Full text : 2002 (0046)

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Seminar

(1) Die Kandidatin/Der Kandidat muss an der Universität des Saarlandes
an einem Seminar im Fach „Allgemeine Betriebswirtschaftslehre“,
„Allgemeine Volkswirtschaftslehre“ oder in einem der betriebswirtschaftlichen
 Vertiefungsfächer nach 8 17 Abs. 2 mit Ausnahme der Nummern 13,
17 und 21 oder im Fach „Erziehungswissenschaft” teilnehmen, in diesem
Seminar eine schriftliche Arbeit zur Diskussion stellen und für die Seminarleistung
 mindestens die Gesamtnote „ausreichend“ (4,0) erlangen. Für die
Seminarleistung werden 8 Bonuspunkte erteilt.

(2) Wird das Seminar mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, so
kann es wiederholt werden.

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Diplomarbeit

(1) Die Diplomarbeit ist eine Prüfungsleistung. Sie soll zeigen, dass die
Kandidatin/der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen
Frist ein Problem der Wirtschaftswissenschaften selbständig nach wissenschaftlichen
 Methoden zu bearbeiten. Für die Diplomarbeit werden 17
Bonuspunkte erteilt.

(2) Das Thema der Diplomarbeit wird der Kandidatin/dem Kandidaten vom
Prüfungsausschuss mitgeteilt. Der Themenmitteilung geht eine Absprache
der Kandidatin/des Kandidaten mit der Prüferin/dem Prüfer voraus. Das
Thema, muss dem Fach „Allgemeine Betriebswirtschaftslehre“, „Allgemeine
 Volkswirtschaftslehre“ oder einem der Fächer nach 8 17 Abs. 2 mit
Ausnahme der Nummern 13, 17 und 21 entnommen sein. Die Auswahl des
Faches trifft die Kandidatin/der Kandidat.

(3) Die Bearbeitungszeit der Diplomarbeit beträgt drei Monate. Auf Antrag
der Prüferin/des Prüfers kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit
 in begründeten Ausnahmefällen um bis zu acht Wochen verlängern.
Der Antrag ist vor Beginn des Bearbeitungszeitraums beim Prüfungsausschuss
 zu stellen. Wird die Arbeit verspätet eingereicht und ist die Verspätung
 zureichend entschuldigt, so gewährt der Prüfungsausschuss eine
entsprechende Fristverlängerung. Im Übrigen ist eine Verlängerung der
Frist unstatthaft.

(4) Die Diplomarbeit ist beim Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungssekretariat
 in zwei gebundenen Exemplaren, die maschinenschriftlich hergestellt
 wurden. einzureichen. Der Arbeit ist ein Verzeichnis der von der
            
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