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Studienordnung
für den Studiengang Zahnmedizin
an der Universität des Saarlandes
Vom 3. Februar 2000
Die Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes hat aufgrund von
8 66 i.V.m. 8 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Universität des
Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) in der Fassung des Gesetzes
Nr. 1433 zur Reform der Saarländischen Hochschulgesetze und zur Änderung
anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (2. Hochschulrechtsänderungsgesetz)
vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 982), zuletzt geändert durch
das Gesetz Nr. 1486 zur Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes
vom 28. November 2001 (Amtsbl. 2002, S. 71) folgende Studienordnung
für den Studiengang Zahnmedizin erlassen, die nach Zustimmung
durch den Senat der Universität des Saarlandes hiermit verkündet wird:
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Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der jeweils gültigen Approbationsordnung
für Zahnärzte (ZAppO) Ziel, Inhalt und Aufbau des Studienganges
Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät der Universität
des Saarlandes.
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Studienziel
Studienziel ist die Ausbildung zur Zahnärztin oder zum Zahnarzt. Nach
bestandener zahnärztlicher Prüfung kann die Kandidatin oder der Kandidat
bei der zuständigen Landesbehörde die Erteilung der Approbation als
Zahnärztin oder als Zahnarzt beantragen (vgl. 8 59 ZAppO).
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Gliederung des Studienganges
(1) Die zahnärztliche Ausbildung umfasst ein Studium der Zahnheilkunde
von 10 Semestern (5 Jahre) (vgl. 8 2 ZAppO).
(2) Der Studienbeginn ist in der Regel im Wintersemester.