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Pflichten des Benutzers/der Benutzerin
1. Die IT-Ressourcen nach 8 1 dürfen nur zu den in 8 2 (1) genannten
Zwecken genutzt werden. Eine Nutzung zu anderen, insbesondere zu
gewerblichen Zwecken, kann nur auf Antrag und gegen Entgelt gestattet
werden:
2. Der Benutzer/die Benutzerin ist verpflichtet, darauf zu achten, dass er/
sie die vorhandenen Betriebsmittel (Arbeitsplätze, CPU-Kapazität, Plattenspeicherplatz,
Leitungskapazitäten, Peripheriegeräte und Verbrauchsmaterial)
verantwortungsvoll ‘und ökonomisch sinnvoll nutzt.
Der Benutzer/die Benutzerin ist außerdem verpflichtet, Beeinträchtigungen
des Betriebes, soweit sie vorhersehbar sind, zu unterlassen
und nach bestem Wissen alles zu vermeiden, was Schaden an der IT-Infrastruktur
oder bei anderen Benutzern/Benutzerinnen verursachen
kann. Zuwiderhandlungen können Schadenersatzansprüche begründen
(8 7).
3. Der Benutzer/die Benutzerin hat jegliche Art der missbräuchlichen Benutzung
der IT-Infrastruktur zu unterlassen. Er/Sie ist insbesondere dazu
verpflichtet.
a) ausschließlich mit Benutzerkennungen zu arbeiten, deren Nutzung
ihm/ihr gestattet wurde; die Weitergabe von Kennungen und Passworten
ist nicht gestattet;
b) den Zugang zu den IT-Ressourcen durch ein geheimzuhaltendes
Passwort oder ein gleichwertiges Verfahren zu schützen:
c) Vorkehrungen zu treffen, damit unberechtigten Dritten der Zugang
zu den IT-Ressourcen verwehrt wird; dazu gehört es insbesondere,
naheliegende, leicht zu entschlüsselnde Passwörter zu meiden, die
Passwörter öfter zu ändern und das Loqout nicht zu vergessen.
Der Benutzer/die Benutzerin trägt die volle Verantwortung für alle Aktionen,
die unter seiner/ihrer Benutzerkennung vorgenommen werden,
und zwar auch dann, wenn diese Aktionen durch Dritte vorgenommen
werden, denen er/sie absichtlich oder zumindest fahrlässig den Zugang
ermöglicht hat.
Der Benutzer/die Benutzerin ist des weiteren verpflichtet,
d) bei der Benutzung von Software (Quellen, Objekte), Dokumentationen
und anderen Daten die gesetzlichen Regelungen (Urheberrechtsschutz,
Copyriaht) einzuhalten: