Full text : 2002 (0046)

A592 —

einen Freiversuch gemäß 8 20 geltend gemacht hat. Wer in der ersten
Prüfung die Note „nicht ausreichend“ (5,0) erzielt hat, muss an der Wiederholungsprüfung
 teilnehmen.

(4) Wer in der ersten Prüfung oder in der Wiederholungsprüfung die Note
„ausreichend“ (4,0) oder besser erzielt hat, erhält Bonuspunkte, soweit die
Regelungen des 8 24 dies zulassen. Die Anzahl der Bonuspunkte entspricht
 den Semesterwochenstunden der entsprechenden Lehrveranstaltung
 (Vorlesung und Übung). In einer Lehrveranstaltung können nicht mehr
als 6 Bonuspunkte erzielt werden.

(5) Wer in der Wiederholungsprüfung die Note „nicht ausreichend“ (5,0)
erzielt und keinen Freiversuch gemäß 8 20 geltend macht, erhält Maluspunkte.
 Die Anzahl der Maluspunkte entspricht der Anzahl der in der betreffenden
 Lehrveranstaltung erzielbaren Bonuspunkte.

(6) Bonuspunkte zählen mit der Erbringung der jeweils geforderten
Prüfungsleistung. Maluspunkte zählen erst mit Abschluss des jeweiligen
Prüfungstermins der Wiederholungsprüfungen. Die Zählung der Bonuspunkte
 geht der Zählung der Maluspunkte voraus. Maluspunkte zählen nur
dann, wenn die Kandidatin/der Kandidat nach der Wiederholungsprüfung
unter Berücksichtigung der Höchstpunktschranken von 8 24 die Gesamtzahl
 von 72 Bonuspunkten für Lehrveranstaltungen noch nicht erreicht
oder die Beschränkungen von 8 24 noch nicht erfüllt hat.

(7) Bonuspunkte und Maluspunkte können in Prüfungen zu Lehrveranstaltungen
 bereits vor Abschluss der Diplomvorprüfung erworben werden,
sofern die Kandidatin/der Kandidat gemäß 8 18 Abs. 2 vorläufig zugelassen
 ist. Solange die Kandidatin/der Kandidat die Diplomvorprüfung noch
nicht vollständig bestanden hat, wird die vorläufige Zulassung zu studienbegleitenden
 Fachprüfungen auf einen Umfang‘ von 24 Bonuspunkten
beschränkt. In diesem Fall eröffnet der Prüfungsausschuss ein. vorläufiges
Bonuspunktekonto und ein vorläufiges Maluspunktekonto, deren Stand bei
der Zulassung zur Diplomprüfung gemäß 8 18 auf die nach Absatz 1 einzurichtenden
 Konten übertragen wird. Aus dem vorläufigen Bonuspunktekonto
 werden die Bonuspunkte nach Maßgabe von 8& 24 übertragen.
Maluspunkte werden voll übertragen. Vor Abschluss der Diplomvorprüfung
ist die Geltendmachung eines Freiversuchs ausgeschlossen.

8 20
Freiversuche

(1) Vor Beginn der ersten Prüfung zu einer Lehrveranstaltung kann die/der
gemäß 8 18 Abs. 1 zur Diplomprüfung zugelassene Kandidatin/Kandidat
            
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