Full text : 2002 (0046)

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(2) Als betriebswirtschaftliches Vertiefungsfach kann eines der folgenden
Fächer gewählt werden:
1. Außenhandel und Internationales Management
2. Bankbetriebslehre,
3. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
4. Finanzmarktanalyse,
5. Geld, Währung und Kredit,
6. Handelsbetriebslehre,
7. Industriebetriebslehre und Controlling,
8. Informationsmanagement,
9. Internationale Wirtschaftsbeziehungen und Europäische Wirtschaft,
10. Managerial Economics,
11. Marketing,
12. Medien- und Kommunikationsmanagement,
13. Öffentliches Recht (die für die Wirtschaftswissenschaft wesentlichen
Teile),
14. Ökonometrie,
15. Organisation und Personalmanagement,
16. Statistik,
17. Steuerrecht,
18. Unternehmensforschung,
19. Wirtschaftsinformatik,
20. Wirtschaftsprüfung,
21. Wirtschaftsrecht,
22. Wirtschaftstheorie

(3) Durch den Prüfungsausschuss können weitere Fächer allgemein odeı
für den Einzelfall als weiteres Vertiefunasfach zugelassen werden.

(4) Ein Vertiefungsfach nach Absatz 2 kann nur als ein Prüfungsfach
gewählt werden.

85
Lehrveranstaltungen

(1) Das Studium der Wirtschaftspädagogik umfasst im zweiten Studienabschnitt
 Vorlesungen, Übungen, ein Seminar sowie eine Diplomarbeit im
Gesamtumfanga von etwa 74 Semesterwochenstunden
            
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