Full text : 2002 (0046)

50

Ordnung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
(VGbO)

Vom 03. Juli 1985
zuletzt geändert durch Senatsbeschluss vom 16.05.2001 —

Der Senat der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes hat
am 16.05.2001 gemäß 8 76 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschule für
Technik und Wirtschaft des Saarlandes. (Fachhochschulgesetz —- FhG) in
der Fassung des am 01. August 1999 in Kraft getretenen Gesetzes
Nr. 1433 zur Reform der saarländischen Hochschulgesetze und zur Änderung
 anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (2. Hochschulrechtsänderungsgesetz)
 vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 1014) folgende Ordnung
beschlossen, die nach Zustimmung durch das Ministerium für Bildung,
Kultur und Wissenschaft vom 21.12.2001 — AZ.: D 2-18.4.4/2001 — hiermit
veröffentlicht wird:

5 1

Die Hochschule für Technik und Wirtschaft erhebt die in der Anlage zu dieser
 Ordnung verzeichneten Gebühren für. Verwaltungshandlungen aufgrund
 ihres Selbstverwaltungsrechts.

8 2

Das Verfahren zur Erhebung und Entrichtung der Gebühren regelt sich
nach dem Saarländischen Gebührengesetz in seiner jeweils geltenden
Fassung.

83

Für die Stundung, die Niederschlagung und den Erlass von Forderungen
auf Zahlung von Gebühren gelten die Vorschriften der Haushaltsordnung
des Saarlandes.

84

Diese Ordnung tritt gemeinsam mit dem anhängenden Gebührenverzeichnis
 am 01. Januar 2002 in Kraft und wird im Dienstblatt der Hochschulen
des Saarlandes veröffentlicht.
Saarbrücken, den 06. Juli 2001

Der Rektor:
Prof. Dr. Wolfgang Cornetz
            
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