auch das Recht verknüpft war, in den Genuß des Gemeindelandes zu kommen. Wer
Dungland hatte, dem stand die Nutznießung der übrigen Gemarkung offen und zwar
im Verhältnis seines Anteils am Dungland. Bestellt wurde das Dungland mit
Getreide, auch Flachs.
Der nächste, wesentlich kompliziertere Begriff ist der des Außenfeldes oder des
Landes, das außerhalb des Dungfeldergürtels sich befindet. Die Bezeichnung da—
für schwanken und decken sich in ihrer Bedeutung nicht immer, wofür sich der Grund
aus der Uneinheitlichkeit der Außenfelder ergeben wird. Die Außenfelder sind teils
Gemeindeeigenium, teils nur Gemeindebesitz und dann Eigentum des Landesherrn.
Ihrer Entstehung nach sind sie wesentlich jünger als die Dungfelder, Resultat eines
Ausbaues durch Rodung, der mit dem Wachsen der Bevölkerungszahlen Hand in
Hand ging. Diese Rodung war jedoch eine höchst unvollständige, da die Baum—⸗
strünke im Boden blieben und immer wieder ausschlugen, sodaß sich Niederwald
bildete. Nach 6— 15 Jahren wurde dieser abgeholzt, um ein- oder zweimal aus⸗
säen zu können. Es ist also das gleiche System der Reutbergwirtschaft, wie wir
es in den rechtsrheinischen Randgebirgen zum Teil heute noch antreffen. Die
anderen Ausdrücke für Außenfelder zeigen jedoch, daß diese Bewirtschaftung nicht
überall auf der Südwestpfälzischen Hochfläche gebräuchlich gewesen sein dürfte. Sie
lauten: Wilderungen, Oedfelder, Wachholderland. Während der Ausdruck Wilde—
rungen verständlich ist, deuten Oedfeld und Wachholderland auf eine Beschaffenheit
der Lebensbedingungen hin, die das Aufkommen von Wald verhinderte. Es muß
sich hier also um Gebiete handeln, in denen der Wald zwar vielleicht einmal bestand,
aber abgeholzt wurde, und dann nicht wieder aufkam. Die Begründung des Nicht—⸗
wiederaufkommens durch die Beschaffenheit der natürlichen Verhältnisse ist jedoch nicht
die einzig mögliche. Da wir die Oedfelder und das Wachholderland beweidei sehen,
liegt der Verdacht nahe, daß sie eben zu Weidstrichen bestimmt waren und als solche
sich unmöglich wieder von selbst bestocken konnten. Landschaftlich ist somit unter
dem Begriff Außenfeld das Verschiedenste zusammengefaßt: Weideflächen, Acker⸗
fluren, verwildertes Feld und regelrechter Niederwald. Zum richtigen Wald, der
den äußersten Ring in der Gemarkung bildete, bestanden also landschaftlich und wirt—
vn Uebergänge, nicht allerdings rechtlich. Denn der Wald gehörte stets dem
Landesherrn.
Die Außenfelder wurden, wenn die Reihe der Bestellung an sie kam, an die
Dungfeldbesitzer verlost. Dabei blieb die einmal getroffene Unterteilung der Außen—
felder bestehen, ihre Markierung war derart, daß sie sich auch während der Zeit des
Niederwalostadiums erhielt. So zeigen die alten Pläne also Gebiete mit Wald—
signatur und Flurstreifen gleichzeitig.
Die Bewirtschaftung der Außenfelder war im Gegensatz zu der der Dungfelder
eine sehr extensive. Vor allem konnten sie nicht gedüngt werden, wofür immer
wieder zwei Gründe auftauchen, je nachdem, ob es sich um eine anklagende Be—
gründung der Behörden oder eine entschuldigende der Bauern handelt. Im ersten
Fall wird immer wieder die Nachlässigkeit hervorgehoben, im zweiten und ernster
zu nehmenden der Dungmangel, der Zustand der Wege und das Fehlen von Fuhr—⸗
vieh. Durch den Hinweis auf den Viehmangel gerät man in einen Kreis von Ur—
sachen und Wirkungen, in welchem aber nun doch die Nachlässigkeit der in den jahr—
zehntelangen Kriegen zermürbten Bevölkerung als das hemmende Moment erscheint.
Der Mangel an Vieh wird begründet mit dem an Weide und Futier; dieser wieder
durch den an Land, da man bei der vergleichsweise dürftigen Bestellung auch der
Dungfelder und der durch lange Pausen unterbrochenen der Außenfelder sede Fläche
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