Die Ausgangssituation um 1700 war folgende: Von der mittelalterlichen und
frühneuzeitlichen Kulturlandschaft war infolge besonders der Franzosenkriege wenig
mehr übrige geblieben. Den Berichten von David König zufolge hatte sich die Be—
pölkerung im Herzogtum Zweibrücken, dessen Kernland eben einen großen Teil der
Südwestpfälzischen Hochfläche umfaßte, seit 1600 auf ein Zehntel vermindert. Das
Dorf Mauschbach hatte noch zwei Familien, Rimschweiler noch fünf, Hengsbach eine,
Kontwig 16, usw. Die Dörfer waren zerstört und abgebrannt worden, die Fluren
waren verwüstet und durften auf französischen Befehl drei Jahre lang nicht wieder
bebaut werden, eine Anordnung, die ganz unnötig gewesen wäre, denn sie hattien ja
schon manche Jahre hindurch brachgelegen und es war kaum jemand mehr da, der sie
hätte bebauen wollen und können. So geschah die Wiederbesiedlung der Südwest—
pfälzischen Hochfläche, die der Landesherr durch Gewährung besonders günstiger
Ansiedlungsbedingungen und durch Beiziehung überwiegend schweizerischer Auswan—
derer in die Wege leitete, eigentlich in Gestalt einer Neuerschließung des Gebietes.
Sie erfolgte außer durch die Schweizer auch durch die Reste der geflohenen Bevöl⸗
kerung, die wiederkehrten, ferner durch Franzosen und durch Seßhaftmachung fahren⸗
den Volkes. So saß zu Anfang des 18. Jahrhunderts wieder in jedem Dorf eine
kleine Zahl von Familien. Von Wichtigkeit ist nun, die Rechtslage dieser Wieder—
besiedler zu kennen, weil sie für die Zukunft der Kulturlandschaft von ausschlaggeben—
der Bedeutung war.
Das Entgegenkommen des Landesherrn und das umfangreiche herrenlose Land ver—⸗
anlaßten zunächst die Zurückkehrenden, ganz falsche Angaben über die ehemalige Land—
verteilung zu machen, jeder behauptete, einen sehr ausgedehnten Besitz gehabt zu haben,
was man infolge des Verlustes der Urkunden darüber zwar nicht beweisen, aber
andererseits auch nicht widerlegen konnte. Außerdem war man ja froh um jeden,
der üüberhaupt siedelte. So bekamen die ersten Wiederansiedler nicht nur verhält—
nismäßig große Besitze verbrieft, sondern gerade auch die wertvollsten, sei es — für
ihre Meinung — der Bodenqualität nach, sei es der Lage nach. Außerdem gingen
ja auch auf sie alle die Berechtigungen über, die früher der ganzen Gemeinde zugute
gekommen waren, also vor allem die Waldnutzungsrechte. Oamit waren schon in
den ersten Jahren viele Gemarkungen im Besitz einiger weniger Familien, die so
piel Land überhaupt nicht ausnutzen konntien. Als nun immer mehr Neusiedler zu—
zogen, fanden sie den Boden bereits in festen Händen. Und dieser Gegensatz zwi⸗
schen Landbesitzern und Landlosen, zwischen Bauern und Käinern, beherrscht nun fast
ein Jahrhundert lang die sozialen und in seinen Auswirkungen auch die kultur- und
wirtschaftsgeographischen Verhältnisse der Südwestpfälzischen Hochfläche. Ehe da—
von zu sprechen sein wird, muß die Wirischaft unseres Gebietes kurz sktizziert werden
Dem Ackerbau waren die kleinsten Flächen gewidmet, namentlich die rings um
die Dörfer gelegenen Dungfelder. Das war keineswegs der beste Boden, aber es
war der am bequemsten erreichbare, was bei der Notwendigkeit, die Felder zu düngen,
ausschlaggebend war. Mit dem Begriff des Dungfeldes wird nun gleich eine Reihe
don Begriffen eingeführt, die außerordentlich verwickelte Verhältnisse bezeichnen und
deren Klärung auch an Hand der Akten oft kaum möglich ist, da sie nicht stets gleich—
sinnig verwendet werden. Zum Begriff des Dungfeldes gehört weiter noch, daß es
Eigentum der Bauern war, Eigentum so gut wie Haus und Hof, im Gegensatz zu
anderem Land, wovon später die Rede sein wird. Es wurde in Dreifelderwirtschaft
und unter Anwendung des Flurzwanges angebaut. Es war, da Privateigentum,
veräußerlich und vererbbar. Seinem Wert nach war es nicht nur wirischaftlich, son—
dern auch rechtlich insofern von besonderer Beoeutung, als mit dem Anteil an ihm
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