärkere
ßeranziehung der Umsatzbesteuerung als Ueber—
gangslösung muß Voraussetzung sein, daß man
nun wirklich ernsthaft weiß: Wohin steuert der
Kurs und wann kommt das Ende der Uebergangs⸗
zeit? Es wäre völlig untragbar, diese Aushilfsmaßnahmen
ins Blaue hinein und für unabsehbare Zeit zu treffen. Von der
Regierungskommission muß daher verlangt werden, daß sie in
dem Augenblick, wo sie die Maßnahmen sordert, klar und offen
jagt, sie wolle das gesamte Steuerwesen von einem bestimmten
Zeitpunkt an auf die Wertbeständigkeit stellen, und daß sie die
Richtlinien dafür in großen Zügen bereits festlegt. Nur dann
kann u. E. die gefährliche und grobe Form der Umsatzbesteuerung
der Bevölkerung zugemutet werden. Wiessteht es in dieser
Beziehung mit der von den verschiedenstes
Teilen der Bevölkerung geforderten Vorberei—
tung der Währungsumstellung? Die Regierungs—
kommission müsse hier schleunigst handeln und das ihr vorge—
chlagene Gremium von Sachverständigen zusammenrufen. Diese
Sachverstündigen wären dann auch berufen, zu prüfen, ob und in
welchem Umfange von der Uebergangslösung der Belastung des
Umsatzes Gebrauch gemacht werden kann.
Der Artikel behandelt dann die einzelnen in den Gesetzent⸗
würfen der Saarregierung vorgesehenen Steuererhöhungen, wobei
er zu einer Verwerfung dieser Erhöhungen kommt, die als un⸗
zweckmäßig, ungerecht und unsachgemäß nachgewiesen werden. Von
allgemeinerer Bedeutung sind die Ausführungen über die geplante
Finführung eines Devisenumsatzstempels in das Reichs⸗
stempelgesetz.
Nach den bisherigen Vorschrifien war stempelpflichtig nur
ein Umsatz in ausländischen Banknoten, ausländischem Papiergeld
ader ausländischen Geldsorten, stempelfrei aber war das Geld—
wechselgeschäft. Diese Vefreiung soll wegfallen, so daß alle Geld⸗
wechselgeschäfte einem Stempel von lu unterliegen sollen.
Ferner sollen einem Stempel von u “/ die Anschaffungsgeschäfte
äͤber sonstige ausländische Zahlungsmittel (Devisen im
engeren Sinne) unterworfen werden. Man muß sich
vorstellen, was diese Maßnahme für das Saargebiet
bedeutet, wo die ganze Bevölkerung nahezu restlhos
dazu übergegangen ist, in Gold zu rechnen, wo in—⸗
folge des Versagens der Bank von Frankreich
nur wertbeständige Kredite zur Verfügung
stehen und wo sich daher nahezu jede wirtschaftliche Betätigung
notgedrungen in ausländischer Währung abspielt. Eine Be⸗
bhastung des Umsatzes würde nicht mehr oder
weniger sein als eine ganz regelrechte Prämie
für alle diejenigen,. die infolge besonderer
direkten oder indirekten Beziehungen zur Bauk
von Fraukreich noch über Kredite in Franken
verfügenundinfolgedessen zur Abdeckung gegen
Währungsverhuste keine Devisengeschäfte nötig
haben. Für alle anderen Kreise der Saarwirtschaft, damit aber
auch für die gesamte mit ihnen verbundene Bevölkerung würde
der Devisenumsatzstempel eine überaus ungerechte Belastung be⸗—
deuten, ja den Charakter einer Bestrafung dafür
haben, daß sie unter ungeheuren Kosten sich
gezwungen sehen, die ihnen aus der aufge⸗
zwungenen,Frankenwährung entstandenen Ver⸗e
tuste durch schwierige Transaktisnen in aus—
ländischen Zahlungsmitteln abzudecken, Janz ab⸗
gesehen von der Belästigung fast des gesamten bankmäßigen —B
kehrs mit den zu erfüllenden Stempelformalitäten.