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Il. Allgemeine Bestimmungen
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Studienziel und Gliederung des Studiums
(1) Diese Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau des der Wirtschaftspädagogik
auf der Grundiage der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang
Wirtschaftspädagogik vom 4. Juli 2002.
(2) Das Studium gliedert sich in zwei Studienabschnitte. Der erste Abschnitt
(Grundstudium) umfasst in der Regel vier Semester und wird mit
der Diplomvorprüfung abgeschlossen. Der zweite Abschnitt (Hauptstudium)
umfasst in der Regel ebenfalls vier Semester und wird mit der
Diplomprüfung abgeschlossen. Die Diplomprüfung ist der berufsqualifizierende
Abschluss des Studiums.
(3) Zur Vereinfachung des Imports und Exports vom Studien- und Prüfungsleistungen
mit anderen Universitäten im Rahmen des European Credit
Transfer Systems (ECTS) und damit zur Förderung der Mobilität der
Studierenden werden für alle Prüfungslieistungen die ECTS-Anrechnungspunkte
angegeben.
HI. Erster Studienabschnitt
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Studienfächer
Das Studium der Wirtschaftspädagogik umfasst im ersten Studienabschnitt
Vorlesungen (V) und Übungen (Ü) im Gesamtumfang von 63 Semesterwochenstunden
(SWS). Es entfallen (in SWS) auf die Studienfächer bzw.
deren Teilfachgebiete
1. Grundzüge der Betriebswirtschaftsliehre, Teil A 6V2U, 12ECTS
Grundzüge der Betriebswirtschaftsiehre, Teil B 6V, 2, 12ECTS
6V, 20, 12ECTS
6V2U, 12ECTS
4V2U, 9ECTS
4V,20, 9ECTS
4V.2U. 9ECTS
2. Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, Teil A
Grundzüge der Volkswirtschaftsiehre. Teil B
3. Grundzüge der Statistik, Teil A
Grundzüge der Statistik, Teil B
4. Grundzüge der Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler
Teil A