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5. Grundzüge des Rechts für Wirtschaftswissen- 4 V, 6 ECTS
schaftler, Teil A
6. Grundzüge der Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler,
Teil B
2V 10, 45ECTS
oder Grundzüge des Rechts für Wirtschafts- 3V 4,5 ECTS
wissenschaftler, Teil B
7. Buchführung
8, Praktische Datenverarbeitung
2V 10, 4,5 ECTS
2V 10. 45ECTS
S3
Prüfungsleistungen
(1) Nach der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftspädagogik
vom 4. Juli 2002 besteht die Diplomvorprüfung aus studienbegleitenden
schriftlichen Prüfungen (Aufsichtsarbeiten) in den in 8 2 Nr. 1
bis Nr. 8 genannten Fächern.
(2) Die Diplomvorprüfung umfasst
1. je eine Aufsichtsarbeit als Teilfachprüfung in den in 8 2 Nr. 1 bis 3
genannten Teilfachgebieten,
2. je eine Aufsichtsarbeit als Fachprüfung bzw. Teilfachprüfung in den in
82 Nr. 4 bis 8 genannten Fächern bzw. Teilfachgebieten.
(3) Die Diplomvorprüfung ist bestanden, wenn alle Aufsichtsarbeiten erbracht
und jede mit wenigstens der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet
wurde
IN. Zweiter Studienabschnitt
84
Studienfächer
(1) Das Studium der Wirtschaftspädagogik setzt sich im Anschluss an die
Diplomvorprüfung aus folgenden Fächern zusammen:
1. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre,
2. Allgemeine Volkswirtschaftslehre,
3. Erziehungswissenschaft,
4. Betriebswirtschaftliches Vertiefungsfach,
5. Weiteres betriebswirtschaftliches Vertiefungsfach oder weiteres Vertiefunasfach
gemäß Absatz 3