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Beitragsordnung der Studierendenschaft
der Universität des Saarlandes
Vom 23. Januar 2002
Die Studierendenschaft der Universität des Saarlandes hat auf Grund von
8 88 des Gesetzes über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz
— UG) in der Fassung des Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der saarländischen
Hochschulgesetze und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher
Vorschriften (2. Hochschulrechtsänderungs-gesetz) vom 23. Juni
1999 (Amtsbl. S. 982), zuletzt geändert durch das Gesetz Nr. 1486 zur
Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes vom 28. November
2001 (Amtsbl. 2002, S. 71), folgende Beitragsordnung beschlossen, die
nach Zustimmung durch das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft
hiermit verkündet wird.
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Beitragspflicht
Jede/r ordentlich immätrikulierte Studierende der Universität des Saarlandes
ist. verpflichtet, zur Wahrnehmung der Aufgaben der Studierendenschaft
Beiträge zu leisten. Diese Beiträge gliedern sich in einen allgemeinen
Studierendenschaftsbeitrag sowie einen Beitrag zum Semestertickel
für die Dauer des Bestehens einer wirksamen Vereinbarung zwischen de!
Studierendenschaft und der Verkehrsgemeinschaft Saar (VGS), Saar
brücken. über ein Semesterticket.
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Höhe der Beiträge
Der allgemeine Studierendenschaftsbeitrag beträgt pro Semester 6,00
Euro, der Beitrag zum Semesterticket vom 01. Oktober 2002 bis zum
30. September 2003 pro Semester 60,00 Euro
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Erhebung der Beiträge
Die Beiträge werden bei der Immatrikulation bzw. bei der Rückmeldung mi
den übrigen Sozialbeiträgen eingezogen.