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Ordnung
zur Änderung der Prüfungsordnung
für den Diplomstudiengang Wirtschaftspädagogik
Vom 4. Juli 2002
Der Sprecher der Abteilung Wirtschaftswissenschaft der Rechts- und
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes hat
auf Grund von 8 73 i. V. m. 8 15 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Universität
des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) i. d. F. des am 1. August
1999 in Kraft getretenen Gesetzes Nr. 1433 vom 23. Juni 1999 (Amtsbl.
S. 982), zuletzt geändert durch das Saarländische Hochschulgebührengesetz
vom 20. März 2002 (Amtsbl. S.“ 662), anstelle des Abteilungsausschusses
Wirtschaftswissenschaft der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät der Universität des Saarlandes folgende Änderung
der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftspädagogik
vom 23. Januar 2002 beschlossen, die nach Zustimmung durch den Senat
der Universität des Saarlandes und das Ministerium für Bildung, Kultur und
Wissenschaft hiermit verkündet wird:
1. 8 13 Abs. 1 Nr. 2 erhält folgenden Wortlaut:
„eine Erklärung darüber abgibt, ob sie/er bereits eine Diplomvorprüfung
oder eine Diplomprüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen
Studiengang an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in
Deutschland nicht bestanden hat oder ob sie/er sich in einem schwebenden
Zulassunagsverfahren befindet.”
2. In8 13 Abs. 2 werden vor „endgültig” die Wörter „in Deutschland” eingefügt.
3. In 8 31 Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen.
4. In 8 31 Abs. 3 werden die Wörter „dieser Prüfungsordnung” durch die
Wörter ‚des Studiengangs Wirtschaftspädagogik” ersetzt.
5. Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im
Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes in Kraft.
Saarbrücken, 18. Oktober 2002
Die Universitätspräsidentin
(Univ.-Prof. Dr. Margret Wintermantel)