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Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Dienstbiatt
der Hochschulen des Saarlandes in Kraft.
Die Abteilungsausschüsse werden frühestens mit der Wahl der Mitglieder
gebildet.
Diese Ordnung tritt mit dem Ablauf der Amtszeit des Fakultätsrats außer
Kraft, sofern sie nicht vorher aufgehoben wird.
Saarbrücken, den 15. November 2002
Die Universitätspräsidentin
Univ.-Prof. Dr. Margret Wintermante!