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(2) Der Studienplan geht davon aus, dass das Studium in einem Wintersemester
begonnen wird.
V. Schluss- und Übergangsbestimmungen
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Inkrafttreten
(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Dienstblatt
der Hochschulen des Saarlandes in Kraft. Sie ersetzt die bisherige
Studienordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftspädagogik vom
12. Juli 1995 (Dienstbl. 1995. S. 624).
(2) Diese Studienordnung ist verbindlich für alle Studierenden, die nach
dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens einen Studienabschnitt des Studiengangs
Wirtschaftspädagogik beginnen.
(3) Studierende, die vor dem Zeitpurikt des Inkrafttretens dieser Ordnung
einen Studienabschnitt im Studiengang Wirtschaftspädagogik begonnen
haben, können für eine Übergangszeit von zwei Jahren wählen, ob sie die
Prüfungen dieses schon begonnenen Studienabschnitts nach der hier vorliegenden
Studienordnung ablegen wollen oder nach der Studienordnung
für den Studiengang Wirtschaftspädagogik vom 12. Juli 1995.
Saarbrücken, 18. Oktober 2002
Die Universitätspräsidentin
(Univ.-Prof. Dr. Margret Wintermantel)