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Benutzungsordnung für IT-Systeme
der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
(HTW)
Vom 10. Januar 2002
Der Senat der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes hat
in seiner 189. Sitzung am 13.02.2002 aufgrund von 8 10 Abs. 2 des Gesetzes
über die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
(Fachhochschulgesetz - FhG) in der Fassung des am 01. August 1999 in
Kraft getretenen Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der saarländischen Hochschulgesetze
und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften
(2. Hochschulrechtsänderungsgesetz) vom 23. Juni 1999 (Amtsblatt Seite
1014) und in Verbindung mit der Ordnung für die Zentrale Datenverarbeitungseinrichtung
(ZDVE) der Hochschule für Technik und Wirtschaft des
Saarlandes vom 14.11.2001 (Dienstblatt Nr. 2/2002, Seite 8) die folgende
Ordnung beschlossen, die hiermit veröffentlicht wird.
Präambel
Die HTW und ihre Einrichtungen („Betreiber/Betreiberinnen” oder „Systembetreiber/Systembetreiberinnen”)
betreiben eine Informationsverarbeitungs-Infrastruktur
(IT-Infrastruktur) bestehend aus Datenverarbeitungsanlagen
(Servern), Programmen (Software), Kommunikationssystemen
(Netzen), Internet und weiteren Hilfseinrichtungen der Informationsverarbeitung.
Die IT-Infrastruktur ist in das deutsche Wissenschaftsnetz (GWIN)
und damit in das weltweite Internet inteariert.
Die vorliegende Benutzungsordnung regelt die Bedingungen, unter denen
diese IT-Infrastruktur und das damit verbundene Leistungsangebot genutzt
werden können.
Die Benutzungsordnung
orientiert sich an den gesetzlich festgelegten Aufgaben der Hochschulen
sowie an ihrem Mandat zur Wahrung der akademischen Freiheit,
stellt Grundregeln für einen ordnungsgemäßen Betrieb der IT-Infrastruktur
auf,
weist hin auf die zu wahrenden Rechte Dritter (z.B. bei Softwarelizenzen,
Auflagen der Netzbetreiber/Netzbetreiberinnen. Datenschutzaspekte).