Full text : 2002 (0046)

— 470 —

Ordnung
über die Einsetzung beschließender Ausschüsse in der
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der
Universität des Saarlandes

Vom 30. Oktober 2002

Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität des
Saarlandes hat aufgrund von 8 27 Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes über die
Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) i. d. F. des Gesetzes
Nr. 1433 zur Reform der saarländischen Hochschulgesetze und zur Änderung
 anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (2. Hochschulrechtsänderungsgesetz)
 vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 982), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 12. Juni 2002 (Amtsbl. S. 1622), i. V. m. Art. 27 Abs. 2 der
Grundordnung der Universität des Saarlandes vom 8. Dezember 1999,
zuletzt geändert am 13. Dezember 2000 (Dienstbi. 2001, S. 20), mit Zustimmung
 des Senats folgende Ordnung über die Einsetzung beschließender
 Ausschüsse erlassen, die hiermit verkündet wird:

x.

(1) Zur Erledigung fachspezifischer Aufgaben werden in der Rechts- und
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes beschließende
 Ausschüsse des Fakultätsrats für die Abteilung Rechtswissenschaft
 und für die Abteilung Wirtschaftswissenschaft gebildet.

(2) In dem Abteilungsausschuss der Abteilung Rechtswissenschaft werden
die fachspezifischen Aufgaben der Fachrichtung Rechtswissenschaft, in
dem Abteilungsausschuss der Abteilung Wirtschaftswissenschaft die fachspezifischen
 Aufgaben der Wirtschaftswissenschaft (Fachrichtungen
Volkswirtschaftsiehre und Statistik sowie Betriebswirtschaftsiehre) wahrgenommen.


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(1) Den Abteilungsausschüssen werden jeweils folgende fachspezifische
Aufgaben des Fakultätsrates zur Erledigung übertragen:

1. der Erlass von Studienordnungen, Prüfungsordnungen und von Ordnungen
 über weiterbildende Studien:
            
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