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Ordnung
über die Einsetzung beschließender Ausschüsse in der
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der
Universität des Saarlandes
Vom 30. Oktober 2002
Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität des
Saarlandes hat aufgrund von 8 27 Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes über die
Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) i. d. F. des Gesetzes
Nr. 1433 zur Reform der saarländischen Hochschulgesetze und zur Änderung
anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (2. Hochschulrechtsänderungsgesetz)
vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 982), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 12. Juni 2002 (Amtsbl. S. 1622), i. V. m. Art. 27 Abs. 2 der
Grundordnung der Universität des Saarlandes vom 8. Dezember 1999,
zuletzt geändert am 13. Dezember 2000 (Dienstbi. 2001, S. 20), mit Zustimmung
des Senats folgende Ordnung über die Einsetzung beschließender
Ausschüsse erlassen, die hiermit verkündet wird:
x.
(1) Zur Erledigung fachspezifischer Aufgaben werden in der Rechts- und
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes beschließende
Ausschüsse des Fakultätsrats für die Abteilung Rechtswissenschaft
und für die Abteilung Wirtschaftswissenschaft gebildet.
(2) In dem Abteilungsausschuss der Abteilung Rechtswissenschaft werden
die fachspezifischen Aufgaben der Fachrichtung Rechtswissenschaft, in
dem Abteilungsausschuss der Abteilung Wirtschaftswissenschaft die fachspezifischen
Aufgaben der Wirtschaftswissenschaft (Fachrichtungen
Volkswirtschaftsiehre und Statistik sowie Betriebswirtschaftsiehre) wahrgenommen.
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(1) Den Abteilungsausschüssen werden jeweils folgende fachspezifische
Aufgaben des Fakultätsrates zur Erledigung übertragen:
1. der Erlass von Studienordnungen, Prüfungsordnungen und von Ordnungen
über weiterbildende Studien: