Full text : 2002 (0046)

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5. Grundzüge des Rechts für Wirtschaftswissen- 4 V, 6 ECTS
schaftler, Teil A

6. Grundzüge der Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler,
 Teil B

2V 10, 45ECTS

oder Grundzüge des Rechts für Wirtschafts- 3V 4,5 ECTS
wissenschaftler, Teil B
7. Buchführung
8, Praktische Datenverarbeitung

2V 10, 4,5 ECTS
2V 10. 45ECTS

S3
Prüfungsleistungen

(1) Nach der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftspädagogik
 vom 4. Juli 2002 besteht die Diplomvorprüfung aus studienbegleitenden
 schriftlichen Prüfungen (Aufsichtsarbeiten) in den in 8 2 Nr. 1
bis Nr. 8 genannten Fächern.

(2) Die Diplomvorprüfung umfasst
1. je eine Aufsichtsarbeit als Teilfachprüfung in den in 8 2 Nr. 1 bis 3
genannten Teilfachgebieten,
2. je eine Aufsichtsarbeit als Fachprüfung bzw. Teilfachprüfung in den in
82 Nr. 4 bis 8 genannten Fächern bzw. Teilfachgebieten.
(3) Die Diplomvorprüfung ist bestanden, wenn alle Aufsichtsarbeiten erbracht
 und jede mit wenigstens der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet
wurde

IN. Zweiter Studienabschnitt
84
Studienfächer

(1) Das Studium der Wirtschaftspädagogik setzt sich im Anschluss an die
Diplomvorprüfung aus folgenden Fächern zusammen:
1. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre,
2. Allgemeine Volkswirtschaftslehre,
3. Erziehungswissenschaft,
4. Betriebswirtschaftliches Vertiefungsfach,
5. Weiteres betriebswirtschaftliches Vertiefungsfach oder weiteres Vertiefunasfach
 gemäß Absatz 3
            
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