Full text : 2002 (0046)

—_ 71-denjenigen

 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern zu unterzeichnen ist, die an
der Ermittlung dieses Teilwahlergebnisses mitgewirkt haben.
Das Protokoll muss enthalten:

1. die Anzahl der Wahlberechtigten laut Verzeichnis der Wahlberechtigten,
2. die Anzahl der abgegebenen Wahlumschläge,
3. die Anzahl der gültigen und ungültigen Stimmzettel sowie die Anzahl
der Stimmzettel, deren Gültigkeit zweifelhaft war,
4. die Anzahl der auf. die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerberinnen/
Bewerber entfallenden gültigen Stimmen,
5. ggf. die Ergebnisse der Losentscheide.

8 17
Feststellung des Wahlergebnisses

(1) Der Wahlausschuss prüft die Protokolle über die Auszählung auf Vollständigkeit
 und Ordnungsmäßigkeit. Er überprüft die Entscheidungen über
Stimmzettel, deren Gültigkeit zweifelhaft war und berichtigt ggf. das Ergebnis
 der Auszählung.

(2) Sind für mehrere Wahlvorschläge Stimmen abgegeben worden, werden
die Sitze wie folgt verteilt: Die Gesamtzahl der Sitze, vervielfacht mit der
Zahl der Stimmen, die ein Wahlvorschlag erhalten hat, wird durch die Gesamtzahl
 der Stimmen aller Wahlvorschläge geteilt. Jeder Wahlvorschlag
enthält zunächst so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf ihn entfallen. Danach
zu vergebende Sitze sind den Wahlvorschlägen in der Reihenfolge der
höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung nach Satz 2 ergeben,
 zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das von der
Wahlleiterin/dem Wahlleiter zu ziehende Los:

(3) Der Wahlausschuss ermittelt in einer universitätsöffentlichen Sitzung
die Verteilung der Sitze und stellt das Wahlergebnis wie folgt fest:

Sind für mehrere Wahlvorschläge Stimmen abgegeben worden, werden
die Sitze gemäß Absatz 2 verteilt. ;
2. Die den Wahlvorschlägen zugefallenen Sitze werden den Bewerberinnen
 und Bewerbern in der Reihenfolge der Stimmenzählen innerhalb
des Wahlvorschlages zugeteilt. Haben mehrere Bewerberinnen und
Bewerber die gleichen Stimmenzahlen, entscheidet über die Zuteilung
der Sitze das von der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zu ziehende Los.
3. Aus einem Wahlvorschlag sind so viele Ersatzmitglieder zu ermitteln,
wie Sitze auf diesen Wahlvorschlag entfallen sind. Die Reihenfolge der
Ersatzmitglieder ergibt sich aus der nach Nr. 2 ermittelten Reihenfolge
der Mitglieder.

1.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.