daraufhin prüfen, ob er staatlich oder völkisch gemeint ist. Der oben
erwähnte Kaiser Caracalla hatte im Sahre 1912 sämtlichen freigeborenen Ein—
wohnern des Römerreiches das römische Bürgerrecht verliehen; staatsrechtlich
waren seitdem auch die westlich vom römischen Grenzwall und vom Nieder—
rhein lebenden Menschen „Römer“, auch wenn sie germanischen Blutes waren,
und von den Alamannen rechtlich verschieden. Deshalb muß man bei der Be—
trachtung der Rheinlande während der Römerzeit stets daran denken, daß
unter dem Namen Gallien auch germanischer Volksboden, unter dem Namen
Römer auch Menschen germanischen Blutes einbegriffen sein können. Aber
284 fanden Carus, im Jahre darauf seine zwei Söhne den Tod; die beiden
neuen Kaiser Diocletianus und Maximianus verzichteten endgültig darauf,
das Land östlich vom Rhein und nördlich der Donau wiederzuerobern. Seit
dem Jahre 282, in dem Probus starb, sind das Land um den Neckar herum
und die Ebene zwischen dem Schwarzwald und dem Rhein alamannischer Volksboden.
In diesem Raum wuchs der anfangs kleine Alamannenstamm zu einem
großen Volke heran. Zuweilen liest man, seine Entstehung hänge mit der Eroberung
des rechtsrheinischen Römerlandes zusammen. ODiese Meinung ist irrig; schon
45 Jahre vor der ersten Besetzung des Landes westlich des Grenzwalls sind die
Alamannen im heutigen Nordostbaden, Nordostwürttemberg und Mittelbayern
als fertiger Volksstamm bezeugt!
Während der nächsten siebzig Jahre, die auf die endgültige Besetzung des
rechtsrheinischen Landes folgten, fanden einige kleinere Kämpfe mit den Römern
—
Zeit begann erst wieder im Jahre 380. Damals wurde Kaiser Constans, der den
westlichen Teil des Römerreichs beherrschte, ermordet; sein Bruder Constantius,
der Herrscher des Ostens, forderte die rechtsrheinischen Germanen auf, im Kampf
gegen den neuen Gegenkaiser Magnentius möglichst viel von Gallien zu besetzen.
Erst nach dem Tode des Magnentius konnte Kaiser Constantius im Jahre 354
den Krieg gegen die Alamannen beginnen; über die Kämpfe der nächsten 25 Jahre
sind wir gut unterrichtet durch das ausführliche Geschichtswerk des trefflichen
Ammianus Marcellinus. Besonders wertvoll sind die von ihm angeführten
Namen von 13 Königen, einem „königlichen Mann“ und zwei Gauen der Ala—
mannen, welche uns die Gliederung des Volkes recht klar erkennen lassen. Im
Südosten, nördlich vom Bodensee, wohnten die Lentier; sie wurden 354 vom
Kaiser Constantius besiegt, ihr Name lebt in dem des heutigen Linzgaues nördlich
von Überlingen weiter. Gegenüber der römischen Kolonie Augusta Rau—
ricorum, welche östlich von Basel lag und heute Kaiser-Augst heißt, herrschten die
Alamannenkönige Gundomad und Wadomar;z; sie waren Brüder und be—
herrschten einen Gau gemeinsam. Mit ihnen schloß Kaiser Constantius 354
Frieden; drei Jahre später wurde Gundomad ermordet, 360 Wadomar von den
Römern gefangen, 308 wurde König Withikab, Wadomars Sohn, ermordet.
Einige Jahrzehnte später wird in der Notitia dignitatum, dem römischen „Ver—
zeichnis der Behörden“ eine Hilfstruppe der Brisigavi (Breisgauer) aufge—
führt; man kann diesen Gau dem Gebiete gleichsetzen, das die königliche Sippe
beherrschte. der Gundomad, Wadomar und Withikab angehört haben.
Welche Alamannenkönige nördlich von den Lentiern und den Breisgauern
herrschten, erfahren wir durch einen Satz des Ammianus Marcellinus, der das
Jahr 357 behandelt: „Oie Könige der Alamannen Chnodomar und Westralp,
ferner Urius und Ursicinus mit Serapio, Suomar und Hortari ver—
einigten ihre gesamten Streitkräfte zu einem einzigen Heer und kamen ... in
die Nähe der Stadt Argentoratum (Straßburg).“ An späterer Stelle sagt Ammi-